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EuGH: Umweltverbände dürfen gegen Thermofenster klagen
Anerkannte Umweltvereinigungen dürfen gegen die Zulassung von Autos mit Thermofenster vor Gericht vorgehen. Die EU-Mitgliedsstaaten müssten ihnen die Möglichkeit geben, die Beachtung des europäischen Umweltrechts überprüfen zu lassen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Es ging um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesrepublik wegen eines Bescheids des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg. (Az. C-873/19)
Mit dem Bescheid wurde ein Volkswagen-Typ genehmigt, der mit Thermofenster ausgestattet ist. Diese von vielen Autobauern eingesetzte Software verringert die Abgasreinigung in Dieseln abhängig von der Außentemperatur, wodurch die Autos vor allem bei kaltem Wetter mehr Stickoxide ausstoßen.
Die Umwelthilfe klagte in Schleswig-Holstein. Das Verwaltungsgericht in Schleswig setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob Umweltverbände in einem solchen Fall überhaupt klagen dürften. Dies bejahte der Gerichtshof nun.
Er betonte außerdem erneut, dass ein Thermofenster als Abschalteinrichtung gilt, die nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig ist. Nur wenn das Thermofenster nachweislich den Motor vor plötzlichen schweren Schäden und damit den Fahrer vor konkreten Gefahren schütze, könne es zulässig sein. Ob das hier der Fall sei, müsse das Gericht in Schleswig überprüfen.
Diese Ausnahme gelte aber auch nur dann, wenn es zum Zeitpunkt der Typgenehmigung keine andere technische Lösung gegeben habe. Außerdem sei eine solche Abschalteinrichtung in jedem Fall unzulässig, wenn sie den größten Teil des Jahres unter normalen Fahrbedingungen funktioniere. Denn dann käme die Ausnahme häufiger zur Anwendung als das Verbot, erklärte der Gerichtshof in Luxemburg und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.
Schon im Juli hatte er grundsätzlich so entschieden. Damals ging es um Fälle aus Österreich. Volkswagen hatte dazu mitgeteilt, dass seine Thermofenster den Motor vor unmittelbaren Risiken schützten.
Die Umwelthilfe erklärte nun, das neue Urteil sei ein "Paukenschlag gegen Betrugsdiesel" und forderte von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), dass das Kraftfahrt-Bundesamt alle betroffenen Fahrzeuge zurückrufen und auf Kosten der Hersteller mit wirksamer Hardware nachrüsten lassen müsse.
Ein entscheidender Punkt beim Thermofenster ist weiter offen: die Haftung. Die Frage ist, ob Autokäufer gegen die Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn in ihrem Wagen ein Thermofenster verbaut ist. Entsprechende Klagen liegen unter anderem beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser hat Schadenersatzklagen bislang zurückgewiesen.
Eine Entscheidung des EuGH zur Schadenersatz-Frage steht noch aus. Der Bundesgerichtshof befasst sich in zwei Wochen das nächste Mal mit dem Thema.
F.Dubois--AMWN