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Ein in Bayern erfolgloser Kläger in einem Dieselfall ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit Erfolg gegen die Zurückweisung seiner Berufung vorgegangen. Eine wichtige Rechtsfrage war zu dem Zeitpunkt ungeklärt, wie Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Das Oberlandesgericht München durfte die Berufung darum nicht einfach zurückweisen. Es muss sich nun noch einmal mit dem Fall befassen. (Az. 2 BvR 1760/22)
Der Kläger hatte einen Audi gekauft, der seiner Meinung nach mit einer illegalen Abschalteinrichtung, einem sogenannten Thermofenster, ausgestattet ist. Das Auto halte die Abgas-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein, nicht aber auf der Straße, argumentierte er. Er wollte es zurückgeben und dafür den Kaufpreis zurück.
Das Landgericht wies seine Klage ab und im August 2022 wies das Oberlandesgericht die Berufung zurück. Kurz zuvor war ein juristisches Gutachten am Europäischen Gerichtshof zu dem Schluss gekommen, dass das EU-Recht bei unzulässigen Abschalteinrichtungen den einzelnen Käufer schützt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe kündigte daraufhin an, sich noch einmal mit der Haftungsfrage bei Dieselfällen zu befassen.
Das Oberlandesgericht sah die Rechtslage dennoch als klar an, daran änderten weder das Gutachten noch die Pressemitteilung des Bundesgerichtshof etwas. Dieser machte aber im Folgejahr in einem Grundsatzurteil den Weg für Entschädigungen in weiteren Dieselfällen frei und entschied, dass Autokäufern auch dann ein Schadenersatz zusteht, wenn der Hersteller fahrlässig eine verbotene Einrichtung einbaute.
Der bayerische Kläger wandte sich an das Verfassungsgericht und gab an, dass sein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz in München verletzt worden sei. Das sah Karlsruhe nun genauso. Die Annahme des Oberlandesgerichts, die Sache habe keine grundsätzliche Bedeutung, sei nicht zu rechtfertigen. Der Fall muss in München noch einmal aufgerollt werden.
O.Norris--AMWN