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Bundesgerichtshof verhandelt über Schutz von möglichen Google-Geschäftsinterna
Ein Rechtsstreit zwischen Google und dem Bundeskartellamt beschäftigt seit Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH). Der Kartellsenat in Karlsruhe verhandelte über den Schutz möglicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Onlineriesen. Wann eine Entscheidung fällt, war am Dienstagmittag noch offen. (Az. KVB 69/23)
Im Juni 2023 hatte das Bundeskartellamt eine vorläufige rechtliche Einschätzung bekannt gegeben. Demnach sind einige der Praktiken Googles bei den Automotive Services nicht mit den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne vereinbar. Die Automotive Services umfassen den Kartendienst, den App-Store Google Play und den Sprachassistenten. Sie werden Fahrzeugherstellern zur Lizensierung angeboten.
Das Kartellamt kritisiert vor allem, dass die Dienste nur als Bündel angeboten würden. Zudem mache Google Vorgaben für die Präsentation seiner Dienste im Infotainmentsystem der Autos, damit diese bevorzugt genutzt würden. Nach vorläufiger Einschätzung des Kartellamts wäre es damit möglich, Google diese Praktiken zu untersagen.
Google machte daraufhin Lösungsvorschläge. Zur Einschätzung dieser Vorschläge und für weitere Informationen vor allem zu technischen Fragen wandte sich das Bundeskartellamt an Fahrzeughersteller und Wettbewerber von Google. Es will zwei Konkurrenten außerdem bisherige Ermittlungsergebnisse teilweise bekanntgeben, damit diese zu wettbewerblichen Bedenken Stellung nehmen können. Dabei handelt es sich um den Navigationssystem-Hersteller TomTom und das Softwareunternehmen Cerence.
Gegen die Offenlegung einiger Textpassagen wehrte sich Google mit dem Argument, dass den Wettbewerbern so Betrieb- und Geschäftsgeheimnisse bekannt würden. Das Kartellamt legte die Beschwerde der Google-Dachgesellschaft Alphabet und von Google Germany dem BGH vor.
In der Verhandlung am Dienstag argumentierte die Anwältin von Google unter anderem damit, dass es sich bei TomTom um den Hauptwettbewerber in dem Bereich handle, der ein exaktes Konkurrenzprodukt entwickelt habe. Der Internetkonzern befürchtet eine Ungleichbehandlung.
Der Vertreter des Bundeskartellamts verwies dagegen darauf, dass dem Amt bei einem zu strengen Maßstab "zu viele Steine in den Rucksack" gepackt würden. Gerade der Hauptwettbewerber könne am meisten zur Sachaufklärung beitragen.
Für die Verhandlung über die einzelnen beanstandeten Textpassagen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Nach Abschluss der Verhandlung wollte der BGH-Kartellsenat entweder eine Entscheidung oder einen Entscheidungstermin bekanntgeben.
Th.Berger--AMWN