
-
Robert-Koch-Institut prognostiziert Anstieg von Diabeteserkrankungen
-
Videoproduktion und Übersetzungen: Youtube führt neue KI-Tools ein
-
Todesfall in Nordrhein-Westfalen: Elfjährige starb nach Einatmen von Deospray
-
Linnemann sieht in Aktivrente Mittel gegen Fachkräftemangel - Grüne skeptisch
-
Witwe: Russischer Oppositionsführer Nawalny laut Laboranalysen "vergiftet"
-
Frankreichs Premier Lecornu berät mit Blick auf Sparmaßnahmen mit Sozialisten
-
OB-Wahl in Ludwigshafen: Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert mit Verfassungsbeschwerde
-
Linke wirft Merz-Regierung "zynische" Politik und "Armenhass" vor
-
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Prozess womöglich ab 22. Oktober
-
Mehrere rechte Straftaten nach Durchsuchungen in Bremen aufgeklärt
-
Anklage gegen Umweltaktivisten wegen Blockade an Frankfurter Flughafen
-
Müller im Pokalfinale - und vor deutschem Rekord
-
Miersch mahnt bei Reformen soziale Gerechtigkeit an
-
Grüne werfen Merz Etat-Tricksereien und verpasste Chance bei Sondervermögen vor
-
Verkehrssünder fahren Audi sowie Tesla und Porsche - wenig Punkte bei Honda-Fahrern
-
ADAC-Bilanz: Weniger und kürzere Staus in Sommerferienzeit 2025
-
Millionenschaden: Polizei in Nordrhein-Westfalen gelingt Schlag gegen Betrügerbande
-
Klingbeil begrüßt Steinmeiers Forderung nach Sozialstaatsreform
-
Studie: 16.500 Todesfälle in diesem Sommer wegen Klimawandels in europäischen Städten
-
Inflation in Großbritannien verharrt im August bei 3,8 Prozent
-
Popstar Robbie Williams wurde durch Frau Ayda zu Fan von Institution Ehe
-
Israel öffnet vorübergehend neue Fluchtroute für Bewohner der Stadt Gaza
-
Hüpfburgunfall mit verletzten Kindern: Geldstrafe für Betreiber in Krefeld
-
Deutscher Verdächtiger in Fall Maddie in Niedersachsen aus Haft entlassen
-
Merz stellt Bürger auf Reformen ein - Kanzler sieht Land im Herbst an "Wegmarke"
-
"CDU-Umfallerei in Serie": Weidel wirft Merz mangelnden Reformwillen vor
-
Haushaltsberatungen: Unionsfraktionschef Spahn verteidigt Aufnahme neuer Schulden
-
Umfrage: Mehrheit für Mindestalter von zwölf Jahren für Handybesitz
-
Verweis auf NS-Boykottaufrufe: Spahn fordert Zurückhaltung bei Israel-Sanktionen
-
Bundestag verweigert mehreren Mitarbeitern von Abgeordneten Hausausweise
-
Grünen-Chef Banaszak wirft Klingbeil und Merz Tricksereien beim Haushalt vor
-
Kobel nach spätem Ausgleich sauer: BVB nicht "erwachsen" genug
-
Neuendorf: Mit Heim-EM der Frauen "nächsten Schritt machen"
-
Kane lobt Jackson: "Großartig geschlagen"
-
König Charles III. empfängt Trump zu Staatsbesuch auf Schloss Windsor
-
Haftentlassungstermin von deutschem Verdächtigen in Fall Maddie steht an
-
Merz spricht in Generaldebatte des Bundestages
-
Mutmaßlicher Kirk-Attentäter erstmals vor Gericht erschienen - Todesstrafe gefordert
-
Von der Leyen: "Gutes Gespräch" mit Trump über "wirtschaftlichen Druck" auf Russland
-
Spektakel in Turin: BVB gibt Sieg aus der Hand
-
Brasilien: Bolsonaro wegen gesundheitlicher Beschwerden ins Krankenhaus gebracht
-
Trump zu seinem zweiten Staatsbesuch in Großbritannien eingetroffen
-
Mutmaßlicher Kirk-Attentäter wegen Mordes angeklagt - Todesstrafe gefordert
-
Streit um Tiktok: Trump verlängert erneut Frist zum Verkauf in den USA
-
US-Staatsanwalt fordert Todesstrafe gegen mutmaßlichen Kirk-Attentäter
-
Nowitzki schwärmt: "Beste Generation, die wir je hatten"
-
Prudhomme in Berlin: Rückenwind für Grand Départ in Deutschland
-
Israel verstärkt Einsatz gegen Hamas im Gazastreifen mit Bodentruppen
-
NS-Erinnerung: Margot-Friedländer-Preis verliehen
-
Wüst wirbt für Olympia in NRW: "Größte Bühne"

Gericht erklärt "Focus"-Ärztesiegel für zulässig: Wettbewerbszentrale scheitert
Ein vom "Focus" vergebenes Ärztesiegel für von der Illustrierten so bezeichnete Topmediziner bleibt zulässig. Mit einer am Donnerstag vom Oberlandesgericht München verkündeten Entscheidung wurde ein gut zwei Jahre altes Unterlassungsurteil des Münchner Landgerichts gegen diese Auszeichnung wieder aufgehoben. Damit konnte sich der Burda-Verlag in der nächsten Instanz gegen die Wettbewerbszentrale durchsetzen, die nun die Kosten des Verfahrens tragen muss.
Eine Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen. Es besteht juristisch nun zunächst nur noch die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde.
Die Wettbewerbszentrale ging mit einer Unterlassungsklage dagegen vor, dass der "Focus" an Ärztinnen und Ärzte gegen Bezahlung ein Siegel verleiht, das diese als "Topmediziner" oder "Focus-Empfehlung" auszeichnet. Mediziner zahlen eine Lizenzgebühr von rund 2000 Euro für Werbung mit dem Siegel des Verlags - viele Arztpraxen in ganz Deutschland machen davon Gebrauch.
Das Landgericht folgte der Klage der Wettbewerbszentrale mit der Begründung, dass mit den Siegeln der Eindruck erweckt werde, dass die betreffenden Ärzte aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet würden. Tatsächlich sei es aber so, dass es keine objektiven Kriterien für die Bewertung ärztlicher Dienstleistungen gebe.
Dagegen argumentierte der Burda-Verlag mit der Pressefreiheit und erklärte, auch die Vergabe der Siegel als nachgelagerter Akt sei davon gedeckt. Anders als das Landgericht folgte das Oberlandesgericht der Argumentation des Verlags.
D.Kaufman--AMWN