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Betrug mit Diesel-Wasser-Mischung: Schadenersatz in Millionenhöhe in Niedersachsen
In Niedersachsen ist ein jahrelanger Rechtsstreit um Betrug mit einer angeblich revolutionären Diesel-Wasser-Mischung zu Ende gegangen. Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte die Firma eines inzwischen verstorbenen Geschäftsmanns sowie dessen Sohn in einem Zivilprozess rechtskräftig zur Zahlung von 3,25 Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen an Investoren, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Es sei erwiesen, dass die Beklagten Geldgeber vorsätzlich getäuscht hätten.
Die Vorgeschichte des Fall reicht mehr als zehn Jahre zurück ins Jahr 2013. Der verstorbene Geschäftsmann aus Papenburg behauptete nach Gerichtsangaben, eine industriell nutzbare Technologie entwickelt zu haben, mit der sich aus einem Liter Dieselkraftstoff und einem Liter Wasser 1,8 Liter marktfähiger Diesel herstellen lassen. Er gründete eine Gemeinschaftsfirma mit einer chinesischen Unternehmensgruppe, die insgesamt rund 3,25 Millionen Euro zur Finanzierung vorschoss.
Laut Gesellschaftsvertrag sollten innerhalb eines knappen Jahres elf Produktionsanlagen mit genau definierten Leistungsmerkmalen in den Vereinigten Arabischen Emiraten gebaut werden. Den chinesischen Investoren wurden darin als Gegenleistung für ihr Kapital exklusive Vermarktungsrechte für China zugesprochen. Als es nicht zur vereinbarten Funktionsprüfung der Anlagen kam, wurden die Geldgeber misstrauisch. Im Mai 2014 traten sie von dem Vertrag zurück und verlangten ihr Geld zurück. Es folgten ein langer Rechtsstreit.
Bereits 2019 gab das Landgericht Oldenburg einer Klage der Investoren statt, woraufhin das Oberlandesgericht den Fall in nächster Instanz an dieses zurückverwies. Nachdem das Landgericht den Geschäftsmann, dessen Sohn sowie deren Firma 2021 erneut verurteilte, gingen diese wiederum vor dem Oberlandesgericht in Oldenburg in Berufung.
Nach dessen Angaben argumentierten sie damit, dass deutsche Gerichte nicht zuständig seien. Außerdem führten sie unter anderem aus, dass gar kein Vermögensschaden entstanden sei, weil die für das Projekt gebauten Anlagen zumindest das investierte Kapital wert gewesen seien.
Dem folgte das Oberlandesgericht in dem schon im November ergangenen und inzwischen rechtskräftig gewordenen Urteil nicht. Die Beklagten hätten ihre Geschäftspartner "vorsätzlich über die Leistungsfähigkeit der Anlagen getäuscht". Jedenfalls bei Vertragsabschluss 2013 habe "objektiv" keine Möglichkeit bestanden, Anlagen mit den zugesagten Leistungswerten zu liefern. Dies sei den Beklagten bewusst gewesen.
Zu identischen Feststellungen kam eine Strafkammer des Oldenburger Landgerichts, die parallel in einem Strafverfahren wegen Betrugs gegen den Geschäftsmann und dessen Sohn verhandelte. Im September 2024 verurteilte sie den Sohn wegen Beihilfe zu Betrug zu elf Monaten Haft auf Bewährung. Der Geschäftsmann als Hauptangeklagter war zu diesem Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen bereits nicht mehr verhandlungsfähig. Nach Gerichtsangaben verstarb er inzwischen.
F.Bennett--AMWN