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Bundesgerichtshof verbietet Untervermietung für finanziellen Gewinn
Ein Mieter darf mit der Untervermietung seiner Mietwohnung keinen Gewinn erzielen, der über seine eigenen Aufwendungen hinausgeht. Das gilt nicht als berechtigtes Interesse, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Zugrunde lag ein Fall aus Berlin: Der Mieter zahlte weniger als 500 Euro Miete, vermietete die Wohnung aber für fast das Doppelte unter. (Az. VIII ZR 228/23)
Grundsätzlich dürfen Mieter die von ihnen gemietete Wohnung untervermieten. Sie brauchen dazu aber die Erlaubnis der Vermieter. Diese Erlaubnis steht Mietern dem BGH zufolge dann zu, wenn es darum geht, ihren Wohnraum bei veränderten Lebensumständen zu erhalten. Der BGH entschied nicht darüber, ob für eine möblierte Wohnung ein Zuschlag genommen werden darf.
Y.Aukaiv--AMWN