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BGH verhandelt über Bonus bei Bestellung von Medikamenten im Ausland
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über eine Prämie für die Bestellung von Medikamenten. Der bayerische Apothekerverband klagte gegen ein Pharmaunternehmen mit Sitz in den Niederlanden. Dieses verschickte in den Jahren 2012 und 2013 gegen Einreichung des ärztlichen Rezepts verschreibungspflichtige Mittel an Patienten in Deutschland. (Az. I ZR 74/24)
Die Kunden bekamen bei der Einlösung eines Rezepts einen Bonus von drei Euro pro Medikament und eine Prämie von bis zu neun Euro, wenn sie ein Formular ausfüllten oder am Telefon Fragen beantworteten. Der Apothekerverband wertet das Verhalten des Unternehmens als wettbewerbswidrig. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht in München hatte die Klage Erfolg, nun soll der BGH entscheiden.
P.Stevenson--AMWN