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Klagen gegen Übernahme von Eon-Kraftwerken durch RWE scheitern vor EuGH
Die Klagen von neun deutschen Stadtwerken gegen die Übernahme von Eon-Kraftwerken durch RWE sind vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Der EuGH bestätigte am Donnerstag in Luxemburg die von der EU-Kommission 2019 erteilte Genehmigung. Die beiden Energieriesen hatten im März 2018 ein großes Tauschgeschäft angekündigt. (Az. C-464/23 P u.a.)
Eon wurde so in erster Linie zum Strom- und Gaslieferanten und RWE vor allem zum Stromproduzenten und Großhändler. Genehmigt wurden drei Transaktionen. RWE übernahm Kraftwerke von Eon, Eon seinerseits die RWE-Ökostromtochter Innogy. RWE erwarb eine Beteiligung von 16,67 Prozent an Eon.
Vor dem EuGH ging es nun nur um die erste Transaktion, die Übernahme der Kraftwerke. Diese war 2019 von der EU-Kommission genehmigt worden. Elf deutsche Stadtwerke befürchteten Nachteile für den Wettbewerb. Sie fochten die Genehmigung vor dem Gericht der Europäischen Union an, das die Klagen aber im Mai 2023 abwies.
Neun der Kläger wandten sich daraufhin an den EuGH als nächsthöhere Instanz. Dort hatten sie aber nun keinen Erfolg. Der EuGH sah den Austausch von Vermögenswerten nicht als problematisch an.
Im Dezember 2023 hatte das EU-Gericht in einer zweiten Entscheidung die Übernahme von Innogy durch Eon genehmigt. Auch dagegen wandten sich die neun Stadtwerke an den EuGH, in dem Fall hat er aber noch nicht entschieden.
G.Stevens--AMWN