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Reform des Heizungsgesetzes stößt auf gemischtes Echo
Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Heizungsgesetzes der Ampel-Regierung ist auf ein gemischtes Echo gestoßen. Wirtschaftsverbände begrüßten nach dem Beschluss vom Mittwoch grundsätzlich die Änderungen, die den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiter möglich machen sollen, sahen aber eine Reihe offener Fragen. Umweltschützer beklagten einen Rückschritt in der Klimapolitik, der die Heizkosten in die Höhe treiben werde.
Nach monatelangen Verhandlungen verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch eine erneute Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies soll langfristig weiter den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen ermöglichen - dafür sollen diese Heizungen zu wachsenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
"Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl", sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung. "Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt."
Bereits die Ampel-Regierung hatte das GEG reformiert. Dieses sogenannte Heizungsgesetz schreibt insbesondere vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In vielen Fällen wäre der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen dann nicht mehr möglich. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag dann darauf, das Heizungsgesetz wieder "abzuschaffen". Es wird nun durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
Die 65-Prozent-Vorgabe, die andernfalls in ersten Fällen noch in diesem Jahr angewandt werden müsste, soll laut dem nun im Kabinett verabschiedeten Entwurf wegfallen, ebenso die Vorgabe, dass vor dem Einbau einer Gasheizung verpflichtend eine fachliche Beratung erfolgen muss. Die Pflicht, eine noch funktionierende Heizung auszutauschen, sah auch das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung nicht vor.
Die Klimaziele, auf deren Erreichung das Heizungsgesetz der Ampel ausgerichtet ist, würden auch mit dem neuen Gesetz erreicht werden, betonte Wirtschaftsministerin Reiche. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden. Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Mieter sollen zudem davor geschützt werden, dass Vermieter günstige fossile Heizungen einbauen und den teuren Betrieb über die Nebenkosten den Mietern aufbürden. Baut der Vermieter nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Gas- oder Ölheizung ein, muss er laut Gesetzesentwurf ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und der Gasnetzkosten zahlen. Ab 2029 werden Vermieter auch zur Hälfte an den Mehrkosten für die Beimischung von Biokraftstoffen beteiligt. Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) betonte, Heizen dürfe "nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden".
"Die Einigung der Koalition ist zunächst eine gute Nachricht, weil wir alle Klarheit bei der Wärmewende brauchen", erklärte der Verband der Kommunalen Unternehmen. Viele Fragen seien jedoch weiterhin unbeantwortet, etwa die Versorgungssicherheit beim Heizen mit grünen Gasen.
"Auch bei zentralen Praxisfragen fehlt es an Klarheit, etwa zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, zu Nachweispflichten, zur Abrechnungssystematik oder zu den Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften", kritisierte die Deutsche Industrie- und Handelskammer.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie sprach von einem wichtigen Schritt, "um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen". Das Gesetz schaffe Klarheit, wo zuletzt Unsicherheit und Abwarten dominiert hätten, und gebe damit den notwendigen Impuls für Sanierungen und Investitionen im Gebäudesektor.
Umwelt- und Klimaschützer sehen die nun Gebäudemodernisierungsgesetz genannte Reform höchst kritisch. Es "markiert einen Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibt die Heizkosten in die Höhe", erklärte etwa der BUND. "Klimaschädliche Gas- und Ölheizungen sollen weiter eingebaut und sogar über 2045 hinaus betrieben werden dürfen."
Der die Bundesregierung beratende Nationale Normenkontrollrat kritisierte, der Gesetzentwurf sei ein "Paradebeispiel dafür, warum viele Menschen staatliche Regeln nicht mehr verstehen". Der Vorsitzende des Gremiums, Lutz Goebel, sagte der "Bild"-Zeitung vom Donnerstag, die Vorlage sei "in weiten Teilen kaum verständlich, unnötig kompliziert und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar".
F.Pedersen--AMWN