-
Bundestags-Debatte zu drittem Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel
-
Bundesgerichtshof prüft Verurteilung wegen Handels mit Dopingmittel Ibutamoren
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Klage der Umwelthilfe für bessere Luft
-
Thüringer Landtag entscheidet über AfD-Antrag zu Parlamentsauflösung
-
Koalitionsausschuss trifft sich am Mittwochabend im Kanzleramt
-
Bundespräsident Steinmeier zu Staatsbesuch in Frankreich erwartet
-
Demos in Berlin zum dritten Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel am 7. Oktober
-
Dritter Jahrestag: Israel gedenkt der Opfer des Hamas-Großangriffs vom 7. Oktober
-
Trump will für Wahlspots offenbar doch Steuerzahler zur Kasse bitten
-
Merz: Regierung wird Antisemitismus mit allem in ihrer Macht Stehenden bekämpfen
-
Russischer Geschäftsmann: Trumps Sohn hat Kosten für Hochzeitsfeier beglichen
-
Dritter Jahrestag des 7. Oktobers: Wadephul warnt vor Anstieg von Antisemitismus
-
Kane überragt im Rekordspiel: England besiegt Tschechien
-
Ronaldo klagt an: "Der Trainer hat sein Wort gebrochen"
-
Einsatz von Tränengasgranate: Polizist wegen Gewaltanwendung bei Schülerprotesten angeklagt
-
Doppelpack Pejcinovic: U21 löst das EM-Ticket
-
"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben
-
AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt: Klingbeil sieht Klärungsbedarf bei CDU
-
Messi vor Abschiedsspiel: "Ich gehe in Frieden"
-
Regierungskreise: Macron berät mit wichtigen Ministern über Schülerproteste
-
Verfahren gegen russische Kinderhospizleiterin eingestellt
-
Jemen: Militärkoalition meldet abgefangene Huthi-Rakete im Südwesten Saudi-Arabiens
-
Grüne: Regierung gelingt Berufung von Antisemitismusbeauftragtem nicht
-
Trump führt Schülerproteste in Frankreich auf "Massenmigration" und Islam zurück
-
Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder
-
Israelische Siedler greifen AFP-Journalisten an und verletzten einen Fotografen
-
AfD stellt in Sachsen-Anhalt bundesweit ersten Landtagspräsidenten
-
Empörung über mutmaßlichen Trump-Aufruf an den Iran zur Auslöschung von US-Städten
-
Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren
-
Hunderttausende bei Schülerprotesten in Frankreich auf den Straßen
-
EU-Beitritt: Brüssel will Verfahren vereinfachen und sich zugleich besser absichern
-
Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft
-
Souveräne KI: Französisches Unternehmen Mistral stellt neues Modell vor
-
Israel reißt Wohnhaus in Ostjerusalem ab: 70 Menschen obdachlos
-
Internationaler Währungsfonds: Anhaltender Preisschock wegen Kriegen und Krisen
-
Sachsen-Anhalt: AfD stellt mit Abgeordnetem Tillschneider auch Landtagsvizepräsidenten
-
Bundesparteien entsetzt von Wahl von AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt
-
Nach Festnahme von früherem BND-Chef: Mutmaßlicher Komplize in Untersuchungshaft
-
Erstmals in Kiew: Netze zum Schutz vor Drohnen an wichtiger Brücke angebracht
-
Polizistin in Bayern wegen Vergewaltigung von Jugendlicher verurteilt
-
Bayern: IS-Gehaltsliste führt zu Verurteilung von Iraker zu über drei Jahren Haft
-
US-Außenminister Rubio in Reykjavik: Island ist wichtiger Außenposten für Sicherheit
-
"Neugierige" Shiffrin plant weniger Slalom-Rennen
-
Siebter Titel: Djokovic bleibt in Peking unbezwingbar
-
AfD-Politiker erstmals Landtagspräsident: Partei sieht Brandmauern gefallen
-
Gericht hebt Haftbefehl gegen früheren katalanischen Regierungschef Puigdemont auf
-
Früherer Chefspion festgenommen: Spionageverdacht gegen August Hanning
-
Schülerprotest in Frankreich: Gewerkschaft meldet landesweit 260.000 Teilnehmer
-
Festnahme von Ex-BND-Chef Hanning alarmiert die Bundespolitik
-
Alex Bodi își continuă expansiunea: planuri pentru deschiderea unui showroom ALIX LASERS la București
Kritik an geplanter Verschärfung des französischen Einwanderungsgesetzes
Mehrere Hilfsorganisationen haben die geplante Verschärfung des Einwanderungsgesetzes in Frankreich kritisiert. Die jüngsten Änderungen durch den Senat gäben "Anlass zu größter Sorge mit Blick auf ausländische Menschen", erklärte am Donnerstag ein Verband von insgesamt 870 sozialen Organisationen.
In der Nacht zum Donnerstag hatte der mehrheitlich rechte Senat einen geplanten Gesetzesartikel gekippt, nach dem arbeitende Migranten künftig leichter eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen sollten. Dabei ging es in erster Linie um Branchen, in denen Personalmangel herrscht. Die Regierung hatte auf diese Weise die Integration fördern wollen.
Die Senatoren hatten den Gesetzentwurf noch an weiteren Stellen verschärft. So sollen Kinder ausländischer Eltern, die in Frankreich geboren und aufgewachsen sind, nicht mehr wie bisher automatisch mit 18 die französische Staatsangehörigkeit bekommen. Auch die medizinische Versorgung von Migranten wollen die Senatoren einschränken. Künftig sollen sie nur noch in Notfällen medizinische Hilfe bekommen.
Der Krankenhausverband warnte vor "großen Risiken für die öffentliche Gesundheit". Migranten lebten häufig in prekären Verhältnissen und bekämen daher häufiger ansteckende Krankheiten. "Eine frühe Behandlung ist immer besser als eine verspätete", betonte der Verband.
Zudem stimmten die Senatoren für eine Einschränkung des Familiennachzugs und die erneute Erklärung des illegalen Aufenthalts zum Delikt.
Der Senat will am Dienstag über den gesamten Gesetzentwurf abstimmen, der dann anschließend von der Nationalversammlung debattiert wird. Ein Abgeordneter des Regierungslagers kündigte bereits an, die Änderungen des Senats wieder rückgängig machen zu wollen.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron wollte ursprünglich ein "ausgeglichenes" Gesetz auf den Weg bringen, das sowohl die Integration fördern, als auch das Abschieben abgelehnter Asylbewerber erleichtern sollte. Für die endgültige Verabschiedung ist das Regierungslager jedoch auf die Unterstützung der rechten Opposition angewiesen. Dieser war der Artikel zu der Aufenthaltserlaubnis für arbeitende Migranten von Beginn an ein Dorn im Auge.
Es ist der zweite Anlauf der Regierung, den Text zu verabschieden. Im März hatte Premierministerin Elisabeth Borne eingeräumt, dass sich keine Mehrheit abzeichne. Denkbar ist daher, dass sie einmal mehr den Verfassungsparagrafen 49.3 nutzen wird, mit dem das Gesetz ohne abschließende Abstimmung der Abgeordneten verabschiedet werden kann. Einen daran anschließenden Misstrauensantrag würde die Regierung wohl überstehen - dabei aber einen weiteren demokratischen Imageschaden in Kauf nehmen.
A.Jones--AMWN