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Energiewirtschaft: Gaspreisbremse wegen IT-Umstellung erst ab März möglich
Die deutschen Energieunternehmen haben Kritik am Start der Gaspreisbremse erst im März zurückgewiesen. "Die Gaspreisbremse auf den 01.01.2023 vorzuziehen, scheitert nicht am fehlenden Willen der Energiewirtschaft", erklärte die Präsidentin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Marie-Luise Wolff, am Montag. Ein früherer Start sei angesichts der notwendigen "technisch-administrativen Umsetzung in so kurzer Frist" unmöglich.
"Die erforderliche Umstellung der IT-Prozesse ist so komplex, dass die breite Front der Energieversorger dies in dieser kurzen Frist nicht stemmen kann", erklärte Wolff. "Genau deshalb wurde die Einmalzahlung für Dezember entwickelt. Diese kann auch im Januar erneut ausgezahlt werden, um den Zeitraum bis zum 01.03.2023 zu überbrücken."
Den Start der Gaspreisbremse im März hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission vorgeschlagen. Um bereits zuvor Privathaushalte und Gewerbe zu entlasten, soll der Bund im Dezember einmalig die Abschlagszahlungen für die Gasrechnung übernehmen.
Ab März 2023 soll dann in einer zweiten Phase die eigentliche Gaspreisbremse greifen. Diese soll für ein Kontingent von 80 Prozent des für den vergangenen September zugrunde gelegten Verbrauchs gelten. Geplant ist dafür eine Preisdeckelung auf zwölf Cent pro Kilowattstunde. Diese Entlastung soll bis Ende April 2024 gelten.
H.E.Young--AMWN