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BGH verhandelt über Werbung mit reduziertem Preis
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über einen Werbeprospekt. Netto warb für Kaffee mit gleich vier Zahlen: dem aktuellen Verkaufspreis, dem durchgestrichenen Preis der Vorwoche und einer Ermäßigung; in einer Fußnote war außerdem der bisherige Bestpreis aus 30 Tagen angegeben, der mit dem aktuellen Verkaufspreis identisch war. (Az. I ZR 183/24)
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält diese Werbung für irreführend und klagte auf Unterlassung. Vor dem Oberlandesgericht Nürnberg hatte sie weitgehend Erfolg. Es erklärte im September 2024, dass Verbraucher über den Umfang des Preisnachlasses im Unklaren gelassen würden und die Werbung irreführend sei. Netto zog vor den BGH. Ebenfalls im September hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine beworbene Preisreduzierung auf Grundlage des niedrigsten Preises der vergangenen 30 Tage berechnet werden muss.
X.Karnes--AMWN