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Migrationsforscher: Auszubildende aus dem Ausland landen oft in Schuldenfalle
Studierende und Auszubildende aus dem Ausland landen in Deutschland oft in der Schuldenfalle oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) weist in einer am Donnerstag veröffentlichten Analyse darauf hin, dass die vereinfachten Möglichkeiten für Fachkräfte und Studierende aus Drittstaaten "Spielräume für eine zweckwidrige Nutzung" eröffneten und damit "zu prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen führen" könnten.
Um Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten sowie für eine Ausbildung oder ein Studium attraktiver zu machen, ist das Bildungs- und Erwerbsmigrationsrecht liberalisiert worden. Inzwischen zeigen sich jedoch laut dem Sachverständigenrat auch Schattenseiten dieser Entwicklung.
In den vergangenen Monaten hätten sich Berichte darüber gehäuft, "dass internationale Studierende und Auszubildende teilweise hochverschuldet sind und in prekären Arbeitsverhältnissen landen", erklärte SVR-Geschäftsführerin und Co-Autorin Cornelia Schu. "Fast sprichwörtlich geworden sind die etwa aus Indien stammenden Fahrer für Lieferdienste."
Junge Menschen aus Drittstaaten nähmen zum Teil hohe Kosten auf sich, um in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen. "Private Vermittlungsagenturen im Herkunftsland locken sie mit dem Versprechen, sich um Studienplatz oder Ausbildungsvertrag, Sprachprüfung und Visum zu kümmern. Dafür verlangen sie erhebliche Summen", erklärte Schu.
Auch private Hochschulen, die sich vorwiegend über Studienentgelte finanzieren, würden gezielt internationale Studierende anwerben. "Um ihren Aufenthalt finanzieren und die Schulden begleichen zu können, sind manche internationalen Auszubildenden und Studierenden dann gezwungen, nebenher zu arbeiten - häufig in schlecht bezahlten und prekären Beschäftigungsverhältnissen wie etwa in Nagelstudios oder eben bei Lieferdiensten."
Der eigentliche Aufenthaltszweck, also die Ausbildung nach § 16a oder das Studium nach § 16b Aufenthaltsgesetz, trete dadurch in den Hintergrund, kritisierte der Sachverständigenrat. Das führe die Betroffenen in eine berufliche Sackgasse.
Bei ausländischen Studierenden werde diese Entwicklung durch den Ausbau von Online-Lehrangeboten an privaten Hochschulen verschärft. "Dadurch stellt sich zunehmend die aufenthaltsrechtliche Frage, ob Studiengänge mit geringen oder fehlenden Präsenzanteilen überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis rechtfertigen", erklärte Holger Kolb, Co-Autor der Kurzstudie und Leiter des Bereichs Jahresgutachten beim SVR.
Viele Auszubildende verfügten zudem nur über geringe Deutschkenntnisse und könnten ihre Rechte gegenüber Arbeitgebenden oder Ausbildungsbetrieben oft kaum wahrnehmen. Kolb empfiehlt daher, dass die Behörden vor einer Visa-Erteilung einen Sprachnachweis einfordern, "auch um die meist sehr jungen Menschen besser zu schützen".
Bei den Vermittlungsagenturen aus dem Ausland gestalte sich die Nachsteuerung schwieriger. "Da die deutschen Gesetze zur privaten Arbeitsvermittlung in Drittstaaten nicht greifen, ist es wichtig, dass für mehr Transparenz auf dem Vermittlungsmarkt gesorgt wird, etwa durch Zertifizierung, empfiehlt Schu.
Auch bei der Chancenkarte, dem Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland, zeigen sich den Experten zufolge Nebenwirkungen. Nutzer der Chancenkarte können branchen- und qualifikationsübergreifend einer Halbtagsbeschäftigung nachgehen. Dies berge das Risiko, dass Menschen die Chancenkarte nicht nutzen, um nach einer Beschäftigung zu suchen, die ihrer eigentlichen Ausbildung entspricht, sondern schlicht als Weg in eine vorübergehende Erwerbstätigkeit.
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen.
O.Johnson--AMWN