-
Medien: Taylor Swift und Travis Kelce heiraten offenbar am 3. Juli in New York
-
Mindestens 188 Tote bei Erdbeben in Venezuela - Internationale Hilfe läuft an
-
Berüchtigtes US-Abschiebegefängnis "Alligator Alcatraz" schließt
-
Rüdiger und Raum starten gegen Ecuador
-
Durchbruch nach langem Streit: Bund und Länder einig bei Kommunal-Entlastung
-
Merz: Koalition wird Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherstellen
-
Frankreich und Italien wollen Nachfolge-Truppe für Unifil im Libanon organisieren
-
Bund und Länder einigen sich auf Finanzentlastung für Kommunen
-
"Hallo New Jersey": Nike zeigt neues DFB-Trikot
-
Emails sollen künftig viele Behörden-Formulare ersetzen
-
Einigung auf Rechtsstaatspakt: Länder bekommen halbe Milliarde Euro für Justiz
-
Bericht: Bund zahlt bis zu 7,2 Milliarden für Einstieg bei Panzerhersteller KNDS
-
Migration: Oberstes US-Gericht bestätigt Trump-Kurs in zwei Grundsatzfällen
-
Plünderungen nach Erdbeben in Venezuela
-
Noosha Aubel und Dietmar Woidke: Wie Potsdam ein schwerstbehindertes Kleinkind im Stich lässt
-
Tesla in Grünheide will tausend weitere Arbeitsplätze schaffen
-
Maria siegt weiter - im Halbfinale gegen Ostapenko
-
Umweltorganisationen erringen Teilerfolg im Klimaprozess gegen TotalEnergies
-
Bericht: FIA hebt Amtszeitbegrenzung auf
-
Großbritannien verzeichnet neuen Hitzerekord - Viele Notfalleinsätze in London
-
Bundestag wählt Juristen Hennemann zum neuen Bundesdatenschutzbeauftragten
-
600 Ferkel ohne Wasser: Autobahnpolizei stoppt Tiertransport bei Hitze in Bayern
-
Ungarn: Scharfe Kritik an Magyars Plan zur Absetzung des Präsidenten
-
Bob-Ass Friedrich macht bis Olympia 2030 weiter
-
Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende
-
Oberstes US-Gericht entscheidet zugunsten von Bayer im Glyphosat-Streit
-
Infrastrukturgesetz: Lob aus Wirtschaft - Kritik von Umweltschützern
-
Erdbeben erschüttern Venezuela - Dutzende Todesopfer und schwere Schäden
-
Rubio: USA wollen keine Einigung mit dem Iran "um jeden Preis"
-
"Wer bestellt, bezahlt": Länder hoffen bei Treffen mit Merz auf Durchbruch
-
Geldwäsche für nigerianische Mafia: Zwölf Angeklagte in München verurteilt
-
Österreichische Schützen unterwegs: 34 Langwaffen in Reisebus in Bayern entdeckt
-
Konferenz in Danzig: Werben um private Investoren für den Wiederaufbau der Ukraine
-
Neues Gutachten bringt Debatte über AfD-Verbot wieder in Schwung
-
Ryanair streicht Gebühr für Familiensitzplatz - allerdings "widerwillig"
-
Trump stößt republikanische Parteikollegen mit Wutausbruch vor den Kopf
-
Berufssoldat stirbt bei Unfall auf Truppenübungsplatz in Rheinland-Pfalz
-
Gericht: Familienurlaub mit Mutter auch ohne Einwilligung von Kindsvater möglich
-
DB-Chefin Palla schraubt Ziele nach unten - 80 Prozent Pünktlichkeit erst 2035
-
Polizisten retten in Thüringen Schwanenfamilie von Straße
-
Onley verpasst Tour de France wegen Schulterverletzung
-
Mit Prozessionen und Selbstgeißelungen: Iraner begehen Aschura-Fest
-
Rubio warnt vor Gebühren für Straße von Hormus als Präzedenfall weltweit
-
Leistungssprung bei Mikrochips: IBM stellt neue Technologie vor
-
Grünen-Fraktionschefinnen fordern neuen Anlauf für AfD-Verbotsverfahren
-
Frankreich bringt zum fünften Mal Öltanker der russischen Schattenflotte auf
-
Hitzewelle in Frankreich bringt weitere Rekorde
-
Rekordverdächtig heiße Nacht in Deutschland: 26,2 Grad in Rheinland-Pfalz
-
Merz auf Wiederaufbaukonferenz: Wir stehen "Seite an Seite" mit der Ukraine
-
Gutachten: AfD-Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg
EuGH: Keine regionale Wolfsjagd bei insgesamt ungünstigem Erhaltungszustand
Der Wolf darf nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art bezeichnet werden, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Eine Jagderlaubnis für den Wolf in der Autonomen Gemeinschaft Kastilien und León in Spanien verstoße gegen die Habitatrichtlinie der Europäischen Union, weil in Spanien insgesamt der Erhaltungszustand des Wolfs ungünstig sei, urteilten die Luxemburger Richter in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung.
Die Richter erklärten, die Einschränkung der Jagdbarkeit gelte selbst dann, wenn der Wolf in der betroffenen Region nicht im Sinne der Habitatrichtlinie streng geschützt ist. Die entsprechenden Maßnahmen der Verwaltung müssten in jedem Fall darauf abzielen, diese Arten in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen.
In ihrer Begründung verwiesen die Richter des EuGH auf die Ursprünge der Habitatrichtlinie. Diese sei erlassen worden, um ein wesentliches Ziel der EU von allgemeinem Interesse zu erreichen: die Erhaltung, den Schutz und die Verbesserung der Qualität der Umwelt, indem dazu beigetragen werde, die Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu sichern.
In Spanien gibt es für die Populationen des Iberischen Wolfs laut EuGH unterschiedliche Schutzregeln. Südlich des Duero ist er streng geschützt. Nördlich des Duero kann der Wolf Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein.
In Kastilien und Léon genehmigte die Regionalregierung 2019 demnach einen Plan zur Jagd, demzufolge insgesamt 339 Wölfe gejagt werden durften. Dagegen erhob die Vereinigung für die Erhaltung und die Erforschung des Iberischen Wolfes (ASCEL) Klage zum Obergericht der Region, das sich an den EuGH wandte. Dieser stellte nun fest, dass das Regionalgesetz gegen die Habitatrichtlinie verstößt.
Ch.Havering--AMWN