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Böckler-Stiftung plädiert für Mengen-Obergrenze bei Gaspreisbremse
Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung plädiert bei der ab März geplanten Gaspreisbremse für eine Mengen-Obergrenze pro Haushalt. Das würde das Instrument "sozial deutlich zielgenauer machen und die Kosten für Staat und Steuerzahlende reduzieren", erklärte am Donnerstag das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Stiftung. Mehrfamilienhäuser mit Gas-Zentralheizung könnten "nach einer einfachen Erklärung durch die Vermieter" ausgenommen werden - dann wäre eine solche Obergrenze "auch schnell administrativ umzusetzen".
Die Gaspreisbremse soll spätestens ab März greifen. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll dann ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gelten. Die genaue Ausgestaltung ist noch unklar - ein eigentlich für diese Woche geplanter Kabinettsbeschluss verschiebt sich daher nach Angaben der Regierung bis spätestens 28. November.
Das IMK berechnete in einer Studie die Wirkung von drei Obergrenzen: 15.000, 20.000 und 25.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr als maximale Menge pro Haushalt, die auf zwölf Cent pro kWh preisreduziert wird. Das Institut geht davon aus, dass Wohnfläche und Gasbedarf mit dem Einkommen wachsen.
Bei allen drei Obergrenzen würde laut IMK die Subventionierung überwiegend bei Haushalten gekappt, die weniger Unterstützung bräuchten, weil sie höhere Einkommen hätten. Auch die niedrige Obergrenze von 15.000 kWh würde den Berechnungen zufolge allerdings "eine nennenswerte Zahl von Menschen mit niedrigeren Einkommen treffen". Das IMK schlägt daher eine Härtefallregelung vor, um soziale Härten so weit wie möglich zu verhindern.
Bei einer Obergrenze von 25.000 kWh wären den Angaben zufolge nur 1,1 Prozent der Haushalte im untersten Einkommensfünftel betroffen, bei 20.000 kWh wären es 2,9 Prozent. Die Einsparungen für den Staat beziffert das IMK auf 800 Millionen Euro bei einer Obergrenze von 25.000 kWh. Bei 15.000 kWh wären es demnach "bis zu gut drei Milliarden Euro".
Das IMK betonte, die Gaspreiskommission habe in ihrem Bericht einen Prüfauftrag an die Bundesregierung formuliert, die Möglichkeiten einer Obergrenze auszuloten. "Unsere Studie zeigt: Eine soziale Obergrenze bei der Gaspreisbremse lässt sich so gestalten, dass diejenigen, die es wirklich brauchen, wirksam entlastet werden. Sie verhindert gleichzeitig, dass Haushalte mit hohem Einkommen, großer Wohnfläche und sehr hohem monatlichem Verbrauch besonders hohe Entlastungszahlungen erhalten, was ökonomisch und ökologisch unsinnig ist und sozial ungerecht", sagte Ko-Autor Sebastian Dullien.
Der Ansatz sei außerdem schnell umsetzbar, weil dafür nur Informationen notwendig seien, die die Gasversorger hätten oder rasch und einfach bekommen könnten. Die Versorgungsunternehmen hatten eingewandt, sie hätten nur wenige Daten über ihre Kunden. So könnten sie beispielsweise nicht genau sagen, ob es sich bei einem Anschluss um einen Einzelhaushalt mit sehr hohem Verbrauch handelt oder um ein Mehrfamilienhaus, bei dem der Vermieter den Gasabschlag intern umlegt. Das IMK schlägt deshalb eine Widerspruchslösung vor.
"Die Versorger würden die Obergrenzen dann pauschal für alle Anschlüsse einführen", erläuterte das Institut. Anschließend würden Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe von der Obergrenze ausgenommen. Dazu würden Inhaber von zentralen Gasanschlüssen erklären, dass ihr Anschluss mehrere Parteien im Gebäude versorgt. Anschließend würden die Obergrenzen für diese Anschlüsse aufgehoben. "Missbrauch könnte man verhindern, indem anschließend stichprobenartig geprüft wird, ob die Erklärungen der Wahrheit entsprechen und gegebenenfalls Strafverfahren wegen Subventionsbetrug einleitet."
F.Schneider--AMWN