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Buschmann und Paus verteidigen Selbstbestimmungsgesetz - Union warnt vor Folgen
Anlässlich der ersten Beratung des Selbstbestimmungsgesetzes am Mittwochabend im Bundestag haben Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) das Vorhaben verteidigt. "Ein freiheitlicher Staat darf transgeschlechtliche Menschen nicht wie Kranke behandeln", erklärte Buschmann. Paus betonte, mit dem Gesetz werde die geschlechtliche Selbstbestimmung so geregelt, "wie es einem freiheitlichen Rechtsstaat gebührt, in dessen Kern die Würde des Menschen steht". Scharfe Kritik an dem Vorhaben kam aus der Union.
Buschmann sagte, es gehe "um die Achtung und die Würde der Person - nicht um Identitätspolitik oder Zeitgeist". Mit Blick auf die Bundestagsberatungen zeigte er sich überzeugt, dass sich die Vorbehalte entkräften ließen, "die manche noch gegen das Selbstbestimmungsgesetz hegen". Die Ampel-Koalition habe einen Gesetzentwurf vorgelegt, "der die Interessen der gesamten Gesellschaft in den Blick nimmt", unterstrich der Justizminister.
"Die überfällige Besserstellung von transgeschlechtlichen Menschen wird nicht zu Lasten anderer gehen", betonte Buschmann. Er verwies darauf, dass viele andere Länder längst ähnliche Regeln hätten, darunter etwa auch die Schweiz. Die dortigen Erfahrungen seien "ermutigend".
Paus verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht Teile des alten Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt habe. "Die selbstbestimmte Entscheidung über die eigene geschlechtliche Identität ist Kern des Gesetzentwurfs der Bundesregierung." Diese sei schließlich ein Menschenrecht, erklärte die Ministerin.
"Kein Mensch sollte langwierige Gerichtsverfahren und psychiatrische Gutachten über sich ergehen lassen müssen, nur um seinen Personenstand im Pass ändern zu können", betonte Paus. Daher reiche künftig eine Erklärung vor dem Standesamt aus. "Das ist auch Ausdruck unserer freiheitlichen Gesellschaft, in der wir leben."
Das bisherige, aus dem Jahr 1980 stammende Transsexuellengesetz sieht vor, dass Betroffene für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen müssen. Am Ende entscheidet dann das zuständige Amtsgericht. Teile der Vorschriften wurden vom Bundesverfassungsgericht verworfen.
Unionsfraktionsvize Dorothee Bär (CSU) kritisierte, das geplante neue Selbstbestimmungsgesetz "vermischt Biologie und Ideologie". Bär sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwochsausgaben): "Gerade für Kinder und Jugendliche halte ich das für gefährlich." Das Gesetz bestärke sie in ihrer altersbedingten Unsicherheit. Die Bundesregierung werde damit ihrem staatlichen Schutzauftrag für junge Menschen nicht gerecht.
Die Ampel-Koalition suggeriere, "jeder und jede könne und solle neuerdings sein Geschlecht nun frei bestimmen, und damit seien alle pubertären Probleme und Herausforderungen gelöst", sagte Bär. Ein Geschlechtswechsel sei in den allermeisten Fällen aber nicht die Lösung.
Auch die CDU-Abgeordnete Andrea Lindholz kritisierte das Gesetz scharf. "Wenn es jedem möglich ist, auf bloßen Zuruf beim Standesamt das Geschlecht jedes Jahr zu ändern, entwertet man auch das biologische Geschlecht gänzlich", sagte sie dem Portal Web.de. Es gehe "einfach zu weit", wenn "allein das Gefühl einer Person" darüber entscheiden solle, welchem Geschlecht man angehört, betonte Lindholz, die ebenfalls Unionsfraktionsvize ist.
Die Ampel-Parteien wollen es mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen erleichtern, das im Personenregister eingetragene Geschlecht zu ändern. Dieser Schritt soll künftig über eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich sein. Medizinische oder rechtliche Gutachten sollen dafür nicht mehr erforderlich sein.
Mit der Erklärung vor dem Standesamt soll die betreffende Person laut Gesetzentwurf versichern, dass "der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht" und "ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist".
Für Minderjährige gelten abweichende Regelungen. Bei Menschen bis zu einem Alter von 14 Jahren sollen die gesetzlichen Vertreter die Erklärung vor dem Standesamt abgeben. Diese Rolle kann auch ein Familiengericht übernehmen. Der Bundestag hatte den Entwurf am Mittwochabend erstmals diskutiert.
P.M.Smith--AMWN