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Studie: Einkommen bei Mindestlohn deutlich höher als mit Bürgergeld
Das Einkommen bei einer Beschäftigung zum Mindestlohn ist deutlich höher als jenes beim Bezug von Bürgergeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Das Resultat gilt demnach überall in Deutschland und unabhängig von der Haushaltskonstellation. Bei einer oder einem Alleinstehenden, die oder der Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, liegt der Einkommensvorteil im Durchschnitt bei 557 Euro monatlich.
Alleinstehende mit einem Kind haben bei Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn laut Studie sogar 749 Euro mehr zur Verfügung als bei Bürgergeldbezug. Bei einer Paarfamilie mit zwei Kindern und einer oder einem in Vollzeit zum Mindestlohn Beschäftigten beträgt der Vorteil 660 Euro.
In Ostdeutschland inklusive Berlin ist der Lohnabstand demnach etwas größer als im Westen. Bei Alleinstehenden sind es beispielsweise durchschnittlich 570 Euro im Osten gegenüber 549 Euro im Westen. Auch regional unterscheidet sich die Höhe des Einkommensvorteils bei Beschäftigung - in vielen Städten und Landkreisen sind die Unterschiede zum Bundesdurchschnitt aber eher gering.
Im regionalen Vergleich am kleinsten ist der Lohnabstand zum Bürgergeldbezug laut Studie in Orten mit sehr hohen Mieten wie zum Beispiel München und seinem Umland oder Hamburg. So liegt er in München beispielsweise nur bei 379 Euro, in Hamburg bei 493.
Dass überall in Deutschland ein deutlicher Lohnabstand zwischen einer Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn und Bürgergeld besteht, ist laut WSI eine Folge entsprechend gestalteter Sozialleistungen. Mit Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag gebe es Leistungen, die verhindern sollen, dass Beschäftigte überhaupt auf Bürgergeld angewiesen sind.
"Aktuell steht das Bürgergeld wieder im Zentrum einer oft polemisch geführten Debatte", erklärte die wissenschaftliche Direktorin des WSI, Bettina Kohlrausch. Eine häufig gehörte Unterstellung sei, dass es sich für Bürgergeld-Beziehende nicht lohne, erwerbstätig zu sein, weil das Bürgergeld zu hoch sei.
"Die Zahlen dieser Studie zeigen erneut, dass Bürgergeldempfänger*innen unabhängig vom Haushaltstyp und von der Region, in der sie wohnen, weniger Geld haben als Erwerbstätige, die zum Mindestlohn arbeiten." In Regionen, in denen der Abstand geringer sei, liege dies an den hohen Mieten dort, betone Kohlrausch.
In diesem Feld gebe es deshalb im Gegensatz zum Niveau des Bürgergelds "tatsächlich dringend politischen Handlungsbedarf". Die WSI-Direktorin nannte hier "die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die sowohl die Staatskasse als auch die unteren Einkommen entlasten würde".
Das Institut hat für die Studie für drei typische Haushaltskonstellationen - alleinstehend, alleinstehend mit Kind sowie Paar mit zwei Kindern und einer oder einem Beschäftigten - Modellrechnungen durchgeführt. Berücksichtigt wurden dabei alle relevanten Abgaben, das Bürgergeld sowie weitere Sozialleistungen.
D.Kaufman--AMWN