-
NHL: Seider gewinnt deutsches Duell mit Stützle
-
Tränen beim letzten Tango: Messis emotionaler Abschied
-
Israel gedenkt der Opfer des Hamas-Überfalls vor drei Jahren mit Schweigeminute
-
Kane auf Rekordjagd: "Der beste englische Spieler jemals"
-
Klopp gratuliert: U21 feiert EM-Ticket vor "toller" Kulisse
-
WHO-Chef fordert von Russland Transparenz nach Berichten über Pest-Todesfall
-
Kabinett befasst sich mit Gesetz gegen digitale Gewalt
-
Bundestags-Debatte zu drittem Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel
-
Bundesgerichtshof prüft Verurteilung wegen Handels mit Dopingmittel Ibutamoren
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Klage der Umwelthilfe für bessere Luft
-
Thüringer Landtag entscheidet über AfD-Antrag zu Parlamentsauflösung
-
Koalitionsausschuss trifft sich am Mittwochabend im Kanzleramt
-
Bundespräsident Steinmeier zu Staatsbesuch in Frankreich erwartet
-
Demos in Berlin zum dritten Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel am 7. Oktober
-
Dritter Jahrestag: Israel gedenkt der Opfer des Hamas-Großangriffs vom 7. Oktober
-
Trump will für Wahlspots offenbar doch Steuerzahler zur Kasse bitten
-
Merz: Regierung wird Antisemitismus mit allem in ihrer Macht Stehenden bekämpfen
-
Russischer Geschäftsmann: Trumps Sohn hat Kosten für Hochzeitsfeier beglichen
-
Dritter Jahrestag des 7. Oktobers: Wadephul warnt vor Anstieg von Antisemitismus
-
Kane überragt im Rekordspiel: England besiegt Tschechien
-
Ronaldo klagt an: "Der Trainer hat sein Wort gebrochen"
-
Einsatz von Tränengasgranate: Polizist wegen Gewaltanwendung bei Schülerprotesten angeklagt
-
Doppelpack Pejcinovic: U21 löst das EM-Ticket
-
"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben
-
AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt: Klingbeil sieht Klärungsbedarf bei CDU
-
Messi vor Abschiedsspiel: "Ich gehe in Frieden"
-
Regierungskreise: Macron berät mit wichtigen Ministern über Schülerproteste
-
Verfahren gegen russische Kinderhospizleiterin eingestellt
-
Jemen: Militärkoalition meldet abgefangene Huthi-Rakete im Südwesten Saudi-Arabiens
-
Grüne: Regierung gelingt Berufung von Antisemitismusbeauftragtem nicht
-
Trump führt Schülerproteste in Frankreich auf "Massenmigration" und Islam zurück
-
Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder
-
Israelische Siedler greifen AFP-Journalisten an und verletzten einen Fotografen
-
AfD stellt in Sachsen-Anhalt bundesweit ersten Landtagspräsidenten
-
Empörung über mutmaßlichen Trump-Aufruf an den Iran zur Auslöschung von US-Städten
-
Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren
-
Hunderttausende bei Schülerprotesten in Frankreich auf den Straßen
-
EU-Beitritt: Brüssel will Verfahren vereinfachen und sich zugleich besser absichern
-
Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft
-
Souveräne KI: Französisches Unternehmen Mistral stellt neues Modell vor
-
Israel reißt Wohnhaus in Ostjerusalem ab: 70 Menschen obdachlos
-
Internationaler Währungsfonds: Anhaltender Preisschock wegen Kriegen und Krisen
-
Sachsen-Anhalt: AfD stellt mit Abgeordnetem Tillschneider auch Landtagsvizepräsidenten
-
Bundesparteien entsetzt von Wahl von AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt
-
Nach Festnahme von früherem BND-Chef: Mutmaßlicher Komplize in Untersuchungshaft
-
Erstmals in Kiew: Netze zum Schutz vor Drohnen an wichtiger Brücke angebracht
-
Polizistin in Bayern wegen Vergewaltigung von Jugendlicher verurteilt
-
Bayern: IS-Gehaltsliste führt zu Verurteilung von Iraker zu über drei Jahren Haft
-
US-Außenminister Rubio in Reykjavik: Island ist wichtiger Außenposten für Sicherheit
-
"Neugierige" Shiffrin plant weniger Slalom-Rennen
Geschlechtseintrag nach Wahl: Bundestags beschließt Selbstbestimmungsgesetz
Geschlechtseinträge können künftig einfacher geändert werden: Grundlage dafür ist das neue Selbstbestimmungsgesetz, das der Bundestag am Freitag verabschiedete. 374 Abgeordneten stimmten für das Gesetz, 251 dagegen, elf enthielten sich. Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das umstrittene Transsexuellengesetz, das in Teilen vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden war.
Künftig können volljährige transsexuelle, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt die gewünschten Änderungen beim Geschlechtsantrag erreichen.
Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 Jahren können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. In beiden Fälle ist aber eine Erklärung über eine vorherige Beratung notwendig.
Eine Begrenzung, wie oft der Geschlechtseintrag geändert werden kann, gibt es nicht. Allerdings soll es eine Sperrfrist von einem Jahr geben - erst danach ist eine erneute Änderung möglich. Für das Inkrafttreten der Änderung des Geschlechtseintrags gilt eine Drei-Monats-Frist.
Das bisherige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 hatte vorgesehen, dass Betroffene für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen müssen. Am Ende entschied dann das zuständige Amtsgericht. Teile der Vorschriften wurden aber inzwischen vom Bundesverfassungsgericht verworfen.
Das bisherige Gesetz habe "über 40 Jahre lang viel Leid verursacht", sagte im Bundestag der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne). Als Beispiele nannte er unter anderem "Sterilisierungen, Scheidungen und psychiatrische Begutachtungen".Lehmann betonte: "Nur weil Menschen so anerkannt werden wollen, wie sie nun mal sind - heute machen wir damit endlich Schluss." Der Bundesrat muss dem Selbstbestimmungsgesetz nicht zustimmten.
P.Martin--AMWN