-
56-Jährige geht auf Landstraße mit Messer auf Freund ihrer Tochter los
-
Acht Tote bei Anschlag auf Moschee in Alawitenviertel in syrischer Stadt Homs
-
56-Jährige geht auf Landstraße nahe Münster mit Messer auf Freund ihrer Tochter los
-
Mühsamer Heimsieg: Kölner Haie springen an die Spitze
-
15 Verletzte bei Attacke mit Messer und Flüssigkeit in Fabrik in Japan
-
Sinkende Luftverkehrsteuer: Schnieder dämpft Hoffnung auf fallende Ticketpreise
-
Kiew: Treffen zwischen Trump und Selenskyj findet am Sonntag in Florida statt
-
Malaysia: Ex-Regierungschef Najib in Korruptionsskandal zu 15 Jahren Haft verurteilt
-
Kanzleramtschef Frei offen für Überarbeitung des Koalitionsvertrags
-
Menge an versteuerten Zigaretten 2025 ähnlich hoch wie im Vorjahr
-
Havertz vor Comeback für Arsenal
-
BA-Chefin Nahles: Jobchancen für Arbeitslose derzeit "so niedrig wie nie zuvor"
-
Trump weist erneut Verstrickung in Fall Epstein zurück - eine Million neue Akten
-
Forscher entdecken in Thailand ausgestorben geglaubte Wildkatze wieder
-
Debatte über Klarnamenpflicht im Internet nimmt Fahrt auf
-
Tournee: Raimund und Hoffmann führen deutsches Aufgebot an
-
Kambodscha wirft Thailand Verstärkung von Angriffen in Grenzgebiet vor
-
Einbruch in Kirche an Weihnachten: Täter stehlen in Chemnitz Spendengeld und Tuba
-
Wettskandal: Weitere Festnahmen bei Razzien in der Türkei
-
Deutsches Rotes Kreuz beklagt starken Spendeneinbruch
-
Langlauf: Gimmler muss auf Tour de Ski verzichten
-
Nach Leichenfund auf US-Militärgelände in Kaiserslautern: Verdächtiger ausgeliefert
-
EVP-Chef Weber für deutsche Soldaten unter europäischer Flagge in der Ukraine
-
Heftige Unwetter an Weihnachten: Überflutungen und Schlammlawinen in Kalifornien
-
Exfrau an Waldweg erschossen - Bundesgerichtshof bestätigt Kieler Mordurteil
-
Selenskyj kündigt Treffen mit Trump "in naher Zukunft" an
-
Jokic führt Denver mit Gala zum Sieg
-
665 Milliarden Euro: Japans Regierung bringt Rekordhaushalt auf den Weg
-
NFL: St. Brown verpasst die Play-offs mit den Lions
-
"Respektlos": Afrika-Cup-Reform sorgt für Diskussionen
-
Nordkorea will Raketen- und Munitionsproduktion im kommenden Jahr steigern
-
US-Armee greift an Weihnachten Stellungen des IS in Nigeria an
-
US-Satiriker Jimmy Kimmel spricht im britischen TV von "Tyrannei" in den USA
-
NBA: Spurs schlagen OKC und Hartenstein abermals
-
"Christmas Games": Hukportis Knicks legen Aufholjagd hin
-
Mit US-Einreiseverbot belegter Brite verklagt Trump-Regierung
-
Ehefrau: Brasiliens inhaftierter Ex-Präsident Bolsonaro "erfolgreich" operiert
-
Selenskyj: Habe "sehr gutes" Gespräch mit Witkoff und Kushner geführt
-
Britischer König Charles III. ruft in Weihnachtsbotschaft zu mehr Mitgefühl auf
-
Medien: Schalke mit Manga-Nachfolger Lüftl einig
-
Hammerwurf-Olympiasieger Bondartschuk gestorben
-
"Picasso unseres Spiels": Trauer um Robertson
-
Wetterdienst rechnet mit Wintereinbruch zum Jahreswechsel
-
Afrika-Cup: Offenbar kostenloser Eintritt für Fans
-
13 Menschen und zwei Hunde bei Brand gerettet - Haus nahe Bremen unbewohnbar
-
Kreml: Moskau unterbreitet Paris "Vorschlag" zu inhaftiertem Franzosen Vinatier
-
Papst Leo XIV. ruft in Weihnachtsbotschaft zum Frieden in Ukraine und Nahost auf
-
Ausschusschef Röwekamp: Rechne mit Rückkehr zur Wehrpflicht in dieser Legislatur
-
Kanzleramtschef Frei geht von Abbau von Leistungen im Gesundheitswesen aus
-
Grenzkonflikt zwischen Thailand und Kambodscha: Abriss von Hindu-Statue sorgt für Streit
BGH: Unzulässige Bankgebühren können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden
Unzulässige Kontoführungsgebühren können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden. Danach sind die Ansprüche verjährt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschied. Die Revision des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts hatte damit keinen Erfolg. (Az. XI ZR 45/24)
Der vzbv hatte eine Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse angestrengt, der sich 1200 Kundinnen und Kunden anschlossen. Die Sparkasse hatte Ende 2016 die Gebühren bei Girokonten verändert, ohne zuvor die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen. Wenn die Kunden nicht widersprachen, galten die Änderungen als genehmigt.
Durch die Änderungen erhöhten sich die Gebühren teils um wenige Euro, ein kostenloses Konto für Studierende wurde nicht mehr angeboten. Im April 2021 entschied der BGH allerdings, dass Banken so nicht vorgehen dürfen und bei Gebührenänderungen die ausdrückliche Zustimmung einholen müssen. Dabei ging es um einen anderen Fall, das Urteil galt aber grundsätzlich.
Die Sparkasse änderte ihr Vorgehen daraufhin. Der vzbv klagte, um die Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Gebühren zu erreichen. Das Berliner Kammergericht gab den Verbraucherschützern im März 2024 teilweise recht und entschied, dass Kunden unzulässige Gebühren zurückverlangen dürfen. Vor 2018 entstandene Ansprüche sah es allerdings als verjährt an.
Dagegen wandte sich der vzbv an den BGH. Er fand, dass die Verjährungsfrist erst mit dem BGH-Urteil von 2021 beginnen dürfe. Erst danach hätten Verbraucherinnen und Verbraucher Bescheid gewusst. Dann hätten unzulässige Gebühren bis Ende 2024 zurückgefordert werden können.
Der BGH folgte dieser Argumentation aber nun nicht. Er erklärte, dass die Rechtslage auch vor dem Urteil von 2021 nicht unsicher gewesen sei, Verbraucher hätten damals schon klagen können. Sie hatten demnach ab dem Ende des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden, drei Jahre Zeit für eine Klage.
Ohnehin haben nur wenige Kundinnen und Kunden Kontogebühren zurückgefordert, wie das Vergleichsportal Verivox am Dienstag mitteilte. Verivox ließ im Mai 1012 Erwachsene vom Meinungsforschungsinstitut Innofact befragen. Demnach forderten nur elf Prozent Gebühren von ihrer Bank zurück.
Y.Aukaiv--AMWN