-
Hautkrebsfrüherkennung: Mehrheit nutzt Screening nicht
-
Oscars: "One Battle After Another" triumphiert über "Blood & Sinners"
-
Frankreich: Prozess gegen Dschihadisten wegen Völkermords an Jesiden
-
Berufungsprozess gegen Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy beginnt
-
Steinmeier besucht Panama zum Auftakt von Mittelamerika-Reise
-
SPD und CDU in Brandenburg unterzeichnen Koalitionsvertrag
-
EU-Energieminister beraten vor dem Hintergrund steigender Öl- und Gaspreise
-
EU-Außenminister beraten in Brüssel über Kriege in Ukraine und Nahost
-
Niederländischer Regierungschef Jetten zu Antrittsbesuch bei Merz
-
Flugbetrieb am Flughafen von Dubai nach Drohnenvorfall vorübergehend eingestellt
-
Trump: Abkommen mit Kuba wird "sehr bald" zustandekommen
-
Trump: Iran nicht "bereit" für Abkommen zur Beendigung des Krieges
-
Behörden: Drohnenvorfall löst Feuer nahe internationalem Flughafen von Dubai aus
-
Trump: Ausbleibende Hilfe in Straße von Hormus wäre "schlecht" für Zukunft der Nato
-
Trump und Starmer beraten über Blockade der Straße von Hormus
-
Fünf Verletzte durch Raketenangriff auf Flughafen von Bagdad
-
Rechtspopulisten behaupten sich bei Kommunalwahlen in Frankreich
-
Iranische Führung kündigt Anhebung des Mindestlohns um 60 Prozent an
-
Kasachstan beschließt per Referendum neue Verfassung
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Präsidentschaftskandidat Philippe in Le Havre vorn
-
Spiele beendet: Paralympisches Feuer in Norditalien erloschen
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Sozialist Grégoire in Paris weit vorn
-
Undav entscheidet: VfB holt Big Points gegen Leipzig
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Rechtspopulisten siegen offenbar in mehreren Städten
-
Israel will noch "tausende Ziele" im Iran angreifen
-
Israel öffnet Grenzübergang Rafah ab Mittwoch für "begrenzten" Personenverkehr
-
BBL: Bayern verlieren in Bamberg - Alba erlebt Debakel
-
Netanjahu macht sich über Internet-Gerüchte über seinen angeblichen Tod lustig
-
Liverpool patzt gegen strauchelnde Spurs
-
Wadephul sieht keine Notwendigkeit für Beteiligung an Hormus-Mission
-
Barca hält Real auf Distanz
-
Windchaos in Oslo: Raimund tritt nicht an, Schreck bei Hoffmann
-
Eiskalte Mainzer verstärken Bremer Abstiegsangst
-
Vier Wochen vor der Wahl in Ungarn: Großdemonstrationen beider Lager
-
Druck und Gremien-"Horror": Ex-SPD-Generalsekretär Kühnert blickt kritisch zurück
-
Niedrige Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen in Frankreich
-
Erst Tor, dann Rot: Schalker Schock nach Dzeko-Platzverweis
-
Hohe Spritpreise: Union und SPD drohen Branche mit staatlichen Eingriffen
-
99 Prozent Wahlbeteiligung: Parlamentswahl im kommunistischen Vietnam
-
FC Bayern will Sperre für Díaz verhindern
-
Iranische Staatsmedien: Auch Kapitänin von Frauenmannschaft zieht Asylantrag zurück
-
FDP-Nachwuchs fordert Dürrs Rückzug - und will Neuwahl der Spitze erzwingen
-
Nahost-Krieg: "Finalissima" abgesagt
-
Zehntausende Anhänger Orbans demonstrieren vor Parlamentswahl in Ungarn
-
Auch Ulreich fällt aus: Torwartprobleme beim FC Bayern
-
Weltkriegsbombe in Kiel entschärft: Rund 5000 Menschen müssen Wohnungen verlassen
-
Streit um angebrannte Pizza eskaliert: Polizeieinsatz an Imbiss in Malchin
-
Nach Aufholjagd: DSV-Duo auf Platz vier im Single Mixed
-
Aicher so gut wie nie im Slalom - nur Shiffrin schneller
-
Präsidentschaftswahl im Kongo: Wiederwahl von 82-jährigem Amtsinhaber erwartet
Raserfahrt mit Tempo 417 über Autobahn in Sachsen-Anhalt bleibt ohne Folgen
Eine aufsehenerregende Autobahnfahrt eines Rasers mit bis zu 417 Stundenkilometern über die A2 in Sachsen-Anhalt bleibt weiter ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg am Montag nach einer Überprüfung des Falls in einem Beschwerdeverfahren bekannt. Demnach bleibt das Verfahren gegen den Tschechen eingestellt, weil kein bußgeldbewehrter Straftatbestand nachweisbar ist.
Ein vermögender Sportwagenbesitzer aus Tschechien hatte Videos seiner Fahrt auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht und große Aufmerksamkeit auf den Vorgang gelenkt. Sie wurden millionenfach angesehen und lösten ein starkes Medienecho aus. Die Fahrt in einem Luxussportwagen auf einem fast leeren Autoabschnitt wurde professionell gefilmt, unter anderem von Brücken.
Die Staatsanwaltschaft Stendal stellte das Verfahren gegen den Mann im Juni mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt, welche die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg nach eigenen Angaben mit einer Entscheidung vom 12. August allerdings verwarf. Zur Begründung verwies sie auf die in Deutschland derzeit geltende strafrechtliche Lage.
Laut Generalstaatsanwaltschaft kann extremes Rasen auf einer Autobahn zwar prinzipiell eine Straftat darstellen, allerdings nur wenn zugleich weitere Bedingungen erfüllt sind. Bloße Geschwindkeitsüberschreitungen seien nach dem Willen des Gesetzgebers auch in erheblichen Fällen nicht automatisch erfasst. Im vorliegenden Fall gebe es keine beweisrelevanten Anhaltspunkte für grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Fahrverhalten des Manns.
Weiter erklärte die Generalstaatsanwaltschaft: "Der Umstand, dass sich ein Mensch in einem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug mit einer Geschwindigkeit von annähernd 116 Metern je Sekunde fortbewegt, mag äußerst leichtsinnig und lebensmüde erscheinen, erfüllt jedoch nicht ohne Weiteres den vorgenannten Straftatbestand." Das könne bei einem Kontrollverlust oder einer konkreten Straßenverkehrsgefährdungen anders sein. Dies sei für den vorliegenden Fall aber nicht relevant.
Auch die in den Videos dokumentierte Umstand, dass der Fahrer bei der Fahrt kurzzeitig die Hände vom Lenkrad genommen habe, ändere an dieser Bewertung nichts. So verbiete der Gesetzgeber freihändiges Fahren lediglich Motorrad- oder Fahrradfahrern. Autofahrern sei es dagegen "nicht gesetzlich verwehrt, die Hände vom Lenkrad zu nehmen", führte die Generalstaatsanwaltschaft aus.
In ihrer derzeitigen Fassung sehe die Straßenverkehrsordnung für Autos bis zu einem Gesamtgewicht von dreieinhalb Tonnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen vor, erklärte diese weiter. Sofern der Bundesgesetzgeber Verhaltensweisen wie im vorliegenden Fall unterbinden wolle, könne er über eine Änderung nachdenken. Dadurch könne zum Beispiel eine Schwelle für "übermäßig rasendes Fahren" etwa bei 200 Stundenkilometern definiert werden.
J.Williams--AMWN