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Französische Nationalversammlung macht Weg für Sterbehilfe frei
Die französische Nationalversammlung hat den Weg für ein Recht auf Sterbehilfe freigemacht. Die Abgeordneten verabschiedeten am Dienstag einen entsprechenden Gesetzestext. Demnach sollen volljährige Patienten, die an einer nicht heilbaren Krankheit im Endstadium leiden und bei Bewusstsein sind, um "Hilfe zum Sterben" bitten können.
Dem Entwurf zufolge kann ein Arzt das tödliche Mittel erst nach einer Beratung mit anderen Ärzten verschreiben. Der Patient soll das Mittel in der Regel selbst einnehmen, kann sich aber von einem Arzt oder einem Pfleger helfen lassen, wenn er körperlich nicht dazu in der Lage ist. Konkret handelt es sich in den meisten Fällen um Hilfe beim Suizid. Das Wort kommt in dem Text allerdings nicht vor.
Kritiker, darunter die französische Bischofskonferenz, warnen davor, dass die Möglichkeit zu assistiertem Suizid die Tür zu Missbrauch öffne - indem sich etwa unheilbar kranke Menschen unter Druck gesetzt fühlen könnten, anderen nicht zur Last zu fallen. Befürworter verweisen darauf, dass unheilbar kranke Menschen die Möglichkeit haben sollten, selbst zu entscheiden, ihr Leiden zu verkürzen.
Die Reform der Sterbehilfe sollte ein prägendes Gesetz der zweiten Amtszeit von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sein. Da es jedoch sehr umstritten war, wurde es in zwei Teile aufgespalten. Bereits im Februar verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das die Palliativversorgung weiter ausbauen soll.
In Frankreich sterben nach Angaben des Verbands für Palliativpflege täglich 500 Menschen, die keinen Zugang zu Palliativmedizin haben, obwohl sie diese bräuchten. Palliativmedizin behandelt nicht die Krankheit selbst, sondern lindert Schmerzen, verbessert die Lebensqualität und hilft den Betroffenen und ihren Angehörigen.
Das Gesetz zur Sterbehilfe geht nun erneut an den Senat, der es voraussichtlich ablehnen wird. Die Regierung hat der Nationalversammlung bereits das letzte Wort gegeben. Es wird daher damit gerechnet, dass das Gesetz am 15. Juli endgültig verabschiedet wird.
Bislang war aktive Sterbehilfe in Frankreich verboten. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die gesetzlichen Regelungen mehrfach gelockert. Seit 2005 dürfen Ärzte auf Wunsch des Patienten oder bei aussichtsloser Behandlung lebensverlängernde Maßnahmen beenden oder unterlassen. Seit 2016 haben unheilbar Kranke im Endstadium das Recht darauf, stark schmerzlindernde Medikamente verabreicht zu bekommen, welche das Sterben beschleunigen können.
G.Stevens--AMWN