
-
Wieder kein Sieg: Bochums Abstieg wird konkreter
-
Auto fährt in Stuttgart in Menschengruppe - Frau erliegt Verletzungen
-
Münster setzt Ausrufezeichen - Regensburg vor Abstieg
-
Paderborn schlägt Schalke und springt auf Rang drei
-
Auto fährt in Stuttgart in Menschengruppe - Drei Schwerverletzte
-
US-Außenminister Rubio spricht nach AfD-Einstufung von "Tyrannei" in Deutschland
-
Prinz Harry will Versöhnung mit seiner Familie
-
US-Regierung fordert Abspaltung der Google-Werbeplattform
-
Schwarz knackt Europarekord über 800 m Freistil
-
Nach 29 Jahren: Popovich nicht mehr Trainer der Spurs
-
Künftiger Kanzleramtschef Frei kündigt schärfere Grenzkontrollen ab Dienstag an
-
Armee in Uganda verschärft Vorgehen gegen Opposition
-
Landesminister Pegel fordert Einblick in AfD-Gutachten für Bundesländer
-
Pakistan ruft Bevölkerung in Kaschmir zum Anlegen von Notvorräten auf
-
Trump will öffentlichen Sendern PBS und NPR Geld streichen
-
530 Millionen Euro Strafe gegen Tiktok wegen Übermittlung von Nutzerdaten nach China
-
Explodierte Gasflasche in Niendorf mit elf Verletzten: Ermittlungen zur Ursache
-
US-Jobwachstum im April etwas höher als erwartet
-
Niederlage für Prinz Harry in Prozess um Polizeischutz in Großbritannien
-
Holocaust-Überlebende Margot Friedländer wird mit Großem Bundesverdienstkreuz geehrt
-
Finanztip: Große Unterschiede bei Programmen für die Steuererklärung
-
Final Four: Füchse gegen Nantes - Magdeburg gegen Barcelona
-
Zwischen Obst und Gemüse versteckt: Drogen im Wert von einer Million entdeckt
-
Knappes Rennen zwischen Labor und Konservativen bei Parlamentswahl in Australien erwartet
-
Alonso gut gelaunt: "Nichts Neues zu sagen"
-
Bundesfinanzhof klärt Kindergeldanspruch bei Freiwilligem Wehrdienst
-
US-Richter erklärt Trumps Abschiebungen per Kriegsgesetz für rechtswidrig
-
Nach Ausscheiden aus Amt: Scholz freut sich auf mehr gemeinsame Zeit mit Ehefrau
-
Verfassungsschutz stuft nun gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein
-
Dobrindt geht von "gerichtlicher Überprüfung" der AfD-Einstufung aus
-
Zollstreit: EU könnte USA zusätzliche 50 Milliarden Euro für US-Produkte anbieten
-
Ter Stegen gibt Comeback für Barcelona
-
AfD will sich gegen Verfassungsschutz-Einstufung "juristisch zur Wehr setzen"
-
530 Millionen Euro Strafe gegen Tiktok wegen Transfers von Daten nach China
-
Prozess um Lieferung von Elektronik für Drohnen an Russland in Hamburg begonnen
-
BASF hält Folgen der US-Zollpolitik für zunächst "überschaubar"
-
Schätzung: Solarstrom wird dieses Jahr in Deutschland Braunkohle überholen
-
Nach Gewalt gegen Drusen in Syrien: Israel greift Ziele in Damaskus an
-
Faeser zu AfD-Verbot: Kein Automatismus nach Einstufung durch Verfassungsschutz
-
Totes Neugeborenes in Baden-Württemberg: Baby lebte laut Obduktion bei Geburt
-
AfD-Vize Brandner: Verfassungsschutz-Einstufung ist "rein politisch" motiviert
-
Geplante Etatkürzungen: Berlins Kultursenator Joe Chialo tritt zurück
-
Faeser: Neue Einstufung der AfD ist "klar und eindeutig"
-
Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein
-
ZDF-"Politbarometer": Union vergrößert Abstand zur AfD wieder
-
FC Bayern: Freund bestätigt Dier-Abschied
-
Tote in Güllebecken in Sachsen: Identität von Mann und Frau geklärt
-
Neuer-Comeback? Entscheidung im "letzten Moment"
-
Britische Rechtspopulisten gewinnen Sitz im Unterhaus und legen in Kommunen zu
-
Ifo: Deutsche sind mehr im Homeoffice als Beschäftigte in anderen Ländern

Gericht zu Mieterschutz: "Gelebte Praxis" schlägt notariellen Vertrag
Ein Mietverhältnis über Wohnraum kann laut einem Gerichtsurteil auch entstehen, obwohl notarielle Verträge das eigentlich ausschließen. Das Oberlandesgericht München bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Kempten, wonach sich auch aus "tatsächlich gelebten Vereinbarungen" Hinweise auf eine Vermietung ergeben können, wie das Landgericht am Dienstag mitteilte. Ein Hausbesitzer hatte geklagt und wollte, dass die Bewohner sein Eigentum räumen. (Az. 22 O 193/24 und Az. 14 U 3532/24 e)
Laut Landgericht wird das Einfamilienhaus von einem Ehepaar bewohnt. Das Paar hatte das Haus 2012 an eine Firma verkauft und dabei im notariellen Kaufvertrag festgelegt, dass es das Haus bis Ende September 2015 räumen müsse und bis dahin eine monatliche "Nutzungsentschädigung" zu zahlen sei. Bevor das Ehepaar auszog, kaufte jedoch der Kläger das Eigentum von der Firma und übernahm auch die Regelungen im Kaufvertrag.
2024 klagte der neue Inhaber dann auf die Räumung. Das Landgericht Kempten wies diese Klage im vergangenen September ab, das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung den Angaben zufolge im Februar dieses Jahres und lehnte eine Berufung ab.
Die Vereinbarung im Kaufvertrag spreche zwar gegen einen Mietvertrag, doch die "gelebte Praxis" begründe ein Wohnraummietverhältnis. Ausschlaggebend sei, dass der Kläger von den Beklagten ausdrücklich "Mietzahlungen" verlangt und eine "Mieterhöhung" geltend gemacht habe, erklärte das Landgericht. Daher könne er sich nicht mehr auf die ursprünglichen Regelungen aus dem Vertrag zwischen der Firma und dem Ehepaar berufen.
M.A.Colin--AMWN