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Verhandlung zu Sportwetten am BGH macht Spielern Hoffnung
Nach einer Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) können Spieler, die bei Online-Sportwetten Geld verloren haben, vorsichtig hoffen. Der erste Zivilsenat in Karlsruhe deutete am Donnerstag in einer vorläufigen Einschätzung an, dass alte Verträge aus der Zeit vor 2020 möglicherweise nichtig sein könnten, wenn der Anbieter keine Konzession in Deutschland hatte. Eine Entscheidung ist das aber noch nicht - sie soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden. (Az. I ZR 90/23)
Wenn sie kommt, könnte das für viele andere Verfahren wichtig sein, die noch bei deutschen Gerichten liegen. Der beim BGH in Karlsruhe liegende Fall ist allerdings sehr schwierig, wie der Anwalt des beklagten Wettanbieters Tipico in der Verhandlung formulierte. Auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen womöglich berücksichtigt werden.
Ein Spieler, der zwischen 2013 und 2018 bei Sportwetten mitmachte, fordert insgesamt 3700 Euro zurück. Diese Jahre fallen in einen Experimentierzeitraum. Laut Glücksspielstaatsvertrag von 2012 waren Glücksspiele im Internet grundsätzlich verboten. Für Online-Sportwetten galt aber eine eingeschränkte Ausnahme: Sie durften von den Ländern erlaubt werden, wenn die Anbieter eine Konzession hatten.
Tipico mit Sitz in Malta hatte die Konzession in Deutschland beantragt, sie aber damals noch nicht bekommen. Das Verfahren dauerte einige Jahre, die Konzession gab es erst kurz vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag von 2021. Der Anbieter verfügte allerdings über eine maltesische Konzession. Der Kläger, dessen Prozess vom Dienstleister Gamesright finanziert wird, sieht seinen Vertrag mit Tipico als unwirksam an. Er verstoße gegen den Glücksspielstaatsvertrag von 2012, argumentiert er.
Tipico wiederum führt EuGH-Entscheidungen ins Feld. Dieser hatte entschieden, dass das deutsche Konzessionsverfahren nicht diskriminierungsfrei war und so gegen EU-Recht verstoße. Strafrechtliche Sanktionen gegen Anbieter wie Geldstrafen kann es nicht geben. Offen ist aber noch die zivilrechtliche Frage - ob also Spieler Geld zurückfordern können. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch verwies darauf, dass Spieler vor sich selbst und den gesundheitlichen sowie wirtschaftlichen Folgen von Spielsucht geschützt werden sollten.
Das Verbot sei damals gültig gewesen, argumentierte der Anwalt des Klägers. Tipico habe gegen die Regelung verstoßen. Ein Sprecher des Anbieters erklärte dagegen: "Das Angebot von Tipico war stets legal." Wann der BGH entscheidet, ist noch nicht bekannt.
L.Miller--AMWN