-
Staatsmedien: Kim beaufsichtigt Test von hochmodernem Mehrfachraketenwerfer
-
Parlamentswahl im kommunistischen Vietnam begonnen
-
Drei iranische Fußballerinnen ziehen Asylantrag in Australien zurück
-
Indian Wells: Zverev gegen Sinner erneut chancenlos
-
Formel 1 sagt Rennen in Bahrain und Saudi-Arabien ab
-
Sonntagstrend: Union verliert leicht und liegt nun wieder gleichauf mit AfD
-
Demonstranten in Kuba randalieren in Büro von Kommunistischer Partei
-
Iran-Krieg: Schweiz lehnt zwei Überfluggesuche für US-Militärflugzeuge ab
-
Handball: Kiel mit Statement-Sieg im Derby
-
Schmähpreis Goldene Himbeere für "Krieg der Welten" und "Schneewittchen"
-
Sachsen-Anhalt: Fraktionschefin von Angern führt Linke in Landtagswahlkampf
-
Snowboard: Hofmeister triumphiert in Kanada
-
Díaz-Platzverweis: Kompany bedient - Dingert räumt Fehler ein
-
Trump drängt andere Länder zur Entsendung von Kriegsschiffen in Straße von Hormus
-
Raimund erlebt Desaster - Deschwanden schreibt Geschichte
-
Slowakei gibt Blockade in letzter Minute auf: EU-Sanktionen gegen Moskau verlängert
-
Trotz Negativzahlen: DBS zieht positive Bilanz
-
Erstmals seit sieben Jahren US-Flagge an Botschaft in Venezuela gehisst
-
In Unterzahl: Bayern erkämpft Punkt in Leverkusen
-
Hecking verpasst perfekten Einstand
-
Adeyemi und Reggiani jubeln: BVB hält Verfolger auf Abstand
-
Steinmeier und Merz würdigen verstorbenen Philosophen Habermas
-
Verfolgung: Hettich-Walz fällt weit zurück - Voigt stark
-
Philosoph Jürgen Habermas mit 96 Jahren gestorben
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Linke und BSW küren Spitzenkandidaten
-
Belgiens Regierungschef fordert Ukraine-Verhandlungen der EU mit Russland
-
Nobelpreisträger Stiglitz: Trump hat "Handgranate auf Weltwirtschaft geworfen"
-
Israels Verteidigungsminister: Iran-Krieg zwei Wochen nach Beginn in "entscheidender Phase"
-
Popp verlässt den VfL Wolfsburg und wechselt zum BVB
-
Philosoph Jürgen Habermas gestorben
-
Paderborn verpasst Sprung auf Aufstiegsplatz
-
Bei Kornetka-Debüt: Braunschweig gelingt Befreiungsschlag
-
Verfolgung von Otepää: Biathlet Nawrath auf Rang acht
-
Aicher starke Vierte - und vor Shiffrin
-
Iranische Behörden: "Normaler" Betrieb auf Öl-Insel Charg trotz US-Angriffen
-
Nur Vierte: Forster verpasst Gold-Hattrick klar
-
Explosion vor jüdischer Schule in Amsterdam - Israel verurteilt "Epidemie des Antisemitismus"
-
SPD und CDU stimmen für Koalitionsvertrag: Weg für Rot-Schwarz in Brandenburg frei
-
Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsministerin Oldenburg führt Linke in Landtagswahl
-
Nachträgliche Verleihung von Karlspreis an belarussische Oppositionelle Kolesnikowa
-
Berliner Abgeordnetenhauswahl: FDP wählt Landeschef Meyer zu Spitzenkandidat
-
US-Regierung kritisiert Nachrichtensender CNN wegen Berichten über Iran-Krieg
-
Klimabilanz 2025: Deutsche CO2-Emissionen sinken nur minimal
-
Nach 14 Jahren: Popp verlässt den VfL Wolfsburg
-
Maier führt offene deutsche Staffel zu Silber
-
Rothfuss und Schmiedt deutsche Fahnenträger bei Schlussfeier
-
Wehrbeauftragter mahnt neuen Haar- und Barterlass für Truppe an
-
Berichte: Innenministerium will Finanzierungs-Stopp für unabhängige Asylberatung
-
Nur Vierte nach dem ersten Lauf: Forster muss aufholen
-
KfW-Befragung: Viele deutsche Mittelständler ziehen sich aus US-Geschäft zurück
Anspruch auf geänderten Ausweis: EuGH stärkt Rechte von Menschen mit Transidentität
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem neuen Urteil die Rechte von Menschen mit Transidentität gestärkt. Diese haben einen Anspruch darauf, dass ihre Dokumente geändert werden, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg entschied. Sonst könne es Probleme etwa bei Grenzübertritten geben. (Az. C-43/24)
Es ging um den Fall einer Transfrau aus Bulgarien, die in Italien lebt. Sie versuchte vergeblich, in Bulgarien die Daten in der Geburtsurkunde ändern zu lassen. Nach der Geburt war sie als männlich registriert worden. Als Erwachsene in Italien begann sie eine Hormontherapie und lebt inzwischen als Frau. Ärztliche Gutachten und gerichtliche Feststellungen bestätigten die weibliche Identität. Ihr Antrag auf Änderung der Geburtsurkunde wurde aber abgelehnt.
Das bulgarische Oberste Kassationsgericht legte die nationalen Regeln so aus, dass sich der Begriff Geschlecht auf die biologische Bedeutung beziehe. Darum sei jede Änderung des Geschlechts, des Namens oder der Identifikationsnummer ausgeschlossen. Das Gericht hatte allerdings Zweifel daran, dass sich die bulgarische Regelung mit dem EU-Recht vereinbaren lässt. Es befragte den EuGH.
Dieser wies darauf hin, dass die Ausstellung von Ausweisdokumenten in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten fällt. Diese müssten aber dabei das EU-Recht beachten. Wenn die gelebte Geschlechtsidentität anders sei als der Eintrag im Personalausweis, könne das in vielen Situationen Probleme bereiten.
Betroffene müssten etwa bei Identitätskontrollen, Grenzübertritten oder im Beruf Zweifel an ihrer Identität oder der Echtheit ihrer Dokumente ausräumen. So könne das Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt werden, führte der EuGH aus. Wer sein Recht ausübe, sich in einem anderen EU-Land frei zu bewegen und aufzuhalten, müsse seine Daten ändern lassen können.
Bereits im Oktober 2024 hatte der EuGH in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass eine geänderte Geschlechtsidentität in der gesamten EU gilt. In Deutschland gibt es seit Ende 2024 das Selbstbestimmungsgesetz. Demnach kann der Geschlechtseintrag beim Standesamt geändert werden. Über den Fall aus Bulgarien entscheidet nun das dortige Gericht, es muss dabei das EuGH-Urteil berücksichtigen.
P.Mathewson--AMWN