-
Trump begrüßt "großen" Sieg von Bolsonaro-Sohn bei erster Wahlrunde in Brasilien
-
Britischer Bestsellerautor Jeffrey Archer im Alter von 86 Jahren gestorben
-
Bericht: Zahl der Kriegsdienstverweigerer stark angestiegen
-
Krise in Rumänien: Präsident nominiert vierten Kandidaten für Amt des Regierungschefs
-
Trump: Haben Bomber nach "Drohungen" von britischem Militärstützpunkt abgezogen
-
Super-Olise erlöst Frankreich: Erster Heimsieg für Zidane
-
Iranischer Präsident nennt Verhandlungen mit den USA "sinnlos"
-
KI-Experte Coxon wiederholt Warnung vor möglicher "Auslöschung der Menschheit"
-
Wadephul sieht "weitergehende Pläne" Moskaus über die Ukraine hinaus
-
Maduro-Sohn: US-Haft schadet herzkranker Maduro-Ehefrau Cilia Flores
-
Gouverneur: Mindestens fünf Tote in Charkiw bei russischen Angriffen mit Lenkbomben
-
Deutscher Buchpreis geht an Shida Bazyar und "Die Lücken"
-
Schülerproteste in Frankreich: Mehrere Jugendliche schwer verletzt
-
Wegen Verfolgung von Frauen: Strafgericht erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Minister
-
Merz betont Bedeutung der Sicherheit des Baltikums für die Sicherheit Deutschlands
-
In Ungnade gefallener Top-Republikaner Dennis Hastert stirbt 84-jährig
-
Urteil: Preiserhöhung von Extraenergie trotz Preisgarantie unzulässig
-
AfD will EU und Eurozone reformieren - Boehringer bestreitet Kurswechsel
-
Nach Wahl: Parlament in Äthiopien bestätigt Ministerpräsident Abiy im Amt
-
Kiew gibt Nutzung von KI-Luftabwehrgeschützen bekannt
-
Frühere Trump-Sprecherin Leavitt arbeitet künftig bei Fox News
-
Duisburg: 16-Jähriger zweimal in wenigen Stunden mit geklauten Fahrzeugen erwischt
-
Vorstoß für Gesetzesänderung: Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels
-
USA ziehen nach verdächtigem Vorfall B-1-Bomber von britischem Militärstützpunkt ab
-
Medwedew schießt Fan ab: Djokovic nach Eklat im Finale
-
Durch Autorennen getötetes Kind: In Hamburg verhängte Haftstrafen rechtskräftig
-
Medizin-Nobelpreis für Forscher aus Deutschland und den USA
-
Drei Jahre nach Hammerskins-Razzia: Geldstrafe wegen Waffenbesitzes
-
Verbände fordern Stopp einer Plastiksteuer "im Schnellverfahren"
-
Neuer Höchststand bei Beziehern von Grundsicherung im Alter
-
Netanjahu: Hamas wird nie wieder im Gazastreifen herrschen
-
ADAC: Entlastung durch Tankrabatt schmilzt - Spritpreise steigen wieder leicht
-
Nachrichtendienste warnen vor einem "gewaltsamen Konflikt mit Russland"
-
Neuer Marinehafen soll in Emden entstehen
-
Prozess gegen 18-Jährigen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne in Hamburg gestartet
-
Schülerproteste in Frankreich: Jugendlichem wird von Polizei-Granate die Hand abgerissen
-
Hacker greifen Dänemarks Melderegister an - Daten von 8,8 Millionen Menschen betroffen
-
Millionendiebstahl aus Schließfächern in Berlin: Weiterer Mittäter verurteilt
-
Bosnisch-serbischer Hardliner Dodik erklärt seine Partei zum Wahlsieger - Dank an Trump und Putin
-
Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor das Bundesverfassungsgericht
-
Gericht: Berliner Feuerwehr durfte fehlende Impfnachweise Gesundheitsamt melden
-
Umfrage: Konsumlaune verdüstert sich - schlechte Aussichten für Weihnachtsgeschäft
-
Trotz Leistungseinbruch: Alcaraz beendet Final-Durststrecke
-
Strafbarkeit von Leugnung des Existenzrechts Israels: Hessen pocht auf Gesetz
-
Baden-Württemberg: Drei Katzenbabys in Regionalzug ausgesetzt
-
Zwei Forscher aus Deutschland erhalten Medizin-Nobelpreis - Auch US-Kollege geehrt
-
Außenbandriss: Gwinn fällt mehrere Wochen aus
-
Verfassungsschutz sieht "besorgniserregende Entwicklung" bei Rechtsextremismus
-
Schlagerlegende Mouskouri und weitere Persönlichkeiten mit Verdienstorden geehrt
-
Schülerproteste in Frankreich: Unterricht fällt in gut 400 Schulen aus
Gericht: Polizistin darf Elternzeit auf Dienstjahre in Wechselschicht anrechnen
Eine Polizeibeamtin darf ihre Elternzeit auf ihre 25 Jahre Dienstjahre in Wechselschicht anrechnen und damit ein Jahr früher in den Ruhestand gehen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Montag. Die Elternzeit müsse aus Gründen des Europarechts angerechnet werden, befand der zuständige Senat demnach. Die Klägerin war zuvor in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Köln gescheitert.
Die Polizeihauptkommissarin wollte demzufolge mit 61 statt mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen und klagte gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Nach dem Landesgesetz darf sie den Ruhestand um ein Jahr vorziehen, sofern sie nachweisen kann, dass sie 25 Dienstjahre im Wechselschichtdienst geleistet hat. Die Klägerin zielte darauf, dass dabei auch ihre geleistete Elternzeit zu berücksichtigen sei.
Das OVG gab ihrer Berufungsklage statt und verwies der Gerichtssprecherin zufolge auf eine sogenannte Vereinbarkeitsrichtlinie der Europäischen Union. Der Richtlinie zufolge darf jemand, vereinfacht gesagt, nicht deshalb nicht in den Genuss von etwas kommen, nur weil er oder sie in Elternzeit war, sagte die Gerichtssprecherin.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Der Senat ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu.
O.Johnson--AMWN