-
Einsatz von Tränengasgranate: Polizist wegen Gewaltanwendung bei Schülerprotesten angeklagt
-
Doppelpack Pejcinovic: U21 löst das EM-Ticket
-
"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben
-
AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt: Klingbeil sieht Klärungsbedarf bei CDU
-
Messi vor Abschiedsspiel: "Ich gehe in Frieden"
-
Regierungskreise: Macron berät mit wichtigen Ministern über Schülerproteste
-
Verfahren gegen russische Kinderhospizleiterin eingestellt
-
Jemen: Militärkoalition meldet abgefangene Huthi-Rakete im Südwesten Saudi-Arabiens
-
Grüne: Regierung gelingt Berufung von Antisemitismusbeauftragtem nicht
-
Trump führt Schülerproteste in Frankreich auf "Massenmigration" und Islam zurück
-
Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder
-
Israelische Siedler greifen AFP-Journalisten an und verletzten einen Fotografen
-
AfD stellt in Sachsen-Anhalt bundesweit ersten Landtagspräsidenten
-
Empörung über mutmaßlichen Trump-Aufruf an den Iran zur Auslöschung von US-Städten
-
Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren
-
Hunderttausende bei Schülerprotesten in Frankreich auf den Straßen
-
EU-Beitritt: Brüssel will Verfahren vereinfachen und sich zugleich besser absichern
-
Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft
-
Souveräne KI: Französisches Unternehmen Mistral stellt neues Modell vor
-
Israel reißt Wohnhaus in Ostjerusalem ab: 70 Menschen obdachlos
-
Internationaler Währungsfonds: Anhaltender Preisschock wegen Kriegen und Krisen
-
Sachsen-Anhalt: AfD stellt mit Abgeordnetem Tillschneider auch Landtagsvizepräsidenten
-
Bundesparteien entsetzt von Wahl von AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt
-
Nach Festnahme von früherem BND-Chef: Mutmaßlicher Komplize in Untersuchungshaft
-
Erstmals in Kiew: Netze zum Schutz vor Drohnen an wichtiger Brücke angebracht
-
Polizistin in Bayern wegen Vergewaltigung von Jugendlicher verurteilt
-
Bayern: IS-Gehaltsliste führt zu Verurteilung von Iraker zu über drei Jahren Haft
-
US-Außenminister Rubio in Reykjavik: Island ist wichtiger Außenposten für Sicherheit
-
"Neugierige" Shiffrin plant weniger Slalom-Rennen
-
Siebter Titel: Djokovic bleibt in Peking unbezwingbar
-
AfD-Politiker erstmals Landtagspräsident: Partei sieht Brandmauern gefallen
-
Gericht hebt Haftbefehl gegen früheren katalanischen Regierungschef Puigdemont auf
-
Früherer Chefspion festgenommen: Spionageverdacht gegen August Hanning
-
Schülerprotest in Frankreich: Gewerkschaft meldet landesweit 260.000 Teilnehmer
-
Festnahme von Ex-BND-Chef Hanning alarmiert die Bundespolitik
-
Alex Bodi își continuă expansiunea: planuri pentru deschiderea unui showroom ALIX LASERS la București
-
AfD-Landtagspräsident Rausch: "Brandmauern sollten der Vergangenheit angehören"
-
Bundespräsident Steinmeier will zu Staatsbesuch nach Frankreich reisen
-
Belgischer Astrophysiker Francis Halzen erhält Physik-Nobelpreis
-
Drohnenangriff auf zwei Handelsschiffe im Schwarzen Meer vor Bulgarien
-
Präsidentschaftswahl in Frankreich: Le Pen will 140 Milliarden Euro bis 2030 einsparen
-
Olympia 2036: Sechs Rivalen für München
-
Erster Titel seit Februar: Alcaraz jubelt wieder in Tokio
-
Abgeordneter Rausch in Sachsen-Anhalt bundesweit erster AfD-Landtagspräsident
-
Germanwings-Katastrophe: Angehörige scheitern mit neuer Klage in Braunschweig
-
Neuer Datenschutzbeauftragter sieht sich als "unabhängiger Wächter"
-
Buchhandel wirft Kulturstaatsminister Weimer Untätigkeit bei KI vor
-
Bundesregierung kürzt internationale Klimafinanzierung - Oxfam spricht von "Wortbruch"
-
Institut: Bevölkerung dürfte in kommenden Jahren schrumpfen - besonders im Osten
-
Sachsen-Anhalt: Alterspräsidentin von Angern mahnt politische Verantwortung an
BGH: Airline bei Flugannullierung für Information von Passagieren verantwortlich
Wenn eine Airline einen Flug annulliert, muss sie die Passagiere selbst rechtzeitig informieren. Dass diese auf andere Weise von der geänderten Abflugzeit erfahren, ist nur unter Umständen ausreichend, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied. Geklagt hatten die Teilnehmer an einer Pauschalreise. (Az. X ZR 135/22)
Für die Rückreise hatten sie einen Flug von Burgas in Bulgarien nach Köln/Bonn gebucht. Dieser sollte ursprünglich um kurz vor Mitternacht starten, die Abfahrtszeit wurde aber dann auf 04.30 Uhr vorverlegt. Davon erfuhr einer der Kläger knapp einen Monat vor dem geplanten Rückflug, als er für alle Sitzplätze reservieren wollte. Er informierte dann die anderen.
Die Passagiere klagten auf eine Ausgleichszahlung von je 400 Euro. Das Landgericht Köln zog den vom Pauschalreiseveranstalter gezahlten Betrag ab und sprach den Klägern je 329 Euro zu. Die Airline wandte sich gegen das Kölner Urteil an den Bundesgerichtshof, wo die Revision aber keinen Erfolg hatte.
Die Vorverlegung eines Flugs um mehr als eine Stunde sei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als Annullierung anzusehen, erklärte der BGH. Die Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung seien erfüllt, da der Flug in Bulgarien, einem EU-Mitgliedsstaat, gestartet sei.
Die Fluggesellschaft sei dafür verantwortlich gewesen, die Passagiere über die Verschiebung des Flugs zu informieren. Das gelte auch, wenn der Beförderungsvertrag über einen Dritten - wie etwa einen Reiseveranstalter - geschlossen worden sei. Die Angabe geänderter Abflugzeiten bei der Sitzplatzreservierung und die Bestätigung dieser Reservierung genügte dem BGH zufolge nicht. Sie sei weder deutlich noch verlässlich.
Erreiche die Information die Passagiere nicht direkt von der Airline, sondern auf anderem Weg, könne das nur dann ausreichen, wenn deutlich werde, dass sie wirklich von der Airline kommt und diese den gebuchten Flug nicht wie vorgesehen beginnen wolle. Im vorliegenden Fall sah der BGH darum keine Ausnahme von der Ausgleichspflicht, die Fluggesellschaft muss zahlen.
Ch.Kahalev--AMWN