-
Mercosur und Rindervirus: Französische Bauern protestieren weiter
-
USA stufen Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein - Mutmaßliche Drogenboote angegriffen
-
Grüne beantragen Aktuelle Stunde im Bundestag zu Gentechnik-Kennzeichnung
-
Demente Ehefrau aus Überforderung erwürgt: Bewährungsstrafe für 83-Jährigen in Hessen
-
Swiss Re schätzt Schäden durch Naturkatastrophen 2025 auf 220 Milliarden Dollar
-
Formel 1 kehrt ab 2027 nach Portugal zurück
-
Unionsfraktion will Einbindung von Bundestag bei EU-Nutzung von Russland-Vermögen
-
Biathlon: Preuß kehrt in Weltcup zurück
-
DDR-Weihnachtsklassiker: Frank Schöbel überrascht Comeback von 40 Jahre altem Song
-
Albanese: Schützen von Sydney offenbar von "Ideologie des Islamischen Staates" motiviert
-
Rechtsextreme Musik auf Weihnachtsmarkt: Staatsschutz ermittelt in Niedersachsen
-
RKI: Etwa 517.800 Menschen erhielten 2023 Krebsdiagnose - Sterblichkeit rückläufig
-
Umfrage: Nur 22 Prozent der Jugendlichen glauben an bessere Zukunft
-
Elf Kilo mehr als im Vorjahr: Pro-Kopf-Menge an Haushaltsabfall 2024 gestiegen
-
Neffe von Thailands Ex-Regierungchef Thaksin als Spitzenkandidat für Wahl im Februar nominiert
-
Brand von Theaterlager mit hohem Millionenschaden: Anklage gegen Obdachlosen in Ulm
-
China kündigt "Antidumping"-Zölle auf Schweinefleisch aus der EU an
-
Erdölpipeline nach Havarie wieder in Betrieb gegangen
-
An Heiligabend gibt es in Deutschland im Durchschnitt 1470 Geburten
-
US-Autobauer Ford will weniger E-Autos bauen und schreibt 19,5 Milliarden Dollar ab
-
Nach Anschlag in Sydney: Australiens Premier besucht Helden von Bondi Beach im Krankenhaus
-
NBA: Jokic überragend - Flagg historisch
-
NFL: Rodgers mit Pittsburgh auf Play-off-Kurs
-
80 Prozent erachten gesetzliche Krankenversicherung als wichtigen Teil von Sozialstaat
-
NHL: Stützle führt Ottawa mit drei Vorlagen zum Sieg
-
Medien: CAS verhandelt im Januar über Doekhis Verbandswechsel
-
Radprofi Kämna träumt von Etappensieg und Tour-Start
-
Albanese: Anschlag in Sydney offenbar von "Ideologie des Islamischen Staates" motiviert
-
EU-Kommission legt Vorschläge für Verbrenner-Autos nach 2035 vor
-
EU-Parlament verleiht Sacharow-Preis an inhaftierte Journalisten in Belarus und Georgien
-
EU-Parlament entscheidet über Abschwächen des Lieferkettengesetzes
-
Ukraine: Selenskyj und Merz sehen Fortschritte bei Sicherheitsgarantien - Europäer schlagen "multinationale" Truppe vor
-
Trump verklagt BBC auf zehn Milliarden Dollar
-
Demokratie-Aktivist Jimmy Lai: Trump ruft China zur Freilassung auf
-
Trump-Dekret: USA stufen Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein
-
Chile: Ultrarechter Wahlsieger Kast verspricht Regierung der "nationalen Einheit"
-
Ukraine-Gespräche: Selenskyj und Merz sehen erhebliche Fortschritte bei Sicherheitsgarantien
-
Tod von US-Regisseur Rob Reiner und Frau: Sohn unter Mordverdacht
-
Tod von US-Regisseur Reiner und seiner Frau: Sohn Nick unter Mordverdacht
-
Familie: Iranische Friedensnobelpreisträgerin Mohammadi bei Festnahme brutal geschlagen
-
Merz begrüßt Zusagen der USA für Sicherheitsgarantien in Ukraine-Gesprächen
-
Ukraine: Merz warnt EU vor Folgen einer Blockade der Nutzung russischen Vermögens
-
Neue EH55-Förderung für energieeffiziente Häuser startet am Dienstag
-
Tod von US-Regisseur Reiner und seiner Frau: Sohn Nick in Polizeigewahrsam
-
Französischer Senat verabschiedet Haushalt - Vermittlungsausschuss übernimmt
-
Niedrigste Teilnehmerzahl seit gut 20 Jahren: 35 Länder bei ESC 2026 in Wien
-
Ukraine-Unterhändler sieht "echte Fortschritte" bei Gesprächen mit US-Delegation in Berlin
-
Kompany Belgiens Trainer des Jahres
-
Filmemacher Rosa von Praunheim heiratet Lebensgefährten Oliver Sechting
-
Versklavung von Jesidin durch IS: Achteinhalb Jahre Haft für Frau in Koblenz
Anwohner müssen durch Hundespielplatz verursachten Lärm hinnehmen
Anwohner müssen den durch einen Hundespielplatz verursachten Lärm hinnehmen, wenn er im Rahmen der geltenden Immissionsrichtwerte bleibt. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht nach Angaben vom Montag. Es lehnte damit die Klage einer Anwohnerin gegen einen Hundeauslauf im Bezirk Lichtenberg ab. Diesen hatte das Bezirksamt eingerichtet, betrieben wird er nun von einem privaten Bürgerverein.
Die Öffnungszeiten der umzäunten Anlage sind von Montag bis Samstag zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr beziehungsweise zwischen 15.00 Uhr und 20.00 Uhr. Die Anwohnerin führte an, dass die Lärmbelästigung unzumutbar sei, der Spielplatz zudem auch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werde. Das Hundegebell verursache Stress und störe ihre Konzentrationsfähigkeit, an Entspannung oder gar Schlaf sei in den nutzungsintensiven Phasen selbst bei geschlossenen Fenstern nicht zu denken. Das Verwaltungsgericht sah dies anders und wies die Klage ab.
Die Anwohnerin könne die Schließung des Hundespielplatzes nicht beanspruchen, weil die davon ausgehenden Geräusche zumutbar seien, erklärte das Gericht. Dabei komme es nicht auf die individuelle Einstellung eines gegebenenfalls besonders empfindlichen Menschen an, sondern auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen.
Bei einer Lärmmessung in der Wohnung der Frau seien die in einem Wohngebiet zulässigen Immissionsrichtwerte von 55 Dezibel (A) tagsüber – wenn auch knapp – eingehalten worden. Dabei sei der geltend gemachten Lästigkeit des Hundelärms mit einen Aufschlag von 9,3 Dezibel (A) Rechnung getragen worden. Zu berücksichtigen sei aber auch, dass der Lärm am Tag zwar wiederkehrend, aber keineswegs ununterbrochen sei.
Außerdem gehörten die Hundehaltung und die damit einhergehenden Auslaufgebiete zum typischen Stadtbild einer Großstadt. Die Errichtung eines Hundespielplatzes sei daher sinnvoll und könne wegen der möglichen Nutzungskonflikte in einer Grünanlage sogar erforderlich sein.
Angesichts der in Berlin grundsätzlich geltenden Leinenpflicht sei es "auch aus Gründen des Tierschutzes notwendig, Hunden die Möglichkeit zu geben, sich artgemäß frei zu bewegen". Durch die Umzäunung des abschließbaren Hundespielplatzes habe das Bezirksamt außerdem "effektive und ausreichende Maßnahmen zur Einhaltung der Öffnungszeiten" ergriffen. Gegen das Urteil vom 9. Juni ist eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
P.Costa--AMWN