-
Belgischer Astrophysiker Francis Halzen erhält Physik-Nobelpreis
-
Drohnenangriff auf zwei Handelsschiffe im Schwarzen Meer vor Bulgarien
-
Präsidentschaftswahl in Frankreich: Le Pen will 140 Milliarden Euro bis 2030 einsparen
-
Olympia 2036: Sechs Rivalen für München
-
Erster Titel seit Februar: Alcaraz jubelt wieder in Tokio
-
Abgeordneter Rausch in Sachsen-Anhalt bundesweit erster AfD-Landtagspräsident
-
Germanwings-Katastrophe: Angehörige scheitern mit neuer Klage in Braunschweig
-
Neuer Datenschutzbeauftragter sieht sich als "unabhängiger Wächter"
-
Buchhandel wirft Kulturstaatsminister Weimer Untätigkeit bei KI vor
-
Bundesregierung kürzt internationale Klimafinanzierung - Oxfam spricht von "Wortbruch"
-
Institut: Bevölkerung dürfte in kommenden Jahren schrumpfen - besonders im Osten
-
Sachsen-Anhalt: Alterspräsidentin von Angern mahnt politische Verantwortung an
-
Trump weitet Zugang zu steuerfreiem Diesel aus
-
Physik-Nobelpreis geht an belgischen Astrophysiker Francis Halzen
-
Bundesverkehrsministerium legt erstmals detaillierten Plan für Bahn-Bauvorhaben vor
-
Fernsehkoch Jamie Oliver verweigerte Oasis-Sänger Liam Gallagher Schinkensandwich
-
Bis 2031: Länderspiele der DFB-Frauen bei ARD und ZDF
-
Wadephul: Klimawandel verschärft Krisen und Konlikte weltweit
-
US-Amokläufer von Fort Hood soll durch Erschießungskommando hingerichtet werden
-
Sinner muss Saison beenden - Zverev vor Sprung an die Spitze
-
Russische Behörde dementiert Sicherheitsmaßnahmen nach angeblichem Pestfall
-
Haushaltslage in Frankreich und politische Unsicherheit setzen Euro unter Druck
-
Spionageverdacht: Früherer BND-Präsident Hanning und Büroleiter festgenommen
-
Schüler und Gewerkschaftsvertreter blockieren erneut Schulen in Frankreich
-
Konstituierende Landtagssitzung in Sachsen-Anhalt begonnen
-
Sinner muss Saison beenden - Weg für Zverev an die Spitze frei
-
Früherer BND-Chef Hanning unter Spionageverdacht festgenommen
-
Umfrage: Deutliche Mehrheit befürwortet KI-Einsatz auf Ämtern
-
Preisabstand zwischen neuen E-Autos und Verbrennern laut Auswertung geschrumpft
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Politiker Rausch schließt Neuwahl nicht aus
-
Umwelthilfe: Vier von fünf Bussen in deutschen Großstädten fahren noch mit Diesel
-
ALEX BODI TREIBT EXPANSION VORAN: ALIX-LASERS-SHOWROOM IN BUKAREST GEPLANT
-
Mehr als zwei Drittel der Studienanfänger bleiben im eigenen Bundesland
-
Industrieaufträge im August eingebrochen - Dreimonatsbilanz aber noch positiv
-
Industrie warnt vor AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Tödlicher Unfall in Hessen: 65-Jähriger auf Autobahn überfahren
-
US-Zwischenwahlen: Trump will Wahlspots für sich aus eigener Tasche bezahlen
-
NFL: Falcons bezwingen die Saints
-
AXA-Umfrage: Knappe Hälfte psychisch Erkrankter sucht Hilfe bei KI
-
Angriffe der Huthi-Miliz: Türkei und Pakistan entsenden Truppen nach Saudi-Arabien
-
Wadephul betont Bedeutung von Klimaschutz für die Sicherheit
-
Zwei Tore, eine Vorlage: Stützle gewinnt deutsches NHL-Duell
-
"Anders gestrickt": Tuchel beeindruckt von Kane
-
Als "Messi-Fan": Tresoldi schläft in Ronaldos Zimmer
-
Wichtige Delegierte der COP31-Vorverhandlungen zu Besuch in Pazifikstaat Tuvalu eingetroffen
-
Keine DFB-Stimme für Infantino: "Müssen ihn vom Platz stellen"
-
Schülerproteste in Frankreich: Weiterer Aktionstag erwartet
-
Wadephul hält Rede bei Klima- und Sicherheitskonferenz in Berlin
-
Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag wählt in erster Sitzung Präsidenten
-
Nach deutschem Erfolg in der Medizin: Nobelpreis für Physik wird verkündet
BGH: Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Dieselklage wegen Thermofensters tragen
Im Rechtsstreit zwischen einem Wohnmobilkäufer und seiner Rechtsschutzversicherung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch zugunsten des Verbrauchers entschieden. Die Versicherung muss demnach die Kosten für eine Klage gegen den Fahrzeughersteller tragen. Der Mann will vor Gericht Schadenersatz wegen eines sogenannten Thermofensters, einer die Abgasreinigung regulierenden Software, erstreiten. (Az. IV ZR 140/23)
Die Versicherung lehnte es mangels Erfolgsaussichten im Jahr 2021 aber ab, die Kosten zu übernehmen. Das Thermofenster steuert die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Bei besonders hohen oder tiefen Temperaturen wird die Reinigung gedrosselt, weswegen das Auto dann mehr potenziell gesundheitsschädliche Stickoxide ausstößt. Vor 2023 wiesen deutsche Gerichte Klagen wegen des Thermofensters regelmäßig ab, weil es sich nicht um vorsätzliche Schädigung von Autokäufern, sondern höchstens um Fahrlässigkeit handle.
Das änderte sich nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg im März 2023 zugunsten der Verbraucher. Demnach kann auch bei Fahrlässigkeit ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Der BGH änderte daraufhin im Juni 2023 seine Rechtsprechung und machte so den Weg für eine Entschädigung in weiteren Dieselfällen frei.
Im aktuellen Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm die Rechtsschutzversicherung wenige Tage zuvor dazu verpflichtet, die Kosten für eine erstinstanzliche Klage gegen den Autobauer zu tragen. Die Versicherung wehrte sich dagegen vor dem BGH. Die Frage war, ob die spätere höchstrichterliche Klärung durch den EuGH noch berücksichtigt werden muss.
Diese Frage beantwortete der BGH nun mit ja. Wenn nach der Ablehnung des Antrags durch die Rechtsschutzversicherung Änderungen eintreten, die sich zugunsten des Verbrauchers auswirken, müssen diese demnach beachtet werden. Maßgeblich seien die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht.
Hunderttausende Menschen haben im Dieselskandal bereits gegen Autohersteller geklagt und dafür ihre Rechtsschutzversicherungen bemüht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nannte im Dezember die Zahl von 426.000 Fällen. Mit rund 1,52 Milliarden Euro für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten sei der Dieselskandal damit der bislang teuerste Schaden in der Geschichte der Rechtsschutzversicherung.
L.Mason--AMWN