-
Positiver Trend bei Baugenehmigungen hält an - Bedarf aber weiter groß
-
Anklage gegen "Letzte Verteidigungswelle": Rechte Zelle soll Anschläge geplant haben
-
Straße in Berlins Parlamentsviertel soll nach Yad Vashem benannt werden
-
Lange Haftstrafe für Mann wegen Tötung von schwangerer Partnerin in Oberhausen
-
Mehr als 200 Kugelbomben per Post bestellt: Durchsuchungen in Bayern
-
Ausschusschef Laschet offen für EU-Sondergesandten für Russland
-
"Blamage": BSW macht Bundestag vor Votum zu Wahleinsprüchen schwere Vorwürfe
-
Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
-
Vergiftete Patienten in Frankreich: Gericht spricht Ex-Arzt schuldig
-
Sachsen-Anhalt: 49-Jähriger offenbar im Streit getötet
-
Umsturzpläne von Reichsbürgergruppe verschwiegen: Razzia bei Mann in Bayern
-
Ukraine-Finanzierung: Merz sieht "keine bessere Option" als Nutzung russischer Vermögen
-
Zu spät bezahlte Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
-
Teilabschnitt von Straße in Berlin-Mitte soll nach Jad Vashem benannt werden
-
De Wever: Belgien kann Risiko für Nutzung russischer Vermögen nicht allein tragen
-
Januar bis Oktober: Rund 195.000 neue Wohnungen genehmigt - Plus von elf Prozent
-
Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA
-
Bayerns Landwirtschaftsministerin wirbt für Mercosur-Abkommen
-
Nach nur neun Monaten im Amt: FBI-Vizechef Bongino tritt zurück
-
Trump übt in Rede an die Nation scharfe Kritik an Biden und stellt Wirtschaftsboom in Aussicht
-
Australiens Premier kündigt nach Anschlag härteres Vorgehen gegen Extremismus an
-
Rede an die Nation: Trump kündigt Schecks für US-Soldaten an
-
Zwei Deutsche fliegen mit Rakete von Amazon-Gründer Bezos ins All
-
Ausländisch klingender Name: BGH prüft mögliche Diskriminierung bei Wohnungssuche
-
BGH urteilt über Datenspeicherung bei zu spät bezahlten Rechnungen durch Schufa
-
EuGH urteilt über dänische Regelung zu Brennpunktstadtteilen
-
Vorrang von EU-Recht: EuGH entscheidet im Justizstreit mit Polen
-
Urteil in Prozess um tödliche Amokfahrt an Rosenmontag in Mannheim erwartet
-
Urteilsverkündung in Florida wegen versuchten Mordes an Trump
-
Bundestag stimmt über Einsprüche des BSW gegen Bundestagswahl ab
-
Entscheidender EU-Gipfel für Plan zur Nutzung russischer Vermögenswerte für Kiew
-
Brasiliens Kongress stimmt für umstrittene Haftverkürzung für Ex-Präsident Bolsonaro
-
Ukraine meldet mindestens 32 Verletzte bei russischen Luftangriffen auf Saporischschja
-
CL: Bayern lösen Viertelfinal-Ticket
-
Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket
-
EuroLeague: Horror-Serie der Bayern-Basketballer geht weiter
-
US-Senat verabschiedet Verteidigungsgesetz: Begrenzung für Truppenabzug in Europa
-
Dank Safonow: PSG gewinnt auch den Interkontinental-Pokal
-
Lemgo bucht Ticket für Final Four in Köln
-
Oscar-Verleihung wird ab 2029 nur noch auf Youtube gezeigt
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner erscheint vor Gericht
-
Rom und Paris bremsen bei Mercosur-Abkommen - Merz für Unterzeichnung noch in diesem Jahr
-
Europaabgeordnete stimmen für Verschärfung der europäischen Asylpolitik
-
Pyrotechnik: UEFA verhängt Teilausschluss von Bayern-Fans
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim mit 83 Jahren gestorben
-
"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt
-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
Mindestlohn für Pflege-Beschäftigte steigt in zwei Schritten um gut fünf Prozent
Der Mindestlohn in der Altenpflege soll bis Mitte 2027 in zwei Schritten um insgesamt rund fünf Prozent steigen. Die Bundesregierung gab am Dienstag eine entsprechende Empfehlung der Pflegekommission bekannt. Arbeitgeber begrüßten angesichts der schwierigen Lage vieler Unternehmen in der Pflegebranche einen relativ moderaten Anstieg. Die Gewerkschaft Verdi zeigte sich enttäuscht, stimmte dem Kompromiss aber dennoch "schweren Herzens" zu.
Die Tarifempfehlung soll eine Laufzeit von 27 Monaten haben. Sie wurde nach Angaben von Bundesgesundheits- und das Sozialministerium einstimmig in der Pflegekommission gefasst. Die Erhöhungen für die verschiedenen Entlohnungsgruppen liegen dabei bei rund fünf Prozent.
Für Pflegehilfskräfte soll der Mindestlohn nach der Empfehlung der Kommission zum 1. Juli 2026 zunächst von derzeit 16,10 Euro pro Stunde auf 16,52 Euro steigen. Zum 1. Juli 2027 folgt dann eine weitere Anhebung auf 16,95 Euro.
Für qualifizierte Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung ist eine Erhöhung von aktuell 17,35 Euro auf 17,80 Euro und dann 18,26 Euro geplant. Bei Pflegefachkräften soll der Mindestlohn von derzeit 20,50 Euro über 21,03 Euro auf 21,58 Euro steigen.
Der Pflegekommission gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, freigemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind paritätisch vertreten. Das Bundessozialministerium will die Empfehlungen der Pflegekommission über eine Verordnung als allgemeinverbindlich erklären.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisierte, dass die empfohlene Höhe des Pflegemindestlohns "weit weg von einer leistungsgerechten Vergütung dieser oft harten und gesellschaftlich so sinnvollen Tätigkeit" sei. Die Tarifempfehlung werde "die Abwanderung aus der Altenpflege in die Krankenhäuser nicht stoppen - ein Eigentor der Arbeitgeber", erklärte Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler.
Die Arbeitgeber hätten aber die Forderung der Gewerkschaften abgelehnt, den Pflegemindestlohn an den Einstiegsgehältern im öffentlichen Dienst auszurichten, teilte Bühler mit. Verdi stimme dem Kompromiss dennoch zu, weil der Pflegemindestlohn die einzig einklagbare Vergütungshöhe darstelle für Beschäftigte, die nicht nach Tarifvertrag arbeiteten.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßte neben der langen Laufzeit bis zum 30. September 2028, dass "ein moderater Anstieg" Ergebnis der Beratungen in der Pflegekommission war. "Höhere Belastungen hätten wir als Arbeitgeberverband angesichts der finanziellen Lage unserer Unternehmen nicht mittragen können", erklärte bpa-Arbeitgeberpräsident Rainer Brüderle.
Gleichzeitig betonte der Verband, dass der Stundenlohn für ungelernte Pflegekräfte "auch 2027 deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn" liegen werde. Dieser steigt ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Der stellvertretende bpa-Arbeitgeberpräsident Bernd Meurer mahnte an, die Festlegung eines Mindestlohns in der Pflegebranche zu überdenken. "Die Löhne in der Altenpflege haben sich längst so dynamisch und positiv entwickelt, dass keine Mindestvorgaben mehr benötigt werden."
Der Pflegemindestlohn gilt auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle stationären und ambulanten Pflegeinrichtungen, nicht aber für Krankenhäuser.
A.Rodriguezv--AMWN