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Koalitionsverhandlungen: Union will Verbrenner-Aus rückgängig machen - SPD dagegen
In den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD gibt es Uneinigkeit über das Aus von Neuwagen mit Verbrennermotor ab 2035. Wie aus einem Papier der Arbeitsgruppe Wirtschaft, Industrie und Tourismus hervorgeht, wollen CDU und CSU die EU-Regelung rückgängig machen, die SPD indes will daran festhalten. Nach EU-Vorgaben dürfen ab 2035 nur noch Fahrzeuge neu zugelassen werden, die kein CO2 ausstoßen.
"Das Verbot des Verbrennungsmotors ab 2035 muss rückgängig gemacht werden", fordert die Union in dem Papier der Arbeitsgruppe. Nach ihrer Vorstellung müsse die CO2-Bilanz in Zukunft den gesamten Lebenszyklus eines Autos miteinbeziehen. "Alle Kraftstoffe, die einen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten, sollen anerkannt werden", heißt es weiter. Die SPD indes stehe "zu den Flottengrenzwerten" und auch dem EU-weiten Ziel, "ab 2035 nur noch Nullemissions-Fahrzeuge zuzulassen".
Union und SPD hatten am Montag die Arbeit in den Fachgruppen beendet, strittige Punkte werden nun bei den weiteren Koalitionsgesprächen behandelt. Die Verhandlungen sollen am Freitag fortgesetzt werden.
Einigkeit herrscht dem Papier zufolge darüber, dass die E-Mobilität durch Kaufanreize gefördert werden soll. Wie genau das aussehen könnte, ist derzeit noch Gegenstand der Verhandlungen. CDU und CSU fordern eine festgelegte Kaufprämie oder eine steuerliche Förderung. Die SPD hingegen spricht sich insbesondere für ein Leasing-Programm für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen aus.
Einen Konsens gibt es derweil bereits über Sonder-Abschreibungen für E-Autos und steuerliche Begünstigungen von Dienstwagen. Zudem soll der Ausbau des Ladenetzes in Deutschland beschleunigt und die Finanzierung gesichert werden. Auch die Wasserstoff-Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge soll gefördert und emissionsfreie Lkw bis 2026 von der Maut ausgenommen werden.
Darüber hinaus wollen die Sozialdemokraten eine Auflage für Tankstellen in den Koalitionsvertrag verhandeln. Damit müssten Tankstellenbetreiber ab einer bestimmten Größe eine Mindestanzahl an Schnellladesäulen vorhalten. Dazu gibt es dem Papier zufolge aber noch keine Einigung.
T.Ward--AMWN