-
DOSB-Präsidentschaft: Weikert will sich zeitnah erklären
-
MLS: Müller trifft, Whitecaps verspielen Sieg
-
Klopp streicht Schlotterbeck aus dem Kader
-
Laver Cup: Zverev holt Sieg an der Seite von Ruud
-
Klopp sieht viel Potenzial im Sturm
-
Klopp will DFB-Team eigene Identität vermitteln
-
Rauhe sieht auch den Kanzler beim Olympia-Projekt gefordert
-
Pechvogel Kane: "An einem anderen Tag hätten wir gewonnen"
-
"Gehen gemeinsam durchs Feuer": Tah schwärmt von Klopp
-
Schwerer Herbststurm wütet über Nordosten der USA - mindestens ein Todesopfer
-
Stichwahlen um kommunale Spitzenposten in Niedersachsen
-
Papst Leo XIV. besucht Pilgerort Lourdes - Treffen mit Missbrauchsopfern
-
Schweizer stimmen über Stärkung der Neutralität ab
-
Hessischer Ministerpräsident Rhein fordert Fortsetzung der "Stadtbild"-Debatte
-
Venezuela: Weitere 39 politische Gefangene nach zweiter Dialogrunde freigelassen
-
Bericht: Asylerstanträge bis 25. September auf tiefstem Stand seit 2012
-
Kane scheitert vom Punkt: Eiskaltes Spanien bestraft England
-
Wadephul warnt in Rede bei Vereinten Nationen vor Risiken durch KI
-
Tausende demonstrieren nach Zwangsräumung von 87-Jähriger in Madrid
-
Französischer Atomreaktor Flamanville für Arbeiten ein Jahr vom Netz
-
Berlin: SPD-Landesvorstand stimmt für Sondierungsgespräche mit der Linken
-
Rad-WM: Koch verpasst Medaille - Vollering triumphiert
-
Kiel gibt Derbysieg gegen Flensburg aus der Hand
-
Debüt mit "Sternchen": Brunner schießt U21 zum Sieg in Lettland
-
Perfektes Debüt: Brunner schießt U21 zum Sieg in Lettland
-
Lawrow: Russland wird Ziele in der Ukraine "egal wie" erreichen
-
Leo XIV. feiert in Paris Messe mit 800.000 Menschen
-
Laver Cup: Zverev verspielt Sieg gegen De Minaur
-
Trump lehnt iranischen Plan für Hormus-Wiedereröffnung ab
-
Bayern dominieren beim Wiedersehen mit Alba
-
Bundesaußenminister Wadephul trifft russischen Kollegen Lawrow bei der UNO
-
Mindestens 16 Tote in Russland und der Ukraine bei gegenseitigen Angriffen
-
Prinz Harry: Kinder sind "glücklich" in neuer Schule in Großbritannien
-
Münchens Milliardenplanung: Bund gibt "Olympia-Garantie"
-
Leo XIV. feiert in Paris Messe mit 700.000 Menschen
-
Toter in Grundstückseinfahrt in Bayern entdeckt - Kriminalpolizei ermittelt
-
Dobrindt: Wollen Frontex künftig stärker bei Rückführungen einsetzen
-
Mindestens elf Tote in Russland und der Ukraine bei gegenseitigen Angriffen
-
Sechs Tote bei Wohnhaus-Explosion in Athen - Vier US-Touristen unter den Opfern
-
Papst Leo XIV. feiert Messe mit 700.000 Menschen in Paris
-
München ist deutsche Bewerberstadt für Olympische Spiele und Paralympics
-
KI: China "respektiert" Trumps Wortwahl "Superintelligenz"
-
DOSB stimmt ab: München bewirbt sich um Olympia
-
Russell schafft Neustart in Baku - Antonelli Fünfter
-
Zehntausende demonstrieren bei DGB-Aktionstag gegen Sozialkürzungen
-
Nach Ceuta: Tausende protestieren in Madrid gegen Migrationspolitik
-
Klopps Heimdebüt: Nübel im Tor - Wirtz Joker
-
Nach Explosion in Athen Leichen von zwei US-Touristen aus Trümmern geborgen
-
Iran bekräftigt Plan für Hormus-Wiedereröffnung - Trump lehnt Berichten zufolge ab
-
Hunderttausende strömen in Paris zur Freiluft-Messe mit Papst Leo XIV.
Keine Strafe für Spritzen von Insulin als zusätzliche Sterbehilfe
Eine Frau aus Sachsen-Anhalt, die ihrem schwer kranken Mann mit Insulinspritzen beim Sterben half, hat sich dabei nicht strafbar gemacht. Denn nicht sie, sondern ihr Mann habe das zum Tod führende Geschehen beherrscht, erklärte der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Leipzig am Donnerstag. Er habe zunächst eigenständig Tabletten eingenommen, die ihn töten sollten - das Insulin habe vor allem "der Sicherstellung des Todeseintritts" gedient. (Az. 6 StR 68/21)
Der BGH wertete das Geschehen als einen "einheitlichen lebensbeendenden Akt, über dessen Ausführung allein" der Mann bestimmte. Seine Frau, eine frühere Krankenschwester, habe ihm das Insulin gespritzt, weil ihm das wegen seiner krankheitsbedingten Beeinträchtigungen schwergefallen sei.
Der Mann hatte seit vielen Jahren unter verschiedenen Krankheiten und großen Schmerzen gelitten und oft den Wunsch geäußert, sterben zu wollen. An seinem Sterbetag nahm er zunächst alle im Haus verfügbaren Medikamente ein und bat dann seine Frau, ihm alles vorrätige Insulin zu spritzen, was diese auch tat. Er starb an Unterzuckerung infolge der hohen Dosis Insulin.
Die eingenommenen Tabletten seien ebenfalls dazu geeignet gewesen, ihn zu töten, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, erklärte der BGH. Es sei "letztlich dem Zufall geschuldet, dass das Insulin seinen Tod verursachte, während die Medikamente ihre tödliche Wirkung erst zu einem späteren Zeitpunkt entfaltet hätten".
Das Landgericht Stendal hatte die Frau wegen Tötung auf Verlangen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dagegen legte sie Revision beim BGH ein und hatte Erfolg. Es handle sich hier lediglich um Beihilfe zum Suizid, die nicht strafbar sei, entschied der BGH.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Entscheidung als Dammbruch zur aktiven Sterbehilfe. "Überraschend unterstellt der BGH einer einwilligungs- und handlungsfähigen Person, dass sie ihren Willen selbst nicht umsetzen könne", erklärte Vorstand Eugen Brysch. Damit werde die Tötung durch jemand anderen gebilligt.
D.Sawyer--AMWN