-
Dicker Dämpfer vor K.o.-Krachern: DFB-Elf unterliegt Ecuador
-
Doppelpack Pépé: Elfenbeinküste beendet Curacaos Märchen
-
König Charles III. hat seit Thronbesteigung 30 Millionen Pfund Steuern gezahlt
-
Bundestag beschließt Recht auf Reparatur
-
Medien: Taylor Swift und Travis Kelce heiraten offenbar am 3. Juli in New York
-
Mindestens 188 Tote bei Erdbeben in Venezuela - Internationale Hilfe läuft an
-
Berüchtigtes US-Abschiebegefängnis "Alligator Alcatraz" schließt
-
Rüdiger und Raum starten gegen Ecuador
-
Durchbruch nach langem Streit: Bund und Länder einig bei Kommunal-Entlastung
-
Merz: Koalition wird Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherstellen
-
Frankreich und Italien wollen Nachfolge-Truppe für Unifil im Libanon organisieren
-
Bund und Länder einigen sich auf Finanzentlastung für Kommunen
-
"Hallo New Jersey": Nike zeigt neues DFB-Trikot
-
Emails sollen künftig viele Behörden-Formulare ersetzen
-
Einigung auf Rechtsstaatspakt: Länder bekommen halbe Milliarde Euro für Justiz
-
Bericht: Bund zahlt bis zu 7,2 Milliarden für Einstieg bei Panzerhersteller KNDS
-
Migration: Oberstes US-Gericht bestätigt Trump-Kurs in zwei Grundsatzfällen
-
Plünderungen nach Erdbeben in Venezuela
-
Noosha Aubel und Dietmar Woidke: Wie Potsdam ein schwerstbehindertes Kleinkind im Stich lässt
-
Tesla in Grünheide will tausend weitere Arbeitsplätze schaffen
-
Maria siegt weiter - im Halbfinale gegen Ostapenko
-
Umweltorganisationen erringen Teilerfolg im Klimaprozess gegen TotalEnergies
-
Bericht: FIA hebt Amtszeitbegrenzung auf
-
Großbritannien verzeichnet neuen Hitzerekord - Viele Notfalleinsätze in London
-
Bundestag wählt Juristen Hennemann zum neuen Bundesdatenschutzbeauftragten
-
600 Ferkel ohne Wasser: Autobahnpolizei stoppt Tiertransport bei Hitze in Bayern
-
Ungarn: Scharfe Kritik an Magyars Plan zur Absetzung des Präsidenten
-
Bob-Ass Friedrich macht bis Olympia 2030 weiter
-
Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende
-
Oberstes US-Gericht entscheidet zugunsten von Bayer im Glyphosat-Streit
-
Infrastrukturgesetz: Lob aus Wirtschaft - Kritik von Umweltschützern
-
Erdbeben erschüttern Venezuela - Dutzende Todesopfer und schwere Schäden
-
Rubio: USA wollen keine Einigung mit dem Iran "um jeden Preis"
-
"Wer bestellt, bezahlt": Länder hoffen bei Treffen mit Merz auf Durchbruch
-
Geldwäsche für nigerianische Mafia: Zwölf Angeklagte in München verurteilt
-
Österreichische Schützen unterwegs: 34 Langwaffen in Reisebus in Bayern entdeckt
-
Konferenz in Danzig: Werben um private Investoren für den Wiederaufbau der Ukraine
-
Neues Gutachten bringt Debatte über AfD-Verbot wieder in Schwung
-
Ryanair streicht Gebühr für Familiensitzplatz - allerdings "widerwillig"
-
Trump stößt republikanische Parteikollegen mit Wutausbruch vor den Kopf
-
Berufssoldat stirbt bei Unfall auf Truppenübungsplatz in Rheinland-Pfalz
-
Gericht: Familienurlaub mit Mutter auch ohne Einwilligung von Kindsvater möglich
-
DB-Chefin Palla schraubt Ziele nach unten - 80 Prozent Pünktlichkeit erst 2035
-
Polizisten retten in Thüringen Schwanenfamilie von Straße
-
Onley verpasst Tour de France wegen Schulterverletzung
-
Mit Prozessionen und Selbstgeißelungen: Iraner begehen Aschura-Fest
-
Rubio warnt vor Gebühren für Straße von Hormus als Präzedenfall weltweit
-
Leistungssprung bei Mikrochips: IBM stellt neue Technologie vor
-
Grünen-Fraktionschefinnen fordern neuen Anlauf für AfD-Verbotsverfahren
-
Frankreich bringt zum fünften Mal Öltanker der russischen Schattenflotte auf
Juristischer Erfolg für Fußballer Boateng in Streit um Interview über Exfreundin
Im Streit um umstrittene Interviewäußerungen über seine verstorbene Exfreundin hat der Fußballer Jérôme Boateng vor Gericht einen Erfolg erzielt. Das Kammergericht Berlin wies am Donnerstag die Berufung der Mutter des Models zurück, das 2021 durch einen Suizid ums Leben gekommen war. Die Äußerungen Boatengs verletzten nicht den sogenannten postmortalen Achtungs- und Geltungsanspruch der verstorbenen Tochter, so das Gericht in der Begründung.
Dem vorausgegangen war eine Unterlassungsklage der Mutter des Models gegen Boatengs Aussagen in einem Interview kurz vor dem Suizid ihrer Tochter. Darin warf der Fußballer seiner Exfreundin unter anderem vor, dass sie ihn zu der Beziehung gezwungen habe. Die Mutter ging gegen insgesamt sechs Aussagen in dem Interview vor, das Landgericht Berlin untersagte aber nur eine davon. Dagegen legte die Mutter Berufung ein, über die nun am Kammergericht verhandelt wurde.
Die Mutter hatte argumentiert, dass durch das Interview, das mittlerweile nicht mehr online verfügbar ist, der postmortale Achtungsanspruch ihrer Tochter verletzt worden sei, weil ihr unter anderem Straftaten vorgeworfen würden. Richter Oliver Elzer sagte am Donnerstag, die Äußerungen stellten aus Sicht des Senats zwar eine Verletzung dar, seien aber nicht derart schwerwiegend, dass sie ein Verbot rechtfertigen würden.
Für die Verletzung des postmortalen Achtungsanspruchs müsse eine Verletzung der Menschenwürde vorliegen, was in diesem Fall aber nicht vorliege, befand der Senat. Auch eine Verletzung des postmortalen Geltungsanspruchs liege nicht vor, weil Boatengs Exfreundin keine "besondere Lebensleistung" hinterlasse, aus der ein besonderes öffentliches Ansehen erwachse. Eine solche habe die Rechtsprechung beispielsweise bei Persönlichkeiten wie der Schauspielerin Marlene Dietrich oder dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) angenommen.
F.Pedersen--AMWN