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Bundesrat beschließt höhere Pendlerpauschale und Gastro-Mehrwertsteuersenkung
Der Bundesrat hat einem Paket mit einer ganzen Reihe von Steuerentlastungen zugestimmt. Unter anderem erhöht sich mit dem sogenannten Steueränderungsgesetz die Pendlerpauschale, der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in Restaurants sinkt, die Ehrenamtspauschale steigt an. Die Länder hatten wegen ausfallender Steuereinnahmen Widerstand angekündigt, stimmten am Freitag nun aber abschließend zu.
Bereits im Bundestag hatte insbesondere die Mehrwertsteuersenkung für viel Kritik gesorgt. Linke und Grüne sprachen von einem wirtschaftlich unsinnigen Steuergeschenk. Die Umsatzsteuer für Speisen - aber nicht für Getränke - in der Gastronomie sinkt ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 Prozent auf sieben Prozent. Mit der Maßnahme, die auf Betreiben der CSU im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, will die Bundesregierung nach eigenen Angaben die Gastronomiebranche stabilisieren.
Sinkende Preise im Restaurant sind hingegen nicht zu erwarten. "Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich", heißt es in der Gesetzesvorlage. Die Restaurantbetriebe sind aber nicht verpflichtet, die Steuersenkung an die Gäste weiterzugeben. Branchenverbände haben angekündigt, zusätzliche Einnahmen nicht für Preissenkungen zu verwenden, sondern allenfalls zur Abwendung weiterer Preissteigerungen.
Die Pendlerpauschale steigt zum Jahreswechsel auf einheitlich 38 Cent. Bislang beträgt die Pauschale 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer der Wegstrecke, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent. Diese Abstufung fällt weg. Die Bundesregierung begründet dies mit der nötigen Gleichbehandlung aller Steuerzahlenden unabhängig von der Wegstrecke.
Das Steueränderungsgesetz sieht zudem vor, dass die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3000 auf 3300 Euro pro Jahr steigen. Vereine können also höhere Entschädigungen leisten, ohne dass die Empfänger deshalb Steuern zahlen müssen.
Ferner verdoppelt das neue Gesetz die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können. Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen für Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Zudem sieht das Gesetz vor, dass Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen künftig steuerfrei gestellt werden.
Durch das Gesetz entstehen auch Ländern und Kommunen Einnahmeausfälle, für die die Länder einen Ausgleich durch den Bund verlangten. Die Bundesregierung lehnte eine Kompensation der Steuermindereinnahmen ab.
L.Miller--AMWN