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Verbraucherschützer gehen wegen Handgepäck-Gebühren gegen sieben Fluglinien vor
Verbraucherschützer in Deutschland und anderen Ländern fordern von Brüssel eine Untersuchung auf EU-Ebene zu Gebühren für die Mitnahme von Handgepäck bei sieben Billig-Fluglinien. "Heute gehen wir gegen sieben Fluglinien vor, die Verbraucher ausnutzen und den Gerichtshof der Europäischen Union ignorieren, der geurteilt hat, dass das Erheben von Gebühren für Handgepäck in angemessener Größe illegal ist", erklärte Agustín Reyna vom Verbraucherschutz-Dachverband Beuc am Mittwoch.
Beuc habe eine Beschwerde bei der EU-Kommission und dem europäischen Verbraucherschutz-Netzwerk CPC eingereicht, teilte der Dachverband weiter mit. Daran beteiligt sind demnach 16 Beuc-Mitgliedsverbände aus zwölf Ländern, darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Beschwerde richtet sich gegen die Fluglinien EasyJet, Norwegian, Ryanair, Transavia, Volotea, Vueling und Wizzair.
Der Gerichtshof der EU habe 2014 entschieden, dass "die Beförderung von Handgepäck nicht von einem Preisaufschlag abhängig gemacht werden kann, sofern es hinsichtlich seines Gewichts und seiner Abmessungen angemessenen Anforderungen entspricht und die geltenden Sicherheitsvorschriften erfüllt", erklärte Beuc weiter. Die derzeitige Überarbeitung der Verordnung über Fluggastrechte sei überdies die perfekte Gelegenheit für die EU, zu klären, welche Leistungen im Preis für ein einfaches Ticket enthalten sein sollten.
Eine Anpassung der Regeln für Handgepäck würde für mehr Transparenz sorgen, den Passagieren einen besseren Preisvergleich ermöglichen und für Rechtssicherheit sorgen. Das habe auch positive Auswirkungen auf Flughäfen, fuhr Beuc fort.
Die irische Airline Ryanair erklärte, sie begrüße die Initiative - diese werde zeigen, dass die Gebührenpolitik des Unternehmens sich an die europäischen Regeln halte. Diese garantierten den Fluglinien die Freiheit, ihre Preise selbst zu setzen, darunter auch die von optionalen Dienstleistungen.
Th.Berger--AMWN