-
DB-Cargo Chef erwartet schwarze Null bis Jahresende
-
Costa Rica schließt seine Botschaft in Kuba
-
Trump nimmt Leichen von bei Absturz von Tankflugzeug im Irak getöteten Soldaten im Empfang
-
Nagelsmann verzichtet auf Musiala
-
Dobrindt kann sich Einsatz für sichere Schifffahrt am Ende des Iran-Kriegs vorstellen
-
Wirtz und Liverpool schalten Galatasaray aus
-
Kane trifft traumhaft: Starke Bayern fordern Real
-
Italiens Regierung beschließt per Dekret deutliche Senkung der Spritpreise
-
Designierter US-Heimatschutzminister will ICE von der "Frontlinie" wegbringen
-
EU fordert von Israel Einstellung der Militäreinsätze im Libanon
-
Iran verübt Vergeltungsangriffe auf Gasanlagen in Golfstaaten - mindestens vier Verletzte
-
Fed-Chef Powell könnte länger im Amt bleiben als von Trump gewünscht
-
Medien: Nagelsmann verzichtet auf Musiala
-
7:2! Furioses Barcelona stürmt ins Viertelfinale
-
Ein Jahr nach Verhaftung: Tausende bei Demonstration für Istanbuler Bürgermeister
-
Wolfsburg und Frankfurt auf Königsklassen-Kurs
-
Modschtaba Chamenei droht mit Rache für Tötung von Laridschani
-
Vor Referendum über Beitrittsverhandlungen: Island und EU besiegeln Verteidigungsabkommen
-
Rutte: Nato-Staaten beraten "gemeinsam" über Vorgehen in Straße von Hormus
-
Ex-Minister Wissing rechnet mit FDP-Kurs ab
-
US-israelischer Angriff trifft größtes Gasfeld der Welt im Iran - Protest von Anrainern
-
US-Geheimdienstanalyse stellt Trumps Begründung für Iran-Krieg infrage
-
Fast drei Jahre Haft für früheren Bundestagsabgeordneten wegen Kindesmissbrauchs
-
Nach tödlichem Angriff auf Klinik in Kabul: Taliban drohen Pakistan mit Rache
-
"Nicht unter Wert verkaufen": Merz rät EU zu machtbewusstem Auftreten
-
Sondervermögen: Klingbeil weist Vorwürfe der Zweckentfremdung zurück
-
Pentagon: KI-Unternehmen Anthropic stellt "unakzeptables Risiko" für Armee dar
-
Fast acht Jahre Haft für Betreiber von krimineller Handelsplattform in Hessen
-
Irans Präsident bestätigt Tötung von Geheimdienstminister Chatib
-
Kündigung von Lebensversicherung: Kapitalmarktabhängige Stornogebühr ist zulässig
-
Urteil: Abtreibungsgegner in Aachen dürfen gegenüber von Frauenarztpraxis beten
-
Iran-Krieg: USA lockern Schifffahrtsregeln für 60 Tage
-
Cum-Ex: Forderung von 40 Millionen Euro gegen Bankier Olearius wird neu geprüft
-
Merz mahnt vor EU-Gipfel konkrete Schritte für mehr Wettbewerbsfähigkeit an
-
Mindestens 14 Tote bei Israels Angriffen im Libanon - Armee nimmt Litani-Fluss ins Visier
-
Sprengstoffalarm unterbricht Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette
-
Meningitiswelle in England: Premier ruft Club-Besucher zu Antibiotika-Behandlung auf
-
Bayern: Durchsuchungen bei Korruptionsermittlungen in Landkreis Miltenberg
-
Trump: Könnte Verbündete bei Sicherung der Straße von Hormus alleine lassen
-
Grab von Kaiser Otto in Magdeburg: Gebeine laut Untersuchung echt
-
Merz offen für deutsches Engagement in Straße von Hormus - nach Kriegsende
-
Krankenkasse muss Schwerkrankem nicht zugelassenes Mittel nicht zahlen
-
"Nicht unter Wert verkaufen": Merz fordert Selbstbehauptung der EU auch gegen USA
-
"Korruption" beim Afrika-Cup?: Senegal fordert Aufklärung
-
Anklage fordert mehr als sieben Jahre Haft für Mette-Marits Sohn wegen Vergewaltigung
-
Mainz will Geschichte schreiben: "Geschieht nicht jedes Jahr"
-
Nach mehreren Polizeieinsätzen: Kemptener Laufenten wieder zu Hause
-
"Schlüsseldatum der Geschichte": Bundestag begeht Tag der Demokratiegeschichte
-
Behörden: Zwölf Tote durch israelische Angriffe auf das Zentrum von Beirut
-
Wadephul und Frankreichs Außenminister rufen im Iran-Krieg zur Deeskalation auf
Kein Schadensersatz für zu kurzfristige Zusage zum Weihnachtsmarkt bei Pandemie
Sagt eine Stadt als Veranstalterin eines Weihnachtsmarkts einem Standbetreiber zu kurzfristig zu, schuldet sie ihm nicht den Ersatz vom entgangenem Gewinn, wenn ihm eine Teilnahme wegen der Kurzfristigkeit nicht mehr möglich ist. Eine kurzfristige Entscheidung sei keine Pflichtverletzung, wenn offen kommuniziert werde, teilte das Oberlandesgericht im niedersächsischen Oldenburg am Mittwoch mit.
Geklagt hatte ein Marktstandbetreiber aus dem Landkreis Osnabrück, der sich für einen Standplatz auf dem Weihnachtsmarkt 2021 in Osnabrück beworben hatte. Wegen der ungewissen Pandemielage zu der Zeit wies die Stadt alle Betreiber Ende September 2021 darauf hin, dass unklar sei, ob der Weihnachtsmarkt überhaupt stattfinden könne. Die ausstehenden Vertragsabschlüsse stünden unter dem Vorbehalt einer kurzfristigen pandemiebedingten Absage.
Am 8. November 2021, eine Woche vor Beginn des Weihnachtsmarkts, bot die Stadt dem Standbetreiber eine verbindliche Teilnahme an. Dieser lehnte ab, weil er für den Wareneinkauf und die Beschaffung von Personal mehrere Wochen Vorlauf brauche. Weil er der Auffassung war, dass die Stadt ihre Pflicht verletzt habe, klagte er auf die Zahlung seiner voraussichtlichen Einbußen.
Das Landgericht Oldenburg wies die Klage in erster Instanz ab. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun. Wegen der Pandemie war die Stadt nicht gehalten, dem Kläger einen früheren Vertragsabschluss anzubieten. Eine frühzeitige verbindliche Zusage war ihr nicht zuzumuten, weil sich die Behörde bei einer späteren Absage des Weihnachtsmarkts schadensersatzpflichtig hätte machen können.
Nach der Ankündigung im September 2021 konnte der Kläger frei entscheiden, ob er sich vorsorglich auf die Teilnahme vorbereitet oder die finale Entscheidung der Behörde abwartet. Die damit verbundenen Unsicherheiten sind nach Ansicht des Gerichts Teil des unternehmerischen Risikos, das der Kläger zu tragen hat.
Y.Kobayashi--AMWN