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Einigung mit EU-Kommission: Apple wendet Strafe wegen Bezahldienst Apple Pay ab
Der iPhone-Hersteller Apple hat im Streit um den Bezahldienst Apple Pay eine Einigung mit der EU-Kommission erzielt und so eine mögliche Milliardenstrafe abgewendet. Der Konzern habe mit seinen Zugeständnissen die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission ausgeräumt, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Auf Druck aus Brüssel hatte Apple im Januar angekündigt, künftig auch Bezahldienste anderer Anbieter auf iPhones zuzulassen.
Andere Anbieter - wie etwa der geplante Bezahldienst Wero von deutschen Banken - würden von nun an "in der Lage sein, bei mobilen Zahlungen mit dem iPhone in Geschäften mit Apple Pay zu konkurrieren", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden also eine größere Auswahl zur Verfügung haben."
Bislang konnten iPhone-Nutzer mit ihren Geräten lediglich den Apple-Dienst für das kontaktlose Zahlen nutzen. Damit habe Apple seine dominante Position als iPhone-Hersteller missbraucht und dem eigenen Dienst einen unfairen Vorteil verschafft, betonte Vestager. "Das schadet den Verbrauchern und ist nach den EU-Wettbewerbsregeln illegal."
Nun verpflichtete sich der Konzern nach Angaben der Kommission, die für die Bezahldienste nötige NFC-Schnittstelle auch für die Konkurrenz freizugeben. Dafür darf Apple von Wettbewerbern keine Gebühren erheben.
Die Bezahldienste der Konkurrenz sollen zudem die gleichen Funktionen bekommen, die für Apple Pay Standard sind: Gesichtserkennung, die Aktivierung mit einem Doppelklick und die Möglichkeit, die App als Standard einzustellen.
Die Zusagen sind ab dem 25. Juli für zehn Jahre rechtlich bindend, sie gelten in allen EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Apple versicherte am Donnerstag, der eigene Bezahldienst Apple Pay werde in diesen Ländern unverändert weiter zur Verfügung stehen.
Gegen Apple laufen in Brüssel weitere Verfahren. Nach Einschätzung der Kommission verstößt der Konzern etwa mit seinem App Store gegen die europäischen Wettbewerbsregeln. Der Konzern muss sich seit März an das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) halten, mit dem die EU die Marktmacht sogenannter Gatekeeper - also Torwächter - des Internets einschränken will.
F.Pedersen--AMWN