-
Supercup als "Belohnung": Suhl will nächsten Titel
-
Rückspiel in Griechenland: Wie viel ändert Klopp?
-
"Erster Rückschlag" - doch Zidane ist "sehr zufrieden"
-
"Darin ist Klopp ein Meister": Wirtz und El Mala schwärmen
-
G7 geben Rohöl- und Diesel-Reserven frei - Trump schließt Diesel-Exportstopp aus
-
Palast: Charles III. wird sich auf Karibikreise "dunkelsten Tagen" der Kolonialherrschaft stellen
-
Lettland wählt neues Parlament unter Druck russischer Bedrohung
-
Festakt mit Steinmeier und Merz zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen
-
Argentinien bietet Ausländern im Gegenzug für Investitionen Staatsbürgerschaft an
-
Ostbeauftragte Kaiser: Zeit ist reif für Bundespräsidentin aus Ostdeutschland
-
Kritik an brasilianischer Justiz wegen Einmischung in TV-Debatte vor Präsidentschaftswahl
-
Wiedersehen mit Italien: Zidanes Frankreich lässt Punkte liegen
-
EuroLeague: FC Bayern verliert erstes Heimspiel
-
735 Schulen in Frankreich von Protesten betroffen - Regierung nimmt Eltern in die Pflicht
-
Medien: Trump will Geheimdienstchef Clayton zum KI-Berater ernennen
-
G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Rohöl und Diesel frei - Ölpreise fallen
-
Bundespräsident Steinmeier reist am Donnerstag zu Staatsbesuch nach Frankreich
-
DFB-Team ohne Gnabry nach Griechenland
-
Studie offenbart Gewinne des niederländischen Königshauses durch Kolonialismus
-
Kiews Bürgermeister Klitschko beschreibt Lage nach Angriffen auf Brücke als "sehr dramatisch"
-
Djokovic verlängert Peking-Siegesserie - nun gegen Zverev?
-
Treibstoffpreise: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei
-
Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni wird neu untersucht
-
Macron: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei
-
Feierlichkeiten zu Tag der Deutschen Einheit in Bremen begonnen
-
Spanisches Parlament lehnt Regierungspläne gegen Wohnungsnot ab
-
Flydubai-Pilot schildert Angriff: "Konnte all diese Menschen nicht sterben lassen"
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten beschmiert
-
Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht
-
Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen
-
G7 beraten über hohe Treibstoffpreise - EU "bereit" für gemeinsames Handeln
-
US-Arbeitsmarkt schwächelt im September
-
Schweizer Präsident Parmelin gibt Regierungsposten zum Jahresende auf
-
Übertragungsfehler bei Wahl in Berlin: Weniger Parlamentssitze als angenommen
-
"Spiegel": Steinmeier greift in Koalitionsstreit ein - Regierung sieht sich "handlungsfähig"
-
Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern
-
Früherer ARD-Russlandkorrespondent Albrecht Reinhardt gestorben
-
Auch im September nur etwa jeder zweite Fernzug der DB pünktlich
-
Nach Explosion im Grenzgebiet: Kim-Schwester bezeichnet Südkorea als "abscheulich"
-
Mutter von Drillingen erstochen - Ehemann in Osnabrück wegen Mordes verurteilt
-
Sprecher: Regierung zu Einigung bei Zuckersteuer "in guten Gesprächen"
-
Kaufhauskette Galeria: Vierte Insolvenz binnen sechs Jahren
-
Schleuser in Bayern zu drei Jahren Haft verurteilt
-
Albaniens Regierungschef: EU belügt die Ukraine hinsichtlich eines EU-Beitritts
-
Verkehrschaos in Kiew nach russischen Drohnenangriffen auf wichtige Brücke
-
Freigabe strategischer Ölreserven: EU "bereit für gemeinsames Handeln"
-
Nach Schuldspruch: City legt Berufung im Finanzverfahren ein
-
Flexiblere Schlichtungsverfahren: Fluggäste sollen schneller entschädigt werden
-
Frankreichs Bildungsminister: Eltern sollen Schüler von Protesten abhalten
-
Kaufhauskette Galeria meldet erneut Insolvenz an
Metzgerei-Pleite nach Listerienwarnung: BGH stärkt bayerischen Behörden den Rücken
Werden in Fleischprodukten gefährliche Bakterien entdeckt und rufen die Behörden die Produkte darum zurück, muss die Metzgerei aktiv mit ihnen zusammenarbeiten. Das erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag und stärkte dem Freistaat Bayern im Rechtsstreit mit der insolventen Großmetzgerei Sieber den Rücken. Der Insolvenzverwalter hatte Bayern wegen einer Listerienwarnung auf fast elf Millionen Euro verklagt. (Az. III ZR 24/23)
In einer Probe Wacholder-Wammerl - Bauchspeck - der bayerischen Großmetzgerei Sieber waren im März 2016 Listerien gefunden worden. Diese Bakterien können die Krankheit Listeriose auslösen, die vor allem bei vulnerablen Menschen einen schweren Verlauf nehmen kann. Das Robert-Koch-Institut brachte danach Sieber-Produkte in Zusammenhang mit früheren Krankheits- und Todesfällen, die durch diese Bakterien ausgelöst wurden.
Per Pressemitteilung warnte das bayerische Verbraucherschutzministerium im Mai 2016 vor dem Konsum von Sieber-Produkten, außerdem ordneten die Behörden einen Rückruf an und untersagten der Großmetzgerei vorübergehend die Produktion. Das überlebte die Firma nicht: Im September 2016 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Insolvenzverwalter zog vor Gericht. Seiner Auffassung nach hätten die Behörden nicht unterschiedslos vor allen Produkten von Sieber warnen dürfen. Sieber verkaufte nämlich auch Fleischwaren, die in der Packung nachpasteurisiert werden. Durch dieses Verfahren werden Listerien abgetötet. Die Behörden hätten sich vor ihrer Warnung darüber informieren müssen, welche Produkte nachpasteurisiert wurden, argumentierte der Insolvenzverwalter.
Der BGH entschied aber nun, dass die zuständigen Beamten nicht verpflichtet waren, von sich aus und "ins Blaue hinein" herauszufinden, ob Sieber auch nachpasteurisierte Waren im Sortiment hatte. Die Metzgerei habe selbst darauf hinweisen müssen. Sie sei dazu verpflichtet, aktiv an der Warnung mitzuarbeiten und für eine korrekte Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zu sorgen.
Der BGH entschied den Fall allerdings nicht selbst, sondern verwies ihn zurück an das Oberlandesgericht München. Denn der Insolvenzverwalter gab an, dass die Mitarbeitenden der Behörde von der Nachpasteurisierung gewusst, aber die dazu benannten Zeugen nicht befragt hätten. Diese Behauptung prüfte das Oberlandesgericht nicht nach. Das muss nun noch passieren. Es sei nicht ausgeschlossen, dass sich die Beamten fahrlässig verhalten hätten, erklärte der BGH.
P.Stevenson--AMWN