-
Umwelthilfe: Vier von fünf Bussen in deutschen Großstädten fahren noch mit Diesel
-
ALEX BODI TREIBT EXPANSION VORAN: ALIX-LASERS-SHOWROOM IN BUKAREST GEPLANT
-
Mehr als zwei Drittel der Studienanfänger bleiben im eigenen Bundesland
-
Industrieaufträge im August eingebrochen - Dreimonatsbilanz aber noch positiv
-
Industrie warnt vor AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Tödlicher Unfall in Hessen: 65-Jähriger auf Autobahn überfahren
-
US-Zwischenwahlen: Trump will Wahlspots für sich aus eigener Tasche bezahlen
-
NFL: Falcons bezwingen die Saints
-
AXA-Umfrage: Knappe Hälfte psychisch Erkrankter sucht Hilfe bei KI
-
Angriffe der Huthi-Miliz: Türkei und Pakistan entsenden Truppen nach Saudi-Arabien
-
Wadephul betont Bedeutung von Klimaschutz für die Sicherheit
-
Zwei Tore, eine Vorlage: Stützle gewinnt deutsches NHL-Duell
-
"Anders gestrickt": Tuchel beeindruckt von Kane
-
Als "Messi-Fan": Tresoldi schläft in Ronaldos Zimmer
-
Wichtige Delegierte der COP31-Vorverhandlungen zu Besuch in Pazifikstaat Tuvalu eingetroffen
-
Keine DFB-Stimme für Infantino: "Müssen ihn vom Platz stellen"
-
Schülerproteste in Frankreich: Weiterer Aktionstag erwartet
-
Wadephul hält Rede bei Klima- und Sicherheitskonferenz in Berlin
-
Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag wählt in erster Sitzung Präsidenten
-
Nach deutschem Erfolg in der Medizin: Nobelpreis für Physik wird verkündet
-
Entscheidung über Schadenersatzklage nach Germanwings-Absturz
-
Trump begrüßt "großen" Sieg von Bolsonaro-Sohn bei erster Wahlrunde in Brasilien
-
Britischer Bestsellerautor Jeffrey Archer im Alter von 86 Jahren gestorben
-
Bericht: Zahl der Kriegsdienstverweigerer stark angestiegen
-
Krise in Rumänien: Präsident nominiert vierten Kandidaten für Amt des Regierungschefs
-
Trump: Haben Bomber nach "Drohungen" von britischem Militärstützpunkt abgezogen
-
Super-Olise erlöst Frankreich: Erster Heimsieg für Zidane
-
Iranischer Präsident nennt Verhandlungen mit den USA "sinnlos"
-
KI-Experte Coxon wiederholt Warnung vor möglicher "Auslöschung der Menschheit"
-
Wadephul sieht "weitergehende Pläne" Moskaus über die Ukraine hinaus
-
Maduro-Sohn: US-Haft schadet herzkranker Maduro-Ehefrau Cilia Flores
-
Gouverneur: Mindestens fünf Tote in Charkiw bei russischen Angriffen mit Lenkbomben
-
Deutscher Buchpreis geht an Shida Bazyar und "Die Lücken"
-
Schülerproteste in Frankreich: Mehrere Jugendliche schwer verletzt
-
Wegen Verfolgung von Frauen: Strafgericht erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Minister
-
Merz betont Bedeutung der Sicherheit des Baltikums für die Sicherheit Deutschlands
-
In Ungnade gefallener Top-Republikaner Dennis Hastert stirbt 84-jährig
-
Urteil: Preiserhöhung von Extraenergie trotz Preisgarantie unzulässig
-
AfD will EU und Eurozone reformieren - Boehringer bestreitet Kurswechsel
-
Nach Wahl: Parlament in Äthiopien bestätigt Ministerpräsident Abiy im Amt
-
Kiew gibt Nutzung von KI-Luftabwehrgeschützen bekannt
-
Frühere Trump-Sprecherin Leavitt arbeitet künftig bei Fox News
-
Duisburg: 16-Jähriger zweimal in wenigen Stunden mit geklauten Fahrzeugen erwischt
-
Vorstoß für Gesetzesänderung: Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels
-
USA ziehen nach verdächtigem Vorfall B-1-Bomber von britischem Militärstützpunkt ab
-
Medwedew schießt Fan ab: Djokovic nach Eklat im Finale
-
Durch Autorennen getötetes Kind: In Hamburg verhängte Haftstrafen rechtskräftig
-
Medizin-Nobelpreis für Forscher aus Deutschland und den USA
-
Drei Jahre nach Hammerskins-Razzia: Geldstrafe wegen Waffenbesitzes
-
Verbände fordern Stopp einer Plastiksteuer "im Schnellverfahren"
Paketbranche: Gutachten zu Arbeitsbedingungen lückenhaft und unzutreffend
Die deutsche Paketbranche hat ein von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebenes Gutachten zu teils schlechten Arbeitsbedingungen von Paketzustellern als "unzutreffend, lückenhaft und einseitig" kritisiert. Es lasse die tatsächlichen Gegebenheiten der Branche außer Acht und gelange zu "rechtlich nicht haltbaren Ergebnissen", erklärte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) am Donnerstag in Berlin. Die Forschenden hatten in ihrem Gutachten ein Verbot von Subunternehmen und Leiharbeit empfohlen, das auch von der Gewerkschaft Verdi seit längerem gefordert wird.
Die Gutachter von der Hochschule Mainz untersuchten, inwiefern ein Verbot mit dem Grundgesetz und EU-Recht vereinbar wäre. Ihr Ergebnis: Einem "Direktanstellungsgebot", das verschlungene Konstruktionen mit Subunternehmen verhindern würde und an bereits bestehende Regelungen in der Fleischwirtschaft angelehnt sein könnte, stehe rechtlich nichts im Wege. Um Leiharbeit als Schlupfloch zu verhindern, müsse diese ebenfalls verboten werden.
Dem widersprach die Paketbranche nun vehement: "Ein Verbot von Vertragspartnern bei der Paketzustellung greift tief in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) der Partnerunternehmen ein, ihre Berufstätigkeit wird verboten." Eine "derart gravierende objektive Beschränkung" lasse sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtfertigen.
Ein Verbot von Subunternehmen sei zwar ein Eingriff in die Berufsfreiheit, hatten auch die Gutachter geschrieben. Allerdings seien der Arbeits- und Gesundheitsschutz und damit das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Paketzusteller von überragender Bedeutung.
Der BIEK wies seinerseits auch den Vorwurf zurück, dass in der Paketbranche prekäre Arbeitsbedingungen herrschten, die nur durch ein Verbot von Vertragspartnern bei der Zustellung beseitigt werden könnten. "Es gibt keine Rechtfertigung für Sonderregelungen in der Paketbranche", erklärte der Verband. Die Branche zeige hinsichtlich der Arbeitsbedingungen "keine systematischen Auffälligkeiten".
Die Vorwürfe der Gutachter nannte der BIEK in ihrer Pauschalität "schlicht falsch". Sie diskreditierten eine ganze Branche "ohne jegliche belastbare Grundlage". So seien etwa die Unternehmen der Paketbranche nicht befragt worden.
Trotz deutlich gestiegener Sendungszahlen in den vergangenen Jahren habe sich der Stundenlohn der Vollzeitbeschäftigten mit 17,12 Euro im Jahr 2009 und 17,13 Euro im Jahr 2020 quasi nicht verändert, hatte es in dem Gutachten geheißen. Das entspreche einem Reallohnverlust von 15 Prozent. Gleichzeitig habe die Finanzkontrolle Schwarzarbeit immer wieder eklatante Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt.
Der BIEK wies das zurück. So würden die geltenden Regeln und Gesetze, darunter das Mindestlohngesetz, das Paketbotenschutzgesetz und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz "selbstverständlich eingehalten" und seien ausreichend.
Th.Berger--AMWN