-
Vor Trump-Reise: USA und China beraten über Handel
-
Rund 4,7 Millionen Menschen zur Kommunalwahl in Hessen aufgerufen
-
Frankreichs Kommunalwahlen als Stimmungstest für Präsidentschaftswahl 2027
-
Staatsmedien: Kim beaufsichtigt Test von hochmodernem Mehrfachraketenwerfer
-
Parlamentswahl im kommunistischen Vietnam begonnen
-
Drei iranische Fußballerinnen ziehen Asylantrag in Australien zurück
-
Indian Wells: Zverev gegen Sinner erneut chancenlos
-
Formel 1 sagt Rennen in Bahrain und Saudi-Arabien ab
-
Sonntagstrend: Union verliert leicht und liegt nun wieder gleichauf mit AfD
-
Demonstranten in Kuba randalieren in Büro von Kommunistischer Partei
-
Iran-Krieg: Schweiz lehnt zwei Überfluggesuche für US-Militärflugzeuge ab
-
Handball: Kiel mit Statement-Sieg im Derby
-
Schmähpreis Goldene Himbeere für "Krieg der Welten" und "Schneewittchen"
-
Sachsen-Anhalt: Fraktionschefin von Angern führt Linke in Landtagswahlkampf
-
Snowboard: Hofmeister triumphiert in Kanada
-
Díaz-Platzverweis: Kompany bedient - Dingert räumt Fehler ein
-
Trump drängt andere Länder zur Entsendung von Kriegsschiffen in Straße von Hormus
-
Raimund erlebt Desaster - Deschwanden schreibt Geschichte
-
Slowakei gibt Blockade in letzter Minute auf: EU-Sanktionen gegen Moskau verlängert
-
Trotz Negativzahlen: DBS zieht positive Bilanz
-
Erstmals seit sieben Jahren US-Flagge an Botschaft in Venezuela gehisst
-
In Unterzahl: Bayern erkämpft Punkt in Leverkusen
-
Hecking verpasst perfekten Einstand
-
Adeyemi und Reggiani jubeln: BVB hält Verfolger auf Abstand
-
Steinmeier und Merz würdigen verstorbenen Philosophen Habermas
-
Verfolgung: Hettich-Walz fällt weit zurück - Voigt stark
-
Philosoph Jürgen Habermas mit 96 Jahren gestorben
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Linke und BSW küren Spitzenkandidaten
-
Belgiens Regierungschef fordert Ukraine-Verhandlungen der EU mit Russland
-
Nobelpreisträger Stiglitz: Trump hat "Handgranate auf Weltwirtschaft geworfen"
-
Israels Verteidigungsminister: Iran-Krieg zwei Wochen nach Beginn in "entscheidender Phase"
-
Popp verlässt den VfL Wolfsburg und wechselt zum BVB
-
Philosoph Jürgen Habermas gestorben
-
Paderborn verpasst Sprung auf Aufstiegsplatz
-
Bei Kornetka-Debüt: Braunschweig gelingt Befreiungsschlag
-
Verfolgung von Otepää: Biathlet Nawrath auf Rang acht
-
Aicher starke Vierte - und vor Shiffrin
-
Iranische Behörden: "Normaler" Betrieb auf Öl-Insel Charg trotz US-Angriffen
-
Nur Vierte: Forster verpasst Gold-Hattrick klar
-
Explosion vor jüdischer Schule in Amsterdam - Israel verurteilt "Epidemie des Antisemitismus"
-
SPD und CDU stimmen für Koalitionsvertrag: Weg für Rot-Schwarz in Brandenburg frei
-
Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsministerin Oldenburg führt Linke in Landtagswahl
-
Nachträgliche Verleihung von Karlspreis an belarussische Oppositionelle Kolesnikowa
-
Berliner Abgeordnetenhauswahl: FDP wählt Landeschef Meyer zu Spitzenkandidat
-
US-Regierung kritisiert Nachrichtensender CNN wegen Berichten über Iran-Krieg
-
Klimabilanz 2025: Deutsche CO2-Emissionen sinken nur minimal
-
Nach 14 Jahren: Popp verlässt den VfL Wolfsburg
-
Maier führt offene deutsche Staffel zu Silber
-
Rothfuss und Schmiedt deutsche Fahnenträger bei Schlussfeier
-
Wehrbeauftragter mahnt neuen Haar- und Barterlass für Truppe an
Tierheilpraktikerinnen scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Mehrere Tierheilpraktikerinnen sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, eine neue Regelung zu homöopathischen Mitteln vorläufig zu stoppen. Ihre Eilanträge wurden abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Es gebe hohe Hürden für die Aussetzung eines Gesetzesvollzugs. Dass diese hier notwendig sei, hätten die Klägerinnen nicht ausreichend erklärt. (Az. 1 BvR 2380/21 und 1 BvR 2449/21)
Das neue Tierarzneimittelgesetz gilt ab Freitag. Demnach ist es Nicht-Tierärzten verboten, Tiere mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zu behandeln, die nicht für Tiere zugelassen sind. Darunter fallen viele homöopathische Mittel. Die Tierheilpraktikerinnen sahen dadurch ihre Berufsfreiheit verletzt. Sie arbeiteten seit vielen Jahren vor allem mit Homöopathie, gaben sie an.
Über ihre eigentliche Verfassungsbeschwerde entschied Karlsruhe noch nicht. Dass bis zu dieser Entscheidung nicht rückgängig zu machende berufliche Nachteile eintreten würden, hätten die Heilpraktikerinnen nicht ausreichend dargelegt, erklärte das Gericht. Sie übten neben der Behandlung von Tieren mit homöopathischen Mitteln noch weitere Tätigkeiten aus, die sie fortführen könnten.
O.Norris--AMWN