-
Sinner muss Saison beenden - Zverev vor Sprung an die Spitze
-
Russische Behörde dementiert Sicherheitsmaßnahmen nach angeblichem Pestfall
-
Haushaltslage in Frankreich und politische Unsicherheit setzen Euro unter Druck
-
Spionageverdacht: Früherer BND-Präsident Hanning und Büroleiter festgenommen
-
Schüler und Gewerkschaftsvertreter blockieren erneut Schulen in Frankreich
-
Konstituierende Landtagssitzung in Sachsen-Anhalt begonnen
-
Sinner muss Saison beenden - Weg für Zverev an die Spitze frei
-
Früherer BND-Chef Hanning unter Spionageverdacht festgenommen
-
Umfrage: Deutliche Mehrheit befürwortet KI-Einsatz auf Ämtern
-
Preisabstand zwischen neuen E-Autos und Verbrennern laut Auswertung geschrumpft
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Politiker Rausch schließt Neuwahl nicht aus
-
Umwelthilfe: Vier von fünf Bussen in deutschen Großstädten fahren noch mit Diesel
-
ALEX BODI TREIBT EXPANSION VORAN: ALIX-LASERS-SHOWROOM IN BUKAREST GEPLANT
-
Mehr als zwei Drittel der Studienanfänger bleiben im eigenen Bundesland
-
Industrieaufträge im August eingebrochen - Dreimonatsbilanz aber noch positiv
-
Industrie warnt vor AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Tödlicher Unfall in Hessen: 65-Jähriger auf Autobahn überfahren
-
US-Zwischenwahlen: Trump will Wahlspots für sich aus eigener Tasche bezahlen
-
NFL: Falcons bezwingen die Saints
-
AXA-Umfrage: Knappe Hälfte psychisch Erkrankter sucht Hilfe bei KI
-
Angriffe der Huthi-Miliz: Türkei und Pakistan entsenden Truppen nach Saudi-Arabien
-
Wadephul betont Bedeutung von Klimaschutz für die Sicherheit
-
Zwei Tore, eine Vorlage: Stützle gewinnt deutsches NHL-Duell
-
"Anders gestrickt": Tuchel beeindruckt von Kane
-
Als "Messi-Fan": Tresoldi schläft in Ronaldos Zimmer
-
Wichtige Delegierte der COP31-Vorverhandlungen zu Besuch in Pazifikstaat Tuvalu eingetroffen
-
Keine DFB-Stimme für Infantino: "Müssen ihn vom Platz stellen"
-
Schülerproteste in Frankreich: Weiterer Aktionstag erwartet
-
Wadephul hält Rede bei Klima- und Sicherheitskonferenz in Berlin
-
Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag wählt in erster Sitzung Präsidenten
-
Nach deutschem Erfolg in der Medizin: Nobelpreis für Physik wird verkündet
-
Entscheidung über Schadenersatzklage nach Germanwings-Absturz
-
Trump begrüßt "großen" Sieg von Bolsonaro-Sohn bei erster Wahlrunde in Brasilien
-
Britischer Bestsellerautor Jeffrey Archer im Alter von 86 Jahren gestorben
-
Bericht: Zahl der Kriegsdienstverweigerer stark angestiegen
-
Krise in Rumänien: Präsident nominiert vierten Kandidaten für Amt des Regierungschefs
-
Trump: Haben Bomber nach "Drohungen" von britischem Militärstützpunkt abgezogen
-
Super-Olise erlöst Frankreich: Erster Heimsieg für Zidane
-
Iranischer Präsident nennt Verhandlungen mit den USA "sinnlos"
-
KI-Experte Coxon wiederholt Warnung vor möglicher "Auslöschung der Menschheit"
-
Wadephul sieht "weitergehende Pläne" Moskaus über die Ukraine hinaus
-
Maduro-Sohn: US-Haft schadet herzkranker Maduro-Ehefrau Cilia Flores
-
Gouverneur: Mindestens fünf Tote in Charkiw bei russischen Angriffen mit Lenkbomben
-
Deutscher Buchpreis geht an Shida Bazyar und "Die Lücken"
-
Schülerproteste in Frankreich: Mehrere Jugendliche schwer verletzt
-
Wegen Verfolgung von Frauen: Strafgericht erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Minister
-
Merz betont Bedeutung der Sicherheit des Baltikums für die Sicherheit Deutschlands
-
In Ungnade gefallener Top-Republikaner Dennis Hastert stirbt 84-jährig
-
Urteil: Preiserhöhung von Extraenergie trotz Preisgarantie unzulässig
-
AfD will EU und Eurozone reformieren - Boehringer bestreitet Kurswechsel
Bundesarbeitsgericht schafft mehr Gerechtigkeit beim Mutterschutzlohn
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat für mehr Gerechtigkeit beim Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld und beim Mutterschutzlohn gesorgt. Haben Frauen ein saisonal stark schwankendes Einkommen, dann kann zur Berechnung statt der üblichen drei auch ein Zeitraum von zwölf Monaten herangezogen werden, wie das BAG in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az. 5 AZR 305/22)
Die Klägerin ist Flugbegleiterin und erhält neben ihrem Grundgehalt eine Mehrflugstundenvergütung sowie Bordverkaufsprovisionen. Zwischen Mai und Dezember 2018 waren dies zwischen 380 und 900 Euro pro Monat. Von Januar bis April 2019 erhielt sie nur Bordverkaufsprovisionen zwischen null und 54 Euro monatlich.
Im Mai 2019 wurde die Klägerin schwanger und im Februar 2020 bekam sie ihr Kind. Abgesehen von den Mutterschutzzeiten – üblich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt – bestand für die Flugbegleiterin ein sogenanntes Beschäftigungsverbot. Dies bedeutet, dass sie zum gesundheitlichen Schutz für sich und ihr Kind nicht arbeiten durfte.
Während des Mutterschutzes zahlt die Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro pro Kalendertag, der Arbeitgeber stockt dies auf den Nettolohn auf. Während eines Beschäftigungsverbots zahlt der Arbeitgeber den regulären Lohn als Mutterschutzlohn. Beides kann er sich aus einem Umlagetopf zurückerstatten lassen.
Berechnet waren beide Leistungen üblich nach dem Einkommen der letzten drei Arbeitsmonate. Das waren hier die Monate Februar bis April 2019, in denen die Flugbegleiterin nur die geringen Bordverkaufsprovisionen erhalten hatte.
Das BAG entschied nun, dass jedenfalls bei einem "tariflichen Jahresarbeitszeitmodell mit saisonal ungewöhnlich stark schwankender variabler Vergütung" ein Referenzzeitraum von zwölf Monaten heranzuziehen ist. Das ergebe sich aus dem Zweck der Leistung und dem Willen des Gesetzgebers.
Zwar sehe das Gesetz einen Zeitraum von drei Monaten vor, gleichzeitig solle so aber ein "durchschnittliches Arbeitsentgelt" ermittelt werden. "In besonders gelagerten Fällen und bei bestimmten Arbeitszeitmodellen kann dieses durch einen dreimonatigen Referenzzeitraum nicht zutreffend abgebildet werden", betonten die Erfurter Richter. Ausnahmsweise sei dann daher ein Zeitraum von zwölf Monaten heranzuziehen.
Für die Flugbegleiterin ergibt sich so für ihre variablen Vergütungsbestandteile ein Mutterschutzlohn von 457 Euro monatlich. Ihre Fluggesellschaft hatte nur 22 beziehungsweise 30 Euro pro Monat gezahlt. Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld soll nach diesen Maßgaben das Landesarbeitsgericht Köln berechnen.
D.Moore--AMWN