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Bundesarbeitsgericht: Betriebsräte dürfen Präsenzschulungen besuchen
Betriebsräte und Personalvertretungen müssen sich nicht auf Online-Schulungen verweisen lassen. Auch wenn dem Arbeitgeber dadurch höhere Kosten entstehen, können sie sich ebenso für Schulungen im Präsenz-Format entscheiden, wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az. 7 ABR 8/23)
Es gab damit der Personalvertretung einer Fluggesellschaft in Düsseldorf recht. Für die mehrtägige betriebsverfassungsrechtliche Grundlagenschulung zweier nachgerückter Mitglieder hatte sie zunächst ein Seminar in Binz auf Rügen ausgewählt. Nachdem der Arbeitgeber auf Seminare in der Nähe hingewiesen hatte, entschied sich die Personalvertretung für ein Seminar in Potsdam.
Die Fluggesellschaft bezahlte die Seminargebühr, nicht aber die Kosten für Reise, Übernachtungen und Verpflegung. Der Arbeitgeber verwies nun auf ein zeit- und inhaltsgleiches Webinar desselben Anbieters. Die Nebenkosten der Schulung wären dann nicht angefallen, insbesondere für Übernachtung und Verpflegung in Höhe von 1109 Euro.
Hintergrund ist, dass laut Gesetz Arbeitgeber nur die "erforderlichen Kosten" für "erforderliche Schulungen" übernehmen müssen. Doch Betriebsräte und Personalvertretungen hätten hier "einen gewissen Spielraum", entschied nun das BAG. "Dieser umfasst grundsätzlich auch das Schulungsformat." Dass bei einer Präsenzveranstaltung höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar, stehe dem "nicht von vornherein entgegen".
Über konkrete Grenzen hatte das BAG dabei nicht zu entscheiden. Nach dieser Formulierung müssen Arbeitgeber durch Anreise oder Unterkunft entstandene überzogen hohe Kosten aber wohl nicht übernehmen.
T.Ward--AMWN