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Klingbeil unterstützt Social-Media-Verbot für Unter-14-Jährige
Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) hat sich hinter Forderungen aus der SPD-Bundestagsfraktion gestellt, die Social-Media-Nutzung für Kinder unter 14 Jahren vollständig zu verbieten. "Wir kommen an klaren Regeln und Einschränkungen, wie sie der SPD-Vorschlag unterbreitet, nicht mehr vorbei", sagte Klingbeil dem Nachrichtenmagazin "Spiegel". "Der Schutz junger Menschen vor der Flut an Hass und Gewalt in sozialen Medien hat oberste Priorität."
Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert nach Alter abgestufte Regelungen für die Nutzung von Social-Media-Plattformen. Laut einem Positionspapier, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, soll es für Kinder unter 14 Jahren ein "vollständiges Verbot" der Nutzung von Social-Media-Plattformen geben. Die Anbieter sollten verpflichtet werden, die Nutzung ihrer Plattformen "technisch wirksam" zu unterbinden.
Für Jugendliche unter 16 Jahren soll es nach den Vorschlägen der SPD eine "verpflichtende Jugendversion" geben. Diese dürfe "keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme" enthalten, sie dürfe keine personalisierten Inhalte ausspielen.
Außerdem dürfe sie "keine suchtverstärkenden Funktionen wie Endlos- Scrollen, automatisches Abspielen von Inhalten, Push-Benachrichtigungen, Gamifizierung, Belohnungssysteme auf Grundlage intensiver oder dauerhafter Nutzung" enthalten. Der Zugang zu dieser Jugendversion erfolge ausschließlich nach Verifizierung durch die Erziehungsberechtigten über deren EUDI-Wallet.
Für Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene sollen algorithmische Empfehlungssysteme den SPD-Forderungen zufolge standardmäßig deaktiviert sein ("Opt-in-Modell"). Die Verifizierung erfolge über die EUDI-Wallet.
Die EUDI-Wallet ist eine Art digitale Brieftasche, in der EU-Bürger künftig wichtige Dokumente wie ihren Personalausweis speichern können. Sie soll für jede EU-Bürgerin und jeden EU-Bürger eine sichere digitale Identifikation gewährleisten.
Der digitalpolitische Sprecher SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Schätzl, erklärte, problematisch sei nicht die Nutzung sozialer Medien an sich, "sondern Algorithmen und Geschäftsmodelle, die auf die Maximierung von Aufmerksamkeit ausgerichtet" seien. Da algorithmische Empfehlungssysteme laut Studien ein erhebliches Suchtpotenzial entfalten würden, brauche es "klare Plattformpflichten und eine wirksame Begrenzung suchtfördernder Mechanismen". Kinder und Jugendliche hätten hier einen besonderen Schutzbedarf. Verstöße gegen Schutzpflichten müssten "spürbare Konsequenzen" haben.
L.Mason--AMWN