-
Landwirtschaftsminister Rainer: Kein Versorgungsengpass wegen Vogelgrippe
-
"Das falsche Signal": SPD und Grüne kritisieren Merz-Auftritt bei Erdogan
-
Bundesarbeitsgericht erleichtert Kündigungen bei kurzen Arbeitsverhältnissen
-
Antrittsbesuch in Ankara: Merz bezeichnet Türkei als unverzichtbaren Partner
-
Razzia gegen Drogenhändler: Cannabisbisplantagen in zwei Bundesländern entdeckt
-
Strenggläubige Juden protestieren in Jerusalem gegen Wehrpflicht
-
Rom hält trotz Kritik des Rechnungshofs an Bau von Sizilien-Brücke fest
-
Europäische Zentralbank verlängert Zinspause
-
Schülerin 82 Mal missbraucht: Lehrer in Erfurt zu über fünf Jahren Haft verurteilt
-
AfD zu Treffen von Rechtspopulisten in Washington eingeladen
-
Trotz Satzführung: Altmaier verpasst nächsten Coup
-
Merz fordert Türkei zu Druck auf die Hamas im Gazastreifen auf
-
Alabali Radovan sagt Ukraine bei Besuch Unterstützung für Wideraufbau zu
-
Totes Neugeborenes in Sachsen: Drei Jahre Haft für Mutter
-
"Lust auf die Sache": Wagner spürt Rückendeckung
-
Metzgerei-Einbrecher isst erst Würste auf und ruft dann selbst die Polizei
-
2,3 Prozent Inflation im Oktober - Lebensmittelpreise steigen deutlich langsamer
-
Großes Drogenlabor in Brandenburg ausgehoben: Ermittler nehmen zwei Männer fest
-
Spahn glaubt nicht an Scheitern des Rentenpakets: "Wir werden Mehrheiten haben"
-
Merz: An enger Partnerschaft mit der Türkei "führt kein Weg vorbei"
-
Afghanische Familien dürfen aus Pakistan nach Deutschland einreisen
-
Syrischer Übergangspräsident al-Scharaa empfängt Wadephul in Syrien
-
Digitalminister Wildberger optimistisch vor "Entlastungskabinett" am Mittwoch
-
EZB verlängert Zinspause erneut
-
Inflation bei 2,3 Prozent - Teuerung im Oktober wieder leicht verlangsamt
-
Wilders' PVV und Mitte-Partei nach Niederlande-Wahl fast gleichauf - Zähe Verhandlungen erwartet
-
Krise der mentalen Gesundheit an Schulen: Schülerkonferenz sieht Handlungsbedarf
-
Nach Vorfall beim ZDF: ARD überprüft Ortskräfte im Gazastreifen
-
Abnehmspritzen-Hersteller Novo Nordisk im Bieterkampf mit US-Konkurrent Pfizer
-
Kovac über Augsburg: "Ungemein viel Qualität"
-
Medizin: 3700 Behandlungsfehler im vergangenen Jahr bundesweit registriert
-
Urteil in München: Sechs Jahre Haft für russische Sabotagepläne in Deutschland
-
Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg: Beschuldigter muss in Psychiatrie
-
Trump ordnet "unverzügliche" Wiederaufnahme von US-Atomwaffentests an
-
Brüssel vergibt 40.000 Zugtickets an Achtzehnjährige für Reisen durch Europa
-
Vor Massenentlassungen: EuGH bekräftigt Anzeigepflicht von Firma bei Arbeitsagentur
-
Messerangriff auf Kitakinder in Aschaffenburg: Einweisung in Psychiatrie gefordert
-
Zwei Tote bei schweren russischen Angriffen in der Ukraine
-
Eurostar-Konkurrenz: Richard Branson will Zugverkehr durch Ärmelkanal "aufmischen"
-
IOC: Keine Olympischen Esports-Spiele 2027 in Saudi-Arabien
-
Warentest: Mehrzahl der Produkte auf Temu und Shein erfüllen EU-Anforderungen nicht
-
Knapp an der Rezession vorbei: Deutsche Wirtschaft stagniert im dritten Quartal
-
Wirtschaft im Euroraum wächst im dritten Quartal leicht um 0,2 Prozent
-
Sechs Jahre Haft für russische Sabotagepläne in Deutschland
-
Deutschland und Israel wollen gemeinsamen Freiwilligendienst stärken
-
Gipfel Trump-Xi: Annäherung beim Handel - brisante Taiwan-Frage ausgeklammert
-
Merz von Erdogan in Ankara mit militärischen Ehren empfangen
-
Verdacht auf Spionageversuch für Russland: Prozess gegen drei Männer ab Dezember
-
Messerangriff auf Kitakinder in Aschaffenburg: Staatsanwaltschaft fordert Psychiatrie
-
Autobauer Stellantis steigert Absatz - Börsenkurs gibt aber wegen Sonderkosten nach
BGH betont: Werbung mit reduziertem Preis muss klar und verständlich sein
Werbung mit einem reduzierten Preis muss klar und verständlich sein. Der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage muss dabei für Verbraucher erkennbar und gut lesbar sein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Lebensmittelhändler Netto Marken-Discount hatte damit Erfolg. (Az. I ZR 183/24)
Es ging um einen Netto-Prospekt aus dem Dezember 2022. Netto warb darin für Kaffee mit gleich vier Zahlen: dem aktuellen Verkaufspreis von 4,44 Euro, dem durchgestrichenen Preis der Vorwoche von 6,99 Euro und einer Ermäßigung von 36 Prozent; in einer Fußnote war außerdem der bisherige beste Preis aus den vergangenen 30 Tagen angegeben, der ebenfalls bei 4,44 Euro lag.
Zu dem Zeitpunkt galt seit etwa sieben Monaten die neue Preisangabenverordnung. Diese sieht vor, dass bei Werbung mit einer Preisermäßigung der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage für das Produkt angegeben werden muss. Mit der Neuregelung wurde EU-Recht umgesetzt.
Die Wettbewerbszentrale hält die Kaffeewerbung von Netto für irreführend. Sie klagte, um zu erreichen, dass Netto nicht mehr so wirbt. Vor dem Oberlandesgericht Nürnberg hatte die Klage im September 2024 Erfolg. Der BGH überprüfte dieses Urteil und bestätigte es nun.
Die Netto-Werbung verstoße gegen die Verordnung, erklärte er. Es reiche nicht aus, den niedrigsten Preis aus 30 Tagen in einer beliebigen Weise anzugeben. Das müsse vielmehr unmissverständlich sein.
Netto habe hier zu viele Informationen und zudem eine missverständlich formulierte Fußnote gedruckt. Das sei unklar und verwirrend, die wesentliche Information werde den Verbraucherinnen und Verbrauchern vorenthalten.
P.Silva--AMWN