-
Flexiblere Schlichtungsverfahren: Fluggäste sollen schneller entschädigt werden
-
Frankreichs Bildungsminister: Eltern sollen Schüler von Protesten abhalten
-
Kaufhauskette Galeria meldet erneut Insolvenz an
-
Linken-Fraktionschef Pellmann tritt Roter Hilfe bei
-
Spaniens Parlament stimmt über Dekrete gegen Wohnungsnot ab - Mehrheit ungewiss
-
Schwedens Wahlsiegerin Andersson unternimmt zweiten Anlauf zur Regierungsbildung
-
Hamburger Volksentscheid über Grundeinkommen wird nicht wiederholt
-
Leclerc gewinnt zweites Training - Mercedes unauffällig
-
Gestoppte Fregatte F126: Werft fordert Milliarden vom Bund
-
Tötung von Flugbegleiterin in Bonn vor 34 Jahren: BGH bestätigt Mordurteil
-
Sommer in Europa war so heiß und trocken wie nie zuvor
-
Flydubai-Vorfall: Trump vermutet Beteiligung Irans und droht mit harten Konsequenzen
-
"Maßnahmen ergreifen": Auch die FA prüft den City-Skandal
-
Krankengeld für Selbstständige: Kalenderjahr vor Arbeitsunfähigkeit entscheidend
-
Vier Verletzte und 30 verendete Kälber bei Großbrand in Schleswig-Holstein
-
Topfkonzerte in Spanien vor Parlamentsabstimmung über Maßnahmen gegen Wohnungskrise
-
Eishockey: Reindl neuer IIHF-Präsident
-
OpenAI entlässt drei Sicherheitsforscher wegen Weitergabe sensibler Daten
-
Nach BGH-Urteil: Amazon senkt Prime-Beitrag für langjährige Kunden vorübergehend
-
Mehr als zehn Millionen sehen ersten Klopp-Sieg
-
Öffentlicher Gesamthaushalt: Fast hundert Milliarden Defizit in erstem Halbjahr
-
City-Skandal: Droht auch Ärger mit dem Finanzamt?
-
Rechtsrock-Razzia: Zehntausende Tonträger und hohe Vermögenswerte beschlagnahmt
-
Drohender Ausschluss: Chef von arabisch-israelischer Partei zieht Kandidatur für Knesset zurück
-
"Spiegel": Steinmeier schaltete sich in Koalitionsstreit ein
-
Taiwan erhält erste F-16V-Kampfjets aus den USA
-
Zahl der Hochschulabschlüsse in Deutschland erneut gestiegen
-
Nach Verdacht auf Sprengstoff vor Oberstem Gericht in Brasilien gibt Polizei Entwarnung
-
Draisaitl trifft zweimal: Oilers feiern spektakulären Sieg
-
Copernicus: Sommer in Europa war so heiß und trocken wie nie zuvor
-
US-Gericht befasst sich mit Visabeschränkung für Journalisten und Studierende
-
Feierlichkeiten zu Tag der Deutschen Einheit beginnen in Bremen
-
Vor Präsidentenwahl in Brasilien: Polizei untersucht möglichen Sprengsatz vor Oberstem Gericht
-
"Unbeschreiblich": Baur ist der 1000. Nationalspieler
-
Nach Ronaldo-Flucht: Portugal gewinnt in Dänemark
-
Klopp feiert sein "Oktoberfest": Endlich der erste Sieg
-
Baur ist der 1000. Nationalspieler
-
Frankreich: Streit um politische Verantwortung für Schülerproteste
-
Paris: Macron und Milei beraten über Rohstoffe und Investitionen
-
US-Außenminister Rubio reist nach Island und Südeuropa
-
"Chef" Mertesacker: "Unglaubliche Lust" auf den DFB
-
Zidane über berühmten Kopfstoß: "Bereue es nicht"
-
Klopp bietet zwei Debütanten auf
-
Klopp wies Kimmich ab: "Er hat ein paarmal nachgefragt"
-
Von ICE-Mitarbeiter getötet: Familie von Renee Good verklagt Trump-Regierung
-
Putin droht bei Angriff auf Kaliningrad mit Einsatz "aller Arten von Waffen"
-
EM-Quali: U21 zum Abschluss im Fernduell mit Griechenland
-
Bundeswehr baut eigenes Drohnenregiment mit bis zu 600 Soldaten auf
-
Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe
-
Friedenspreis für Nato: Merz warnt vor Spaltung durch Russland und "Parolen der AfD"
Urteil in Niedersachsen: Kein Krankengeld bei Krankmeldung noch vor Arbeitsantritt
Wenn ein neu eingestellter Arbeitnehmer sich sofort krank meldet, muss das Unternehmen ihn nicht zur Sozialversicherung anmelden. Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entsteht dann nicht schon mit Beginn des Arbeitsvertrags, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am Montag mitteilte. Die Klage eines 36-Jährigen aus dem Landkreis Cuxhaven hatte damit keinen Erfolg.
Der Mann war arbeitslos, sein Anspruch auf Arbeitslosengeld lief Ende Oktober 2023 aus. Anfang Oktober unterschrieb er einen neuen Arbeitsvertrag als Lagerist in einem Reinigungsunternehmen. Er trat die Arbeit aber nie an, weil er sich direkt krank meldete. Zwei Wochen später, noch in der Probezeit, wurde ihm gekündigt.
Seine Krankenkasse lehnte daraufhin die Zahlung von Krankengeld ab. Es habe kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden, weil der Mann kein Einkommen erzielt habe, argumentierte die Kasse. Der 36-Jährige verklagte das Unternehmen und forderte, dass dieses ihn ab dem Beginn des Arbeitsvertrags zur Sozialversicherung anmelden solle.
Das Beschäftigungsverhältnis sei durch den Arbeitsvertrag zustande gekommen, gab er an. Das müsse auch dann gelten, wenn er wegen Krankheit nicht arbeiten konnte. Das sah das Gericht aber anders. Das Unternehmen müsse ihn nicht zur Sozialversicherung anmelden, entschied es.
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entstehe bei neuen Arbeitsverhältnissen generell erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. Das sei gesetzlich so geregelt und solle verhindern, dass Arbeitgeber für neu eingestellte Mitarbeiter, die sofort krank werden, die Kosten der Lohnfortzahlung tragen müssen. Unabhängig davon müsse sich der Kläger erst an seine Krankenkasse wenden, bevor er seinen Arbeitgeber verklage, erklärte das Gericht.
M.Thompson--AMWN