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Vogelgrippe: Saarland und Hamburg verhängen Stallpflicht
Im Kampf gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe verhängen das Saarland und der Stadtstaat Hamburg eine Stallpflicht. Auch in Brandenburg galt am Mittwoch bereits in den meisten Gebieten die Vorschrift, privat und gewerblich gehaltene Vögel in geschlossenen Ställen zu halten. Eine solche Stallpflicht gilt auch in zahlreichen Landkreisen in weiteren Bundesländern. Messen und Märkte für Geflügel sind vielerorts untersagt.
Die hochansteckende Viruserkrankung wird vor allem durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln übertragen. Im Saarland teilte das Landwirtschaftsministerium mit, es gebe einen bestätigten Fall eines Wildvogels, der an der Vogelgrippe erkrankt sei, zudem fünf weitere noch nicht bestätigte Fälle. Daher gelte ab Donnerstag eine Stallpflicht.
Sämtliche privat und gewerblich gehaltenen Vögel, unter anderem Hühner, Enten und Gänse, müssen dann in geschlossenen Ställen gehalten werden. Halter können die Vögel auch unter einer Vorrichtung unterbringen, "die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht".
In Hamburg gilt die Stallpflicht ab Freitag, wie die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz mitteilte. Dort gab es am Mittwoch drei festgestellte Fälle und 14 Verdachtsfälle von Geflügelpest bei Wildvögeln. Die Stallpflicht sei eine Präventionsmaßnahme; in Hamburg sind laut Behörde 2025 Geflügelhaltungen mit rund 35.500 Tieren registriert.
In Brandenburg meldete der Landkreis Prignitz die Infektion mit der Vogelgrippe auf einem Hof mit 15.500 Gänsen. Sie müssen nun getötet werden. Es sei der siebte Fall in einem Geflügelbetrieb im Land Brandenburg, teilte das Landwirtschaftsministerium in Potsdam mit. Bis Mittag meldeten demnach 14 Kreise und kreisfreie Städte, sie hätten die Anordnung einer Aufstallung erlassen - in weiteren Kreisen steht dies bevor.
Die Vogelgrippe breitet sich aktuell sehr rasch aus. Mehr als eine halbe Million Nutztiere mussten bereits getötet werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut rät dazu, sich in betroffenen Regionen von Wildvögeln fernzuhalten und diese nicht aufzuscheuchen. Tote Tiere sollten gemeldet werden.
Die Geflügelbranche hatte Anfang der Woche eine bundesweite Stallpflicht gefordert. Das Bundeslandwirtschaftsministerium erklärte aber, zunächst solle es bei der Zuständigkeit der Länder bleiben.
M.A.Colin--AMWN