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Oberlandesgericht Köln erlaubt Meta Verwendung von Nutzerdaten für KI-Training
Verbraucherschützer sind mit einem Eilantrag gescheitert, um den Meta-Konzern daran zu hindern, Nutzerdaten auf seinen Plattformen Facebook und Instagram zum Trainieren seiner KI-Modelle zu verwenden. "Nach vorläufiger und summarischer Prüfung" liege kein Verstoß von Meta gegen EU-Gesetze vor, erklärte das Oberlandesgericht Köln am Freitag. "Meta verfolgt mit der Verwendung zum Training von Systemen Künstlicher Intelligenz einen legitimen Zweck." Die Verwendung der Daten stelle sich daher "auch ohne Einwilligung der Betroffenen als rechtmäßig" dar.
Meta hat angekündigt, ab kommendem Dienstag mit Daten von Nutzern auf seinen Plattformen Facebook und Instagram seine KI-Modelle zu trainieren. Dabei verzichtet der Konzern darauf, von den Nutzenden eine Einverständniserklärung einzuholen. Stattdessen können sie selbst aktiv werden, und der Nutzung ihrer Daten widersprechen. Verbraucher- und Datenschützer sehen das kritisch.
Das Oberlandesgericht Köln sieht das berechtigte Interesse von Meta an der Verarbeitung der Daten jedoch gegeben. Der Zweck, das Training von KI-Systemen, "kann nicht durch gleich wirksame andere Mittel, die weniger einschneidend wären, erreicht werden", erklärte das Gericht. "Im Rahmen der Abwägung der Rechte von Nutzern und Meta als Betreiberin überwiegen die Interessen an der Datenverarbeitung."
Das Gericht hebt unter anderem hervor, dass Meta lediglich öffentlich verfügbare Daten verwenden will, die auch über eine Suchmaschine im Internet auffindbar wären. Auch sei der Schritt bereits im vergangenen Jahr angekündigt und die Nutzenden über Apps und andere Wege informiert worden. Das Urteil ist demnach rechtskräftig.
L.Davis--AMWN