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Bund greift verschuldeten Kommunen unter die Arme - Gesetz am Mittwoch im Kabinett
Der Bund will überschuldete Kommunen finanziell unterstützen. Das Bundeskabinett soll am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschieden, der rund eine Milliarde Euro jährlich für klamme Städte und Gemeinden vorsieht: Dies verlautete am Dienstag aus dem Bundesfinanzministerium. Die Unterstützung ist befristet bis 2029, sie soll rückwirkend ab 1. Januar 2026 gelten. Mit dem Gesetzentwurf wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Viele Städte und Gemeinden in Deutschland ächzen unter einer hohen Schuldenlast. Sie klagen, dass deswegen Geld für Infrastruktur und Dienstleistungen fehlt, die den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen sollen. Schon seit langem fordern die Kommunen eine Entlastung durch den Bund - auch mit der Argument, dass ein Teil ihrer Ausgaben auf Gesetze zurückgeht, die der Bund verabschiedet, deren Folgekosten aber die Kommunen tragen müssen.
Ziel des neuen Gesetzes sei es nun, "das Leben der Bürgerinnen und Bürger und ihren Alltag besser und an vielen Stellen auch einfacher zu machen", hieß es aus dem SPD-geführten Bundesfinanzministerium. Dem Grundgesetz zufolge tragen eigentlich die Länder die Finanzverantwortung für die Kommunen. Damit komme auch den Ländern "die Aufgabe zu, ihre Kommunen von den übermäßigen Schuldenständen zu befreien", hieß es aus dem Ministerium. Dennoch wolle der Bund die Länder bei der Finanzierung ihrer Aufgaben unterstützen.
Von der einen Milliarde Euro, die der Bund jährlich zur Verfügung stellt, gehen 250 Millionen an finanzschwache Flächenländer; sie sollen damit bei der Bedienung kommunaler Altschulden unterstützt werden. Nordrhein-Westfalen soll davon mit jährlich mehr als 164 Millionen Euro am meisten profitieren.
In NRW gibt es besonders viele überschuldete Gemeinden. Im vergangenen Jahr trat dort das Landes-Altschuldenentlastungsgesetz in Kraft. Es sieht vor, dass das Land insgesamt 8,9 Milliarden Euro Schulden von 167 besonders verschuldeten Kommunen in die Landesschuld übernimmt. Der Städtetag NRW hatte die geplante Bundeshilfe bereits als "kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein" kritisiert.
Weitere 350 Millionen Euro pro Jahr will der Bund bis 2029 zur Entlastung ostdeutscher Länder für Rentenzahlungen aus dem Versorgungssystem der ehemaligen DDR beitragen. Bislang hatten sich der Bund und die betroffenen Länder die Kosten dafür geteilt. Künftig übernimmt der Bund 60 Prozent der Kosten und die Länder 40 Prozent.
Das neue Gesetz sieht zugleich auch eine Entlastung der finanzstarken Länder vor, die im Rahmen des Länderfinanzausgleichs die schwächeren Länder unterstützen. Dem Haupt-Zahlerland Bayern sind diese Zahlungen seit langem ein Dorn im Auge, die bayerische Staatsregierung hat bereits Verfassungsklage gegen das Ausgleichssystem eingelegt.
Den Zahlerländern kommt der Bund nun mit rund 400 Millionen Euro im Jahr entgegen. Um diesen Betrag senkt der Bund die Umsatzsteuerabschläge, die der Bund von den finanzstarken Ländern erhebt.
L.Davis--AMWN