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Verbraucher sollen bald "Recht auf Reparatur" für elektronische Geräte bekommen
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ein "Recht auf Reparatur" für elektronische Geräte wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke bekommen. Ein am Donnerstag veröffentlichter Gesetzentwurf von Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) soll die Hersteller verpflichten, die "Produkte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren" und dafür Ersatzteile vorrätig zu halten, wie Hubigs Ministerium mitteilte.
Für Waschmaschinen und Wäschetrockner soll dies laut Ministerium mindestens für zehn Jahre, für Smartphones für mindestens sieben Jahre ab dem Moment gelten, "in dem die Produktion des Modells eingestellt wurde". Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll eine EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umgesetzt werden.
Es brauche eine "neue Kultur des Reparierens", erklärte Hubig. Das Recht könne dazu einen wichtigen Beitrag leisten. "Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft", führte die Ministerin aus. Reparieren "schont die Umwelt und auch den Geldbeutel". Verbraucherinnen und Verbraucher sollen "einen konkreten Anreiz erhalten, sich für eine Reparatur zu entscheiden statt für die Lieferung eines neuen Produkts", erklärte die Ministerin weiter.
Der Gesetzentwurf muss noch innerhalb der Regierung abgestimmt werden. Länder, Verbände und interessierte Kreise können außerdem bis zum 13. Februar Stellung nehmen. Im Justiz- und Verbraucherschutzministerium geht man davon aus, dass der Bundestag noch im ersten Halbjahr zustimmt, sodass das Gesetz "zum 31. Juli 2026 fertig sein wird" und in Kraft trete, wie ein Ministeriumssprecher der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ, Donnerstagsausgabe) sagte.
Ziel ist es auch, dass mehr Produkte so hergestellt werden, dass sie sich tatsächlich reparieren lassen, um die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten. So sollen keine Software oder "technische Schutzmaßnahmen" mehr eingesetzt werden dürfen, die eine Reparatur behindert. Das gelte auch für eine Reparatur durch Dritte oder eine, bei der andere als Originalteile verwendet werden.
Mit einem solchen Gesetz hätten Verbraucherinnen und Verbraucher konkret einen Anspruch auf eine Reparatur zu einem angemessenen Preis sowie auf Ersatzteile - auch, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Gewährleistungsansprüche mehr bestehen. Auch soll ein Produkt als mangelhaft gelten, wenn es nicht reparierbar ist, woraus sich etwa bei einem Smartphone ein Recht auf Neulieferung ergeben könnte. Zudem kann das Gewährleistungsrecht von zwei auf drei Jahre verlängert werden, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ein Produkt reparieren lassen anstatt es auszutauschen.
X.Karnes--AMWN