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Verurteilte Bank geht gegen gekippte Negativzinsen auf Girokonten vor
Nach einem weiteren Urteil gegen sogenannte Negativzinsen geht die betroffene Bank gegen die Entscheidung vor. Die Volksbank Rhein-Lippe habe gegen das Urteil vom Landgericht Düsseldorf Berufung eingelegt, teilte das Geldinstitut am Donnerstag mit. Unter Verweis auf das laufende Verfahren wollte sich die Bank nicht weiter äußern.
Das Institut stellte jedoch klar, dass es weiterhin davon ausgehe, dass Verwahrentgelte und Minuszinsen, die aufgrund einer beschlossenen Individualvereinbarung erhoben würden, "zulässig sind". Zuvor hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erfolgreich gegen die sogenannten Verwahrentgelte geklagt.
Wer Geld verleiht oder Erspartes bei der Bank anlegt, bekommt dafür in der Regel ein Entgelt - den Zins. In seltenen Fällen kann sich das Verhältnis umkehren: Dann kostet Geldanlegen Geld, die Rede ist dann vom Negativzins, Strafzins oder Minuszins. Die Banken selbst sprechen auch vom Verwahrentgelt. Hauptgrund dafür ist, dass zahlreiche Banken den Einlagezins der Europäischen Zentralbank (EZB) an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
Mittlerweile erheben mehrere hundert Banken und Sparkassen Negativzinsen bei einem Teil ihrer Privat- oder Geschäftskunden, laut einer aktuellen Erhebung des Portals Verivox waren es zuletzt 429 Banken. Einige tarnen das in einer Sondergebühr etwa für die Kontoführung, andere erheben ein Verwahrentgelt ab einem bestimmten Betrag.
Die Volksbank Rhein-Lippe berechnete nach Angaben des vzbv bei Girokonten Negativzinsen von 0,5 Prozent pro Jahr auf Einlagen über 10.000 Euro. Dies führte sie demnach im April 2020 für Neukunden ein. Das Landgericht Düsseldorf kippte diese Klausel und argumentierte, das Entgelt benachteilige Kunden unangemessen und sei unzulässig. Zudem berechne die Bank bereits eine Kontoführungsgebühr.
Damit kippte bereits ein zweites Gericht das gesonderte Entgelt für die Verwahrung von Geld auf Girokonten. Das Landgericht Berlin hatte in einem Urteil von Ende Oktober bereits die Verwahrentgelte der Sparda Bank Berlin für Tagesgeld- und Girokonten für unzulässig erklärt.
Der vzbv hatte sich am Mittwoch erfreut gezeigt. "Die Urteile sind für uns aber nur ein Etappensieg", erklärte Rechtsreferent David Bode. "Wir wollen die Rechtslage grundsätzlich klären lassen und haben deshalb mehrere Banken an unterschiedlichen Gerichtsstandorten verklagt."
L.Davis--AMWN