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Bericht: Bundesregierung kann Auswirkungen von neuem Heizungsgesetz nicht beziffern
Der Bundesregierung liegen laut einem Medienbericht keine belastbaren Angaben dazu vor, welche Auswirkungen das von ihr geplante Gebäudemodernisierungsgesetz auf CO2-Emissionen und den Klimaschutz insgesamt hätte. "Eine robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen", zitierten die Zeitungen der Funke Mediengruppe nach einem Bericht vom Sonntag aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Grünen.
Gleiches gilt demnach auch für die Frage einer Vereinbarkeit des Gesetzesvorhabens von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) mit dem EU-Recht. Prognosen zur zukünftigen Preisentwicklung bei Erdgas, Biomethan und sogenanntem grünen Wasserstoff lägen der Regierung ebenfalls nicht vor, hieß es dem Bericht zufolge weiter. Diese wären "auch nicht belastbar zu erstellen".
"Die Bundesregierung plant ein Gesetz, von dem sie selbst nicht sagen kann, welche Auswirkungen es haben wird und was es am Ende kostet", erklärte dazu der baupolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Kassem Taher Saleh. Die Regierung wisse weder, welche Folgen ihr Gesetz für die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor haben werde, noch wie sie die dadurch ausbleibenden Emissionsminderungen ausgleichen wolle. Vielmehr räume die Regierung "sogar offen ein, dass sie die Klimawirkung des Gesetzes derzeit nicht abschätzen kann".
Taher Saleh verwies in diesem Zusammenhang auf das geltende Verschlechterungsverbot beim Klimaschutz. "Unser Grundgesetz verbietet beim Klimaschutz den Rückwärtsgang", sagte er. Da mit der Neuregelung aber bereits erreichte Standards wieder abgesenkt würden, sei das von Reiche geplante Gesetz verfassungswidrig.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das von der Ampel reformierte Gebäudeenergiegesetz, das sogenannte Heizungsgesetz ablösen. Der Bundestag soll darüber am Donnerstag erstmals beraten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass auch künftig neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden können. Vorgegeben wird allerdings eine Beimischung von Biogas, dessen Kosten und Verfügbarkeit jedoch unklar sind.
F.Bennett--AMWN